Von Heidi Müller-Gerbes
29. September 2006 Mord und Ehre. Für westliches Verständnis zwei Begriffe, die in ihrer Bedeutung gegensätzlicher nicht sein könnten. Mord, sagt unser Gesetz, wird heimtückisch an einem arg- und wehrlosen Opfer begangen, vielleicht auch auf besonders verwerfliche Weise und/oder aus niedrigen Beweggründen. Ehre dagegen hat mit der Würde des Menschen zu tun, mit der besonderen Achtung, die nach christlichem Menschenbild grundsätzlich jeder für sich beanspruchen darf.
Laut Weltbevölkerungsbericht der UN werden jährlich mindestens 5000 Mädchen und Frauen wegen angeblicher Verstöße gegen die sittliche Ehre ermordet. In traditionell streng patriarchalisch strukturierten Gesellschaften ist schon geringes normabweichendes Verhalten einer weiblichen Angehörigen mit einem Gesichtsverlust verbunden, der gegebenenfalls auch Tötungen rechtfertigt.
Kein mildernder Tatumstand - das Gegenteil
Die Vorstellung von einer offenen Gesellschaft, in der jeder denken und handeln kann, was und wie er will, hat aber da ihre Grenzen, wo die Freiheit des Individuums, sich selbstbestimmt zu entfalten, mit Füßen getreten wird. Dennoch haben Gerichte in der Vergangenheit schlimmste Verbrechen im Lichte des so anders gearteten soziokulturellen Hintergrunds der Täter oft genug mit vergleichsweise milden Strafen geahndet.
Nach einer Reihe sogenannter Ehrenmorde in Berlin hat ein Gericht in dem aufsehenerregenden Verfahren um die Tötung der jungen Türkin Hatun Sürücü wohl erstmals überhaupt im April dieses Jahres klipp und klar festgestellt: die Rechtfertigung einer vorsätzlichen Tötung mit Religion und familiärem Ehrgefühl sei nicht als mildernder Tatumstand, sondern im Gegenteil erschwerend als niedriger Beweggrund im Sinne eines Mordmerkmals zu werten.
Auch Hatun Sürücü war wie Gönül Karabey von einem ihrer Brüder umgebracht, regelrecht hingerichtet worden, weil sie sich den an sie gerichteten Erwartungen ihrer Familie nicht hatte fügen wollen. Gut, daß auch das Wiesbadener Gericht keine Zweifel daran gelassen hat: Niemand soll in unserem Rechtssystem mit Verständnis rechnen können, wenn er sich, aufgrund welchen Ehrbegriffs auch immer, das Recht anmaßt, über das Leben anderer zu verfügen.
Das furchtbarste Verbrechen überhaupt
Gut auch, daß Richter Poulet einmal ein Nachdenken über den Begriff Ehrenmord angemahnt hat. Weil es nicht ehrenvoll sein kann, eine junge Frau zu töten. Und weil es höchste Zeit ist, das auch diejenigen spüren zu lassen, die glauben, sich über unser Verständnis von Recht und Sitte hinwegsetzen zu können.
Letztlich dürfte das auch im Sinn der ganz großen Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime liegen. Gerade, wenn sie sich bewußt auf den Koran beziehen, halten auch sie Mord für das, was es ist: das furchtbarste Verbrechen überhaupt.
Text: F.A.Z.
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