05. Oktober 2006 Die Richtung stimmt, über den Weg darf weiter gestritten werden. Studiengebühren, wie sie der hessische Landtag jetzt beschlossen hat, sind schmerzhaft, aber unvermeidlich. Keiner der Redner von SPD und Grünen hat eine wirklich überzeugende Antwort auf die Frage gegeben, woher das zusätzliche Geld, das die Hochschulen so dringend brauchen, denn kommen soll. Neue Modelle der Umverteilung zwischen den Bundesländern, wie sie Rheinland-Pfalz propagiert, sind zwar prinzipiell erstrebenswert, doch wer an ihre schnelle Verwirklichung glaubt, hält den vielbändigen Roman mit dem Titel Föderalismusreform offenbar für eine Kurzgeschichte.
Maßvolle Beiträge der Studenten hingegen sind mit vertretbarem Aufwand zu erheben, und sie sind auch sozial akzeptabel. Nach den Änderungen am ursprünglichen Entwurf ist nunmehr ein Gesetzeswerk verabschiedet worden, das kein Kind von Kleinverdienern am Uni-Besuch hindert: Wer Anspruch auf Bafög-Unterstützung hat, dem steht ein zinsloses Darlehen zu - damit dürfte dem Geist des Artikels 59 der hessischen Verfassung Genüge getan sein.
Handlungsfreiheit in der Gebührenfrage
Trotzdem ist das Modell der CDURegierung nur die zweitbeste Lösung. Ministerpräsident Koch und Wissenschaftsminister Corts waren dagegen, es den Hochschulen zu überlassen, ob und in welcher Höhe sie Gebühren erheben. Koch argumentierte unter anderem, ein solches Verfahren hätte zuviel Unruhe in die Universitäten hineingetragen. Aber unruhig war es dort in den vergangenen Monaten auch so, und daß an Nordrhein-Westfalens Hochschulen (die den Studienbeitrag selbst festlegen) permanentes Chaos herrsche, hat noch niemand behauptet.
Es bleibt dabei: Wer es ernst meint mit der Autonomie der Universitäten, der muß ihnen früher oder später auch in der Gebührenfrage Handlungsfreiheit gewähren. Nur so kann ein wirklicher Wettbewerb zwischen den Bildungsstätten entstehen, nur so können sich Preise bilden, die in einem realistischen Verhältnis zu der von der jeweiligen Hochschule erbrachten Leistung stehen. Wünschenswert wäre, daß eine andere Landesregierung dies in einigen Jahren einsieht und den Standardbeitrag abschafft. Über die Höhe der statt dessen zu erhebenden echten Gebühren dürfte in den Hörsälen weit gelassener diskutiert werden als heute über das CDU-Gesetz. Dafür wenigstens können sich dann alle Beteiligten nachträglich bei Roland Koch bedanken.
Text: F.A.Z., 06.10.2006
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