Von Sandra Kegel
28. Januar 2008 Das Kino hat uns daran gewöhnt, dass Scheidungen lustig sind. Ob nun vor mittlerweile zwei Generationen ein Ehemann in Gedanken Mordvarianten auf Italienisch durchspielt oder sich in unseren Tagen verklagt, was sich liebt, und ein Scheidungsanwalt den (un)möglichen Härtefall als persönliche Herausforderung begreift - was in Erinnerung bleibt, sind die lächelnden Gesichter von Marcello Mastroianni, Pierce Brosnan und George Clooney sowie die Erkenntnis, dass am Ende die Liebe siegt. Selbst dann noch, wenn auf halbem Weg eine heiß-kalte Catherine Zeta-Jones, über ein Glas Bordeaux Château Margaux des Jahrgangs vierundfünfzig gebeugt, ganz prosaisch erklärt, dass Scheidung Geld bedeute und Geld wiederum Unabhängigkeit, bevor sie ungleich poetischer ausführt, was sie mit dem Hinterteil ihres Ehemanns plane. Das alles lässt man sich im weichen Kinosessel nur allzu gern gefallen.
Die Wirklichkeit ist weniger gut gepolstert, zumal bei uns: Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Was keineswegs bedeutet, dass die Menschen nicht länger dem Zauber trauen, der noch allem Anfang innewohnt. Ja, es scheint geradezu, dass die Sehnsucht nach der ewigen Liebe umso größer ist, je mehr Paare um uns herum auseinandergehen - die Utopie, das zu meistern, woran die vielen scheitern. Vier von fünf Deutschen heiraten mindestens einmal in ihrem Leben. Und die Feiern können nicht üppig genug sein. Doch dann ereilt mehr als vierhunderttausend Menschen in Deutschland jedes Jahr das dramatische Finale: Es kracht, es hagelt Vorwürfe, und den letzten und allerletzten Versöhnungsversuchen folgt doch nur wieder Streit. Irgendwann bestellt einer den Möbelwagen.
Mitleid für Seehofer
Fast zwanzig Prozent derer, die ebendas durchlitten haben, hält die Erfahrung nicht davon ab, es ein weiteres Mal zu probieren: Bei jedem sechsten Ehepaar stand einer der Beteiligten mindestens einmal vor dem Scheidungsrichter. Als Manko begreift das niemand mehr - diese Zeiten sind vorbei. Selbst ein Politiker wie Horst Seehofer, dem die Öffentlichkeit dabei zusehen durfte, wie er zwischen seiner Familie in Bayern und seiner schwangeren Freundin in Berlin lavierte, hat eher Mitleid erregt als Empörung.
Auf diese neuen Sitten im Geschlechterverhältnis reagiert nun verstärkt die Politik. Sie ordnet die Spielregeln für das Zusammenleben von Ehepartnern neu. Ein fundamentaler Schritt ist die Reform des Unterhaltsrechts. Sie wurde nach langwierigen Verhandlungen zum Jahreswechsel beschlossen, ohne größere Anteilnahme der Öffentlichkeit. Ein Überraschungscoup, der selbst Insider überraschte; denn bei dem neuen Gesetz handelt es sich um einen Paradigmenwechsel: Die Regierung hat die traditionelle Rolle der Ehefrau und Mutter über Nacht abgeschafft. Die Spielregeln haben sich gravierend gewandelt, was das Leben von Millionen Menschen verändern wird.
Kinder und Männer als Gewinner
Gewinner der Reform sind die Kinder - sowie viele Männer. Minderjährige Kinder sind im Vorteil, weil sie seit Beginn dieses Jahres im Mangelfall, wenn also nicht genug Geld für alle Beteiligten zur Verfügung steht, an erster Stelle des Unterhaltsanspruchs stehen, einerlei, ob sie ehelich oder nicht ehelich geboren wurden. Früher mussten eheliche Kinder sich diesen ersten Rang mit der Mutter teilen; die Mütter unehelicher Kinder kamen ohnedies schlechter weg. Heute lautet der Leitgedanke der Politik: Familie ist da, wo Kinder sind. Deshalb steht die finanzielle Absicherung geschiedener Mütter, so will es die neue Rechtslage, hinter der der Kinder zurück, und zwar hinter den ehelichen wie den unehelichen des Mannes. Dadurch profitieren die Väter, die ihren früheren Frauen voraussichtlich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, wenn die gemeinsamen Kinder älter als drei Jahre sind, nicht krank und sich eine Betreuung finden lässt.
Kritiker sprechen schon davon, dieses Gesetz befördere die serielle Monogamie. Befürworter halten entgegen, dass eine gescheiterte Ehe nun nicht länger dazu führe, dass man sich eine zweite Ehe nicht mehr leisten könne. Viele Betroffene erhielten eine neue Chance, argumentiert deshalb der Verein Väteraufbruch für Kinder. Auch zeigt die Erfahrung, dass es geschiedenen Männern leichter falle, für ihre Kinder aufzukommen als für die ehemalige Frau. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihrerseits preist die Reform als wichtigen Schritt zu einer modernen Familienpolitik. Nach altem Recht galt das Phasenmodell, wonach eine Mutter bis zum achten Lebensjahr der Kinder ganz zu Hause bleiben konnte, bis zum fünfzehnten Jahr nur in Teilzeit arbeiten musste. Wer mehrere Kinder großzog, hatte nach langer Abstinenz freilich kaum mehr eine Chance, Arbeit zu finden. Und weil man nur genötigt war, einen angemessenen Job anzunehmen, zahlte der Mann oft ein Leben lang für die Exgattin.
Kein Versorgungsinstitut mehr
Damit ist jetzt Schluss. Die Ehe als Versorgungsinstitut für geschiedene Frauen hat ausgedient. Wer künftig sein Leben als Mutter und Hausfrau verbringen möchte, geht ein finanzielles Wagnis ein. Früher waren es die Männer, die auf einen Ehevertrag pochten, um sich vor überzogenen Unterhaltsforderungen ihrer Frauen zu schützen. Nun sind es die Frauen - vor allem die, die sich auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren wollen -, die sich bei der Eheschließung vertraglich absichern sollten, um im Falle der Scheidung über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Unterhalt zu haben.
Solche Verträge wird künftig auch Kristina Gräfin Pilati ausarbeiten. Die Notarin und Familienanwältin sitzt im Verhandlungszimmer ihrer Kanzlei in Frankfurt mit Blick auf den Main. Die Juristin ist aufgebracht. Das Gesetz hat die Betroffenen kalt erwischt, kritisiert sie; es sei überstürzt und ohne Augenmaß beschlossen worden. Die Neunundfünfzigjährige hegt den Verdacht, man habe das Gesetz absichtlich ohne nochmalige Anhörung der Verbände und Sachverständigen verabschiedet, um allfällige Kritiker nicht mehr zu Wort kommen zu lassen. Von denen gebe es viele. Die Basta-Politik der Justizministerin gefällt Pilati ganz offensichtlich nicht. In diesen Wochen unterstützt sie Roland Koch im CDU-Wahlkampf. Nein, ihre Ehe mit dem früheren SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping belaste das nicht.
Warum wehren sich die Frauen nicht?
Erst gestern, erzählt Kristina Gräfin Pilati dann, habe sie ein Richter vom Oberlandesgericht angerufen, ein älterer Herr, der sie entgeistert gefragt habe: Bin ich jetzt Feminist? Warum wehren sich die jungen Frauen nicht? Wissen sie denn nicht, was sie sich da zumuten? Pilati schaut ihr Gegenüber offensiv an. Dann lächelt sie; man möchte sie vor Gericht lieber nicht zur Gegnerin haben. Was der Richter meint, kennt sie aus eigener Erfahrung. Im Jahr 1976 kam sie als Anwältin und alleinerziehende Mutter eines kleinen Jungen nach Frankfurt. Um ihren Beruf ausüben zu können, gründete sie mit Gleichgesinnten einen der ersten Kinderläden der Stadt. Und ich hatte nur ein Kind, sagt Pilati, wobei sie einräumt, eine fast überfürsorgliche Mutter gewesen zu sein. Mit mehreren Kindern, so weiß sie, sind die Herausforderungen immens.
Pilati kritisiert das neue Gesetz nicht nur in Hinblick auf die Mütter kleiner Kinder, die jetzt gezwungen sind, zu arbeiten. Sie bemängelt auch, dass es keine längeren Übergangsfristen gibt: Eine Frau, deren Kind gerade eben drei Jahre alt geworden ist, stehe von heute auf morgen womöglich ohne Unterhalt da. Auch die Kommunen seien darauf nicht vorbereitet worden, weshalb es noch keine Koordination mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten gibt. Und Frauen, die ihre Ehe vor Jahren unter anderen Vorzeichen geschlossen hätten, sähen sich nun mit einer gänzlich neuen Realität konfrontiert. Da sei der Vertrauensschutz nicht mehr gewährleistet. Kristina Pilati bleibt dabei: Das Gesetz ist schlecht gemacht, und es wird eine Flut von Verfahren geben, was letztlich auch den Kindern schadet.
Traditionelles Rollenbild
Auch wenn die Zahl der Scheidungen seit Jahren stetig ansteigt, das Rollenbild der Familie verändert sich in Deutschland nicht in gleichem Maße. Allen Patchwork-Familien zum Trotz leben noch immer drei von vier Kindern bei ihren leiblichen Eltern, und etwa vierzig Prozent aller Mütter mit minderjährigen Kindern gehen heutzutage nicht arbeiten; im Westen sind es sogar noch weniger. Zwanzig Prozent der Mütter haben einen Vollzeitjob, die übrigen arbeiten in Teilzeit oder haben geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Von nun an heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Damit haben geschiedene Frauen fortan keine Garantie mehr, dass ihr Lebensstandard zu Zeiten der Ehe durch die nacheheliche Alimentierung aufrechterhalten wird. Vielmehr wird künftig für die Berechnung der Ansprüche berücksichtigt, welchen Lebensstandard die Frau ohne Ehe erreicht hätte.
Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin - das ist vorbei, formuliert es Miriam Kummer-Sicks, Familienrichterin am Amtsgericht Frankfurt. Und sie findet das richtig. In zehn Berufsjahren hat sie immer wieder erlebt, dass vor allem Ehefrauen ihre geschiedenen Männer ausgenommen hätten wie Weihnachtsgänse: Der Gesetzgeber hat den Akzent auf mehr Eigenverantwortung gelegt, was unserer gesellschaftlichen Realität deutlich stärker entspricht. Dass Miriam Kummer-Sicks in ihrem Gerichtssaal alle Facetten des Lebens erlebt hat und ihr nichts Menschliches fremd ist, glaubt man der resoluten Vierzigjährigen sofort.
Erbitterte Rosenkriege
Nur jedes vierte Paar schafft es, sich friedlich zu trennen. Rund ein Viertel führt erbitterte Rosenkriege, wie sie Hollywood nicht besser inszenieren kann: Da werden - meist von männlicher Seite - Konten geplündert und wertvolle Antiquitäten versteckt. Da gehört die Zweitwohnung plötzlich der Sekretärin. Auch die Frauen haben ihre Tricks, erzählt Kummer-Sicks: Lebensläufe werden frisiert oder Kosten für Frisör, Reisen, Auto und Wohnung auf mehrere tausend Euro Unterhalt im Monat hochgerechnet. Da wird auch mal gedroht, Schwarzgelder zu verraten, und selbstverständlich taugen stets die Kinder als Druckmittel. Um die Gier nach überhöhten Unterhaltszahlungen einzudämmen, sagt Kummer-Sicks, habe das Frankfurter Oberlandesgericht eine Sättigungsgrenze von 2200 Euro festgelegt. Forderungen, die darüber hinausgehen, müssen gesondert angeführt und nachgewiesen werden. Dass findige Klägerinnen deshalb für die Dauer des Scheidungsverfahrens ihren offiziellen Wohnsitz wechselten, ist durchaus vorgekommen. In der Liebe und im Krieg ist eben jedes Mittel erlaubt.
Gerät die juristische Maschinerie erst einmal in Gang, leiden meist alle Parteien: Allen voran die Kinder, weil ihre Welt aus den Fugen gerät. Den Eltern rauben Existenzängste den Schlaf. Sie lesen juristische Schriftstücke, gespickt mit Begriffen, die sie nie gehört haben. Und immer nagt die Furcht, übers Ohr gehauen zu werden: Auf Fairness pfeife ich. Lügen sind erlaubt. Es geht nur darum, unsere Geschütze optimal in Stellung zu bringen, sagt der Staranwalt in Dieter Wedels Scheidungsfilm Papa und Mama.
Schleunigst einen Job suchen
Meine Klienten können es kaum glauben, erzählt die Berliner Familienanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, wenn ich ihnen jetzt erklären muss, dass sich innerhalb weniger Tage die Grundlage meiner gesamten Argumentation in ihrem Fall geändert hat. Der Mutter eines sechsjährigen Kinds, die nach altem Recht nicht hätte arbeiten müssen, musste die Juristin raten, sich schleunigst einen Job zu suchen. Dass andererseits Männer bisweilen ein ganzes Leben lang für ihre Ex bezahlen - und dass selbst Jahre nach der Scheidung Gehaltserhöhungen zur Anhebung der Unterhaltszahlung führten -, war aber wirklich auch nicht mehr vermittelbar, findet Rakete-Dombek. Ihr Fazit lautet: Früher wurde beim Unterhaltsrecht so getan, als ob die Ehe nie geschieden worden wäre. Heute tut man nun so, als ob sie nie geschlossen worden wäre.
Dabei ist eines klar. Wenn der Gesetzgeber geschiedene Mütter zwingt, künftig selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: bessere Möglichkeiten der Kinderbetreuungen, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Um beides steht es hierzulande nicht zum Besten. Aber vielleicht könnte sich das neue Gesetz zum Druckmittel entwickeln, um von der Gesellschaft endlich jene Familienfreundlichkeit einzufordern, von der mehr die Rede ist, als dass Spuren der Umsetzung zu erkennen wären. Doch hat die Mutter einen Job und einen Kita-Platz gefunden, vielleicht sogar mit Ganztagsbetreuung, fangen die Probleme erst an: Wie reagiert der Arbeitgeber, wenn in der Firma ein wichtiger Vertragsabschluss ins Haus steht, der Sohn aber krank im Bett liegt und nach der Mutter schreit? Was tun, wenn die Kindergärtnerin der Mutter böse Blicke zuwirft, weil sie um 15 Uhr wieder einmal die Letzte ist, die ihre Tochter aus der Einrichtung holt? Wie kann man das Aupair-Mädchen kurzfristig ersetzen, das unter akutem Liebeskummer leidet und eine Runde aussetzt - zu schweigen von Problemen während der Schließtage und Ferien von Schulen und Kitas?
Väter in die Pflicht genommen
Die Familienministerin Ursula von der Leyen bemüht gern das afrikanische Sprichwort, wonach es eines ganzen Dorfes bedürfe, um ein Kind großzuziehen. Einfach nur mehr Krippenplätze aber reichen nicht aus. Wenn die Gerichte das neue Gesetz mit Leben füllen, benötigen wir neben einer verbesserten Infrastruktur obendrein möglichst rasch familienfreundliche Unternehmen, die ihren Angestellten flexibles Arbeiten ermöglichen - Männern wie Frauen. Denn bei der Kinderbetreuung werden durch das neue Gesetz nicht zuletzt die Väter deutlich mehr in die Pflicht genommen: So wie die besseren Ehemänner schon heute ihren berufstätigen Frauen den Rücken stärken, wird dies in Zukunft viel häufiger der Fall sein müssen. Allerdings müssen die Frauen ihre Kinder dann auch loslassen und die Männer machen lassen, meint Rakete-Dombek, und nicht immer glauben, dass nur Mutti die Beste ist.
Wie das neue Gesetz ausgelegt wird, was etwa sich hinter einem Begriff wie Billigkeit verbirgt, werden die Familiengerichte in den kommenden Wochen und Monaten klären müssen. Und sie werden bestimmen, wann einerseits die Eigenverantwortung der Frau vertretbar ist, wann andererseits die Grenze zur Ausbeutung überschritten wird. Da das neue Gesetz nicht nur aktuelle Fälle betrifft, sondern auch für Unterhaltsentscheide aus früheren Jahren gilt, rechnen die Gerichte mit einer Flut von Klagen, vor allem von geschiedenen Ehemännern, die ihre Unterhaltszahlungen an die Geschiedene neu berechnen lassen wollen. Obwohl in den Kanzleien in Frankfurt wie Berlin derzeit die Telefone nicht stillstehen, weil Mandanten mit ihren Anwälten die neue Lage sondieren wollen, hat Richterin Kummer-Sicks seit dem Jahreswechsel noch keine Klagewelle erreicht. Vielleicht müssen die Anwälte ihre Strategien noch überdenken; auch sie hat das Gesetz eben kalt erwischt.
Miriam Kummer-Sicks kann die Aufregung ohnedies nicht teilen. Als Familienrichterin habe sie täglich mit existentiellen Problemen zu tun, mit Katastrophen wie Vernachlässigung oder Kindesmissbrauch. Da schwillt mir der Kamm, sagt sie, nicht beim Unterhaltsrecht. Da geht es nur um Geld.
Neues Unterhaltsrecht
Seit dem 1. Januar 2008 heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Kinder werden beim Unterhalt fortan bevorzugt. Dabei spielt es auch keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht - und in welcher Reihenfolge. Unterhalt gibt es für den ehemaligen Partner, der das Kind betreut, künftig generell nur noch für drei Jahre, eine Verlängerung ist unter Umständen möglich.
Text: F.A.Z., 26.01.2008, Nr. 22 / Seite Z1
Bildmaterial: Cinetext Bildarchiv, F.A.Z.-Rainer Wohlfahrt