Kommentar

So viel Freiheit wie möglich

Von Peter Lückemeier

12. Februar 2008 Möglicherweise setzt jetzt der Kneipentourismus ein. Nachdem das Koblenzer Verfassungsgericht entschieden hat, dass vorläufig in rheinland-pfälzischen Einraumkneipen weiter gepafft werden darf, werden vielleicht die Hessen aus Wiesbaden den Rheinland-Pfälzern in Mainz am Tresen Gesellschaft leisten.

Das rheinland-pfälzische Gericht hat, auch wenn sie nur vorläufig ist, eine weise Entscheidung getroffen. Die Richter haben dabei vor allem im Sinne jener Kleingastronomen geurteilt, für die das totale Rauchverbot existenzgefährdend werden könnte. Den Schutz etwaiger Angestellter haben sie gleichfalls berücksichtigt, denn die Ausnahme gilt nur für die ganz kleinen Kneipen, in denen der Wirt alles selber macht. Insofern entbehrt die Einlassung der Mainzer Gesundheitsministerin Malu Dreyer, aus gesundheitspolitischer Sicht sei der Gesundheitsschutz in inhabergeführten Einraumgaststätten ebenso hoch zu bewerten wie in Gaststätten mit mehreren Räumen, der Logik. Gemeint haben kann sie doch nur die Gäste. Und denen wird in Rheinland-Pfalz künftig schon draußen eindeutig signalisiert, dass sie eine Raucherkneipe betreten. Das heißt, sie dürfen kehrtmachen.

Dies wäre auch ein guter Weg gewesen für das Nachbar-Bundesland Hessen, wo etatistischer Rigorismus herrscht: Man hätte es den Gaststätten überlassen können, sich als Nichtraucher- oder Raucher-Lokale zu deklarieren – wie es die hessischen Liberalen vorgeschlagen hatten. Die jetzige (vorläufige) Regelung in Rheinland-Pfalz aber weist genau in die richtige Richtung: So viel Schutz wie nötig, so viel Freiheit wie möglich.



Text: F.A.Z.

 
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche