Kommentar

Ein Abgrund von Blödigkeit

Von Peter Lückemeier

05. Januar 2007 Ganz Deutschland blickt nach Wiesbaden und schüttelt den Kopf. So etwas hat es bei der Direktwahl eines Oberbürgermeisters in einer namhaften Stadt noch nie gegeben: Eine große, eine staatstragende Partei vergisst, ihren Kandidaten zur Wahl zu melden. Nun bräuchte die Wiesbadener SPD eigentlich einen Seelsorger, doch der verhinderte Kandidat, der frühere katholische Stadtdekan Ernst-Ewald Roth, ist erst einmal selbst am Boden zerstört. Kein Wunder.

Oder war die Sache am Ende eingefädelt? Sollte der Verzicht auf die offizielle Anmeldung der Kandidatur vielleicht der elegantere Ausstieg eines Seiteneinsteigers sein, der das Aussichtslose seines Ehrgeizes spät erkannte? Nein, das scheint gar zu abwegig, denn eigentlich war die Nominierung des Priesters ein politischer Coup gewesen, er sorgte für ein in Großstädten selten gewordenes Stadtgespräch, und Roth wäre gegen Stadtkämmerer Helmut Müller (CDU) sicherlich nicht ohne Aussicht geblieben. Wäre die Sache abgekartet gewesen, hätten Roth und der SPD-Vorsitzende Pighetti überdies einen Oscar für die weltweit überzeugendste Darstellung von Enttäuschung verdient.

Das Debakel schadet allen

Nein, dem Wiesbadener Dilettantismus ist außer Büttenredentauglichkeit keine einzige gute Seite abzugewinnen, das Debakel schadet allen und allem. Dem Beinahe-Kandidaten Roth, weil es frustrierender sein muss, wegen organisatorischer Blödigkeit seiner Partei in vollem Laufe abgeschossen zu werden als im ehrlichen Wahlkampf Mann gegen Mann. Der SPD, weil sie mit einem komplett zurückgetretenen Vorstand auf lange Zeit ihr Talentreservoir erschöpft hat. Den Bürgern, weil ihnen am 11. März nur noch ein verkürztes personelles und inhaltliches Angebot zur Wahl steht.

Aber noch nicht einmal der Spitzenkandidat der CDU kann sich, hat er sich ein Restmaß an Sportlichkeit bewahrt, über die Schande der SPD freuen. Mal davon abgesehen, dass es schwierig sein wird, seine Klientel überhaupt zu bewegen, ihre Stimme abzugeben, weil sie die Wahl für gelaufen hält - er kann auch nicht mit dem Energieschub eines Wahlsiegs frisch an die Arbeit gehen. Er wird für die nächsten sechs Jahre die politische Legitimation für sein Amt innerlich vermissen. Er muss sich vorkommen wie ein Liebhaber, der nur erhört wird, weil der hübschere Bewerber die Mitgift nicht aufbringt.

Nur am Rande sei vermerkt, dass der Vorgang auch ein Licht wirft auf die politische Kultur in unseren Großstädten. Nein, es ist nicht die Pflicht der Beamten eines Wahlamts, eine Partei darauf hinzuweisen, dass an einem bestimmten Tag eine Frist abläuft. Es ist aber auch nicht verboten, dies informell zu tun. Auch insofern ist das Desaster von Wiesbaden ein durch und durch unangenehmer Vorfall.

Text: F.A.Z.

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