Von Matthias Rüb
22. September 2005 Inzwischen haben sie alle die politische Verantwortung übernommen für Fehler vor und nach dem Aufprall des Hurrikans Katrina auf die Golfküste am 29. August: Präsident George W. Bush, die Gouverneurin von Louisiana, Kathleen Blanco, und der Bürgermeister von New Orleans, Ray Nagin.
Und auf allen Ebenen - von den Gemeinden über die Bundesstaaten bis zu den Bundesbehörden - scheinen alle erste Lehren aus diesen Fehlern gezogen zu haben, ehe der nächste Monstersturm namens Rita die Küste am Golf von Mexiko an diesem Wochenende heimsucht.
Mehrere Untersuchungsausschüsse des Kongresses werden die wesentlichen Ursachen für das Versagen der Behörden auszuleuchten versuchen. Zu den wichtigsten Feststellungen der Debatte über das Versagen der Behörden gehört schon jetzt, daß bei Katastrophen solchen Ausmaßes die zivilen und militärischen Institutionen sowie auch das Budget des Bundes besonders gefordert sind. Schon ist von einem neuen Bekenntnis zum Großen Staat die Rede - ausgerechnet unter einem republikanischen Präsidenten.
Mißtrauen gegen die Zentralgewalt
Bei seiner Rede an die Nation vom Jackson-Platz im French Quarter von New Orleans am 15. September sagte Bush: Es ist nun klar, daß eine Herausforderung dieses Umfangs eine größere Befugnis der Bundesbehörden und eine breitere Rolle der Streitkräfte erfordert - denn es ist diese Institution unserer Regierung, die am besten für massive logistische Operationen mit kurzer Vorlaufzeit gerüstet ist. Die Feststellung ist nur scheinbar lapidar, denn es ist im föderalen Amerika, bei den 50 Bundesstaaten und zumal in Städten und Gemeinden noch nie gut angekommen, wenn die Regierung im fernen Washington mehr Befugnisse für sich beansprucht.
Ein Ausfluß dieses gesunden Mißtrauens der gewählten Vertreter auf kommunaler und bundesstaatlicher Ebene gegenüber der Zentralgewalt ist auch das Posse-Comitatus-Gesetz von 1878, das den Einsatz der Streitkräfte im Inneren und als Exekutivorgan verbietet. Die Durchsetzung von Recht und Ordnung sowie die Strafverfolgung sind der Polizei vorbehalten, und über die haben die Bundesstaaten, die Landkreise und die Kommunen die Verfügungsgewalt (mit Ausnahme der vom Justizministerium kontrollierten Bundeskriminalpolizei FBI).
Die Küstenwacht, die nicht dem Verteidigungsministerium untersteht, und die Nationalgarde unterliegen nicht den Bestimmungen des Posse-Comitatus-Gesetzes. Zwar untersteht auch die Nationalgarde, die sowohl zum Zivilschutz im Innern wie zur Unterstützung der regulären Streitkräfte im Ausland eingesetzt werden kann, dem Pentagon. Doch ihr Einsatz beim Katastrophenfall im Inland wird vom Gouverneur des jeweils getroffenen Bundesstaates angeordnet, der auch Verstärkung von anderen Bundesstaaten anfordern kann.
Streit um Zuständigkeiten blockierte schnelle Hilfe
Am Wochenende vor dem Aufprall des Hurrikans Katrina auf die Golfküste am Montag, dem 29. August, hatten die Gouverneure von Louisiana und Mississippi insgesamt 8000 Nationalgardisten für den Katastropheneinsatz mobilisiert - nur gut ein Neuntel des tatsächlichen Bedarfs, wie sich bald zeigen sollte. Da ein gutes Drittel der etwa 11.500 Nationalgardisten von Louisiana und 40 Prozent der gut 10.000 Mann der Nationalgarde aus Mississippi zur Zeit im Irak im Einsatz sind, verzögerten sich Mobilisierung und Ankunft der Truppen nach Auskunft des Chefs des Amts der Nationalgarde, Generalleutnant Steven Blum, um 24 Stunden.
Am Tag, als Katrina mit voller Wucht auf die Golfküste prallte, hatte Blum jedoch versichert: Wir sind bereit, wozu immer und wann immer die Nation uns braucht. Tatsächlich war der Grund für den zögerlichen Einsatz der Nationalgarde und der Streitkräfte im überschwemmten New Orleans nicht der Krieg im Irak, sondern die in einem föderalen System vielleicht unvermeidlichen Zuständigkeitsstreitigkeiten.
Da die ersten Einheiten der Nationalgarde in New Orleans von bewaffneten Plünderern beschossen worden waren, schlug Präsident Bush Gouverneurin Blanco vor, die auf Anforderung Blancos vom Präsidenten in Marsