Kommentar

Draußen vor der Kneipentür

Von Jacqueline Vogt

30. Juli 2008 Nach dem Urteil ist vor der politischen Auseinandersetzung. Wer gehofft hatte, mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts werde nun, in welcher Form auch immer, Klarheit herrschen in der Frage, ob und wie in Gaststätten geraucht werden darf oder nicht, der hat sich getäuscht. Karlsruhe hat den Ball an die Länder zurückgegeben, und bei denen wird er jetzt wohl mit ähnlichen Argumenten hin und her getreten werden wie bisher.

Allerdings haben die Bundesrichter die Schwächen auch der hessischen Gesetzgebung überdeutlich hervortreten lassen: Wenn in einem Lokal ein abgetrennter Raum als Raucherzone ausgewiesen werden darf, stellt diese Erlaubnis eine Ausnahme vom Rauchverbot dar. Eine solche Ausnahme nicht auch denen zu erlauben, die aufgrund ihrer beengten Verhältnisse unter dem Verbot besonders leiden, ist unrechtmäßig. Erfreulich schnell hat das hessische Sozialministerium reagiert mit seiner Anweisung, in Eckkneipen das Rauchen von sofort an wieder zu dulden.

Material für künftige Auseinandersetzungen stecken in dem Urteil dennoch zuhauf. Und mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Debatte bald aufflammen. Denn die Grundsatzfrage, ob ein wie auch immer gestaltetes Rauchverbot in der Gastronomie als unbotmäßige Gängelung zu werten (das ist, grob zusammengefasst, die Haltung der FDP) oder als gesundheitsfördernd gutzuheißen sei, steht nach wie vor im Raume. Zumindest für die Jungen Liberalen in Hessen ist die Sache klar: Einen „Sieg der Freiheit“ bedeute das Karlsruher Urteil.

Keiner großen Phantasie bedarf es, sich vorzustellen, dass das Karlsruher Urteil bei aller Abgewogenheit die Extrempositionen befördern wird – in den nächsten Tagen und Wochen werden sich auch die Verfechter eines generellen und ausnahmslosen Rauchverbots darauf berufen. Denn ausdrücklich haben die Richter ja darauf hingewiesen, dass das Gegenteil von Ungleichbehandlung auch sein könne, dass eben nirgendwo geraucht werden dürfe, also auch nicht mehr in abgetrennten Räumen großer Gaststätten.

Das ist, bei allem Respekt vor den Richtern, eine wenig angenehme Vorstellung. Denn zu den unglamourösen Begleitumständen eines Gesetzes, das in Restaurants und Bars für bessere Luft gesorgt hat, gehört der Anblick so manches auf das Trottoir, also in den öffentlichen Raum, verbannten Rauchers. Anders gesagt: Es sollen doch bitte so einige auch in Zukunft die Möglichkeit haben, am Tresen ihrer Lieblings-Einraum-Kneipe zu qualmen – und ruhig hinter geschlossenen Türen.

Text: F.A.Z.

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