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Branchen und Märkte (184): Steuerberater

Der Einzelkämpfer stirbt nicht aus

Von Joachim Jahn

Das Steuerrecht wird in Wirklichkeit immer kompliziert bleiben

Das Steuerrecht wird in Wirklichkeit immer kompliziert bleiben

26. Februar 2009 Steuerberater haben eine mächtige Konkurrenz erhalten - den Staat. Das Bundesland Brandenburg veranstaltete jetzt sogar eine Tombola, damit Steuerzahler ihre jährliche Erklärung nicht auf Formularen, sondern elektronisch bei den Finanzbehörden einreichen. Und zwar mit dem amtlichen Computerprogramm „Elster“. Vom Auto über einen Breitbildfernseher und Notebooks bis hin zu Wellness-Wochenenden und digitalen Musikabspielgeräten eines Premiumherstellers machten die Steuereintreiber von Angermünde bis Strausberg locker. Aber auch die neue Steuernummer, die künftig jeder Bürger von der Wiege bis zur Bahre behält, wird dazu führen, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten ihrer Beschäftigten direkt an den Fiskus melden. Irgendwann fehlt dann nicht mehr viel, und die Finanzämter schicken ihre Bescheide selbständig an die Steuerpflichtigen - Einspruch und Ergänzungen etwa um Nebeneinkünfte vorbehalten.

Doch es klingt nicht nach Pfeifen im Walde, wenn die Standesorganisationen Zuversicht für ihre Zunft verkünden. „Steuerberater wird es immer geben“, sagt etwa Norman Peters vom Deutschen Steuerberaterverband. „Der Wandel wird im Berufsstand oft zu schwarz gesehen.“ Außerdem: „Das Steuerrecht wird in Wirklichkeit immer kompliziert bleiben - dafür braucht man Fachleute, solange sich der Staat durch Steuern finanziert.“ Allenfalls Arbeitnehmer mit überschaubaren Einkünften benötigen aus seiner Sicht keinen Steuerberater. Doch die gehen seit jeher eher zum örtlichen Lohnsteuerhilfeverein oder nutzen eines der kommerziellen Rechenprogramme für ihre jährliche Steuererklärung.

„Individualisierung in Nischen“

Lukrativ für das wachsende Heer der Steuerberater sind ohnehin weniger die Aufträge von Privatleuten als die Mandate von Unternehmen und sonstigen Mittelständlern. Nicht das Ausfüllen oder Ausdrucken von Formularen bringt erkleckliche Honorare - die sogenannte „Deklaration“. Begehrt ist vielmehr die „Gestaltungsberatung“, bei der ein Betriebsinhaber schon im Vorfeld herausfindet, wie er Abgaben vermeiden kann. Die Durchführung der laufenden Buchhaltung ebenso. Und die „Durchsetzungsberatung“, bei der ein Streit mit dem Finanzamt ausgefochten wird - notfalls auch vor dem Finanzgericht, wo Steuerberater ebenso auftreten dürfen wie Fachanwälte für Steuerrecht und alle anderen Anwälte.

Ein „Megatrend“, so trug der Steuerberater Jens Poll auf dem jüngsten Kongress der Datenverarbeitungsgenossenschaft der Steuerberater (Datev) vor, ist die Spezialisierung. „Individualisierung in Nischen“ ist nach Polls Ansicht ein Weg unter mehreren, um sich im steigenden Konkurrenzdruck zu behaupten. Freilich um den Preis, wie Poll - zugleich Wirtschaftsprüfer und Anwalt - einräumte, sich von anderen Bereichen bewusst fernzuhalten und damit in größere Abhängigkeit von Konjunkturschwankungen zu geraten.

