21. Mai 2008 Es gibt wohl auch so etwas wie die Banalität des Guten. Nach der Messerattacke auf einen orthodoxen Rabbiner im Herbst letzten Jahres und ein weiteres Mal nach der Festnahme eines geständigen jungen Mannes mit afghanischem Migrationshintergrund fühlten sich viele berufen, in die Rolle des Mahners zu schlüpfen und der Welt die Betroffenheitslitanei zu lesen. Der arbeitslose Haschischkonsument aus Hattersheim, der gern bis in den Nachmittag im Bett liegt, mutierte zum Verdachtstaliban, wenigstens zum regelmäßigen Lauscher auf irgendeinen Hassprediger. Religionsfunktionäre, Politiker, Kulturkritiker meldeten sich zu Wort, und der verletzte Rabbiner wurde beinahe täglich im Krankenhaus fotografiert und interviewt. Er blieb unversöhnlich, was sein Recht ist, aber nicht unbedingt vorbildlich.
Die Banalität des Bösen, wie sie im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht zutage trat, hat die Angstvorstellungen vom muslimischen Gewalttäter korrigiert. Sajed A. kann vielleicht Salem aleikum sagen, um einen Juden zu ärgern, aber sonst kein Wort Arabisch. Scheißjude“ geht ihm ebenso geläufig von den Lippen wie Scheißdeutscher“, und er bedroht einen türkischen Busfahrer genauso wie einen italienischen Fahrgast.
A. ist wahrlich kein Sympathieträger
Er gibt sich ganz offen als einer jener jungen Misanthropen, die es zu nichts gebracht haben, dem Schicksal seinen Lauf lassen und die Schuld bei anderen suchen. A. ist leicht reizbar, aggressiv, gewalttätig und vorbestraft. Er ist wahrlich kein Sympathieträger, aber neben den vielen Defiziten, die er als Mensch haben mag, gehört wohl auch der Mangel an Haltung. Das, was über ihn vor Gericht zutage getreten ist, legt nahe, dass es bei ihm zu gar keiner Überzeugung reicht, auch keiner antisemitischen.
Richter Klaus Drescher hat als Kammervorsitzender während des Prozesses gespürt, dass ein Teil der Öffentlichkeit mehr erwartet, als die Justiz zu leisten imstande ist. Er hat der Urteilsbegründung die Bemerkung vorangestellt, trotz gesellschaftlicher Dimensionen hätte man es mit einem eher gewöhnlichen Kriminalfall zu tun. Dies zu beherzigen mag schwerfallen, ist aber angesichts erster Reaktionen auf das Urteil vonnöten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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