Kommentar

Vier Prozent in fünf Jahren

Von Matthias Alexander

07. Mai 2008 Die eigenen Bezüge zu regeln, gehört zu den heikelsten Aufgaben von Parlamentariern. Jedes Jahr schaut die Öffentlichkeit genau hin, wie hoch die Steigerung der Diäten diesmal ausfällt. Der Vorwurf der Selbstbedienung ist schnell bei der Hand, und damit steigt umgekehrt die Gefahr, dass sich die Abgeordneten, um deren Ansehen es in weiten Kreisen nicht gut bestellt ist, unter Wert verkaufen.

Im Landtag agierte man in den vergangenen Jahren denn auch defensiv. Im Jahr 2003 erhielten die Abgeordneten monatlich 6401 Euro, im Jahr 2005 erhöhte sich die Summe auf 6490, 2006 auf 6628 und nun soll es auf 6657 Euro hinaufgehen. 256 Euro oder vier Prozent in fünf Jahren – Maßlosigkeit kann man den Volksvertretern nicht vorwerfen. Die Kollegen aus dem Bundestag zeigen sich da derzeit deutlich spendabler mit sich selbst. Mitleid ist allerdings auch nicht angebracht; im Vergleich mit den übrigen Landesparlamenten bleibt Hessen weit vorne. Alles in allem scheinen die Abgeordneten zumindest in letzter Zeit also das rechte Maß zu finden.

Öffentliche Debatte um „angemessene“ Bezahlung nötig

Das hängt auch damit zusammen, dass sie sich seit längerem schon an der allgemeinen Gehaltsentwicklung orientieren, wie sie das Statistische Landesamt ermittelt. Dieser Maßstab wird vom Wahlvolk als gerecht empfunden – anders als das Vorgehen des Bundestags, der sich bei seiner aktuellen Diätenerhöhung an der Entwicklung im öffentlichen Dienst orientiert. Das zeugt nicht nur von einem Selbstverständnis als Beamtenparlament; es ist auch deshalb heikel, weil die vom Bundestag gewählte Regierung am Tarifabschluss maßgeblich beteiligt war.

Um nicht jährlich neu verhandeln zu müssen, wollen CDU, SPD und FDP die Entwicklung der Landtagsdiäten künftig automatisch an die allgemeine Gehaltsentwicklung koppeln. Menschlich ist dieser Schritt verständlich, und doch ist er falsch. Die Parlamentarier stehlen sich damit aus einer Verantwortung, die ihnen nun einmal zukommt. Laut Verfassung hat der Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Der Landtag muss bereit sein, immer wieder öffentlich zu debattieren, was „angemessen“ bedeutet.



Text: F.A.Z.

 

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