Doch auch die Bundessteuerberaterkammer, in der sämtliche Berufsangehörigen über ihre örtlichen Vereinigungen Zwangsmitglied sind, rät zur Fokussierung. „Es ist unausweichlich, dass Steuerberater in der nächsten Zeit die Auswirkungen der Finanzkrise auf den Mittelstand zu spüren bekommen werden“, sagt ihr Präsident Horst Vinken. „Über die klassische Deklarationstätigkeit hinaus müssen Steuerberater deswegen gezielt ihr Angebot im Rechnungswesen und in der betriebswirtschaftlichen Beratung ausbauen.“ Eine weitere Möglichkeit sieht Vinken in der Konzentration auf bestimmte Branchen oder auf Spezialbereiche wie das internationale Steuerrecht. Dank der Globalisierung treiben schließlich immer mehr mittelständische Mandanten ihre Geschäfte über Staatsgrenzen hinweg.

Rechtsauskünfte vom Abgabenexperten

Kammer wie Verband unterstützen die Tendenz zur Spezialisierung, indem sie für einzelne Bereiche den Titel eines „Fachberaters“ verleihen - etwa für „Vermögens- und Finanzplanung“, „Zölle und Verbrauchsteuern“ oder (als Hilfestellung gegenüber Banken und anderen Geldgebern) „Rating“ . Der Bundestag hat außerdem mit dem „Achten Steuerberatungsänderungsgesetz“ das Aufgabenspektrum der Steuerberater vergrößert: Ganz legal dürfen sie sich nun etwa als Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter betätigen; das war bisher juristisch umstritten und wurde von Anwälten bekämpft.

Sogar Rechtsauskünfte dürfen die Abgabenexperten ihren Kunden neuerdings erteilen, wenn es - so nennt dies das Rechtsdienstleistungsgesetz - als „Nebenleistung“ zu einem Auftrag dazugehört. Welche Chancen sich den Steuerfachleuten bieten, um gerade Unternehmensberatern Aufträge abzujagen, machte der Marktforscher Dieter Franke vom Ires-Institut auf der Datev-Tagung deutlich. Die Steuerberater hätten bei ihren Mandanten ein „großes Vertrauenskapital“, folgerte Franke aus seinen Studien. Als „partnerschaftliche Warner und Anreger“ könnten sie Firmen leichter als ein Unternehmensberater Lösungen anbieten, da sie schließlich über eine „intime Kenntnis“ der jeweiligen Finanzsituation verfügten. Auch eine Kooperation mit Anwälten in einer gemeinsamen Praxis sieht Franke als Gelegenheit, Auftraggeber stärker an ihren Berater zu binden. „Das Brot-und-Butter-Geschäft bietet dagegen nur eingeschränkte Möglichkeiten für die Profilierung im Wettbewerb.“

Gefahren aus Brüssel

Bei alldem sinkt zwar die Quote der selbständigen Steuerberater. Die Zahl der eigenständigen Steuerberatungsgesellschaften, in denen nicht nur Berufseinsteiger bloße Angestellte sind, wächst im Gegenzug. Wie beim verwandten Beruf der Wirtschaftsprüfer verlegen sich überdies manche Kanzleien auf eine engere Zusammenarbeit: Netzwerke erlauben eine gewisse Arbeitsteilung, erleichtern das Marketing und verringern die anteiligen Kosten für den Bürobetrieb. Dennoch dominiert weiterhin mit großem Abstand der Einzelkämpfer. „Wer sich in eine größere Kanzlei begibt, muss sich den dortigen Strukturen unterwerfen“, gibt Norman Peters vom Steuerberaterverband zu bedenken. Da sei es für viele Berufsangehörige doch angenehmer, „alleiniger Herrscher im Haus“ zu sein. Ein Umstand, der sich sogar beim Verkauf von Praxisanteilen niederschlage: „Da gibt es Abschläge gegenüber der Einzelkanzlei.“

Gefahren drohen der Beratergilde allerdings aus Brüssel. Denn längst nicht alle Mitgliedsländer der Europäischen Union kennen einen Berufsstand, der dem deutschen Steuerberater entspricht - mit seinen harten Einstiegsprüfungen, strengen Tätigkeitsregeln und einer festgelegten Honorarordnung. Schon oft hat die Europäische Kommission gegen Berufs- und Gebührenregeln für Freiberufler angekämpft, weil sie diese Vorgaben als Wettbewerbshemmnisse geißelt. Beobachter rechnen damit, dass sich auch deutsche Steuerberater auf neue Angriffe einstellen müssen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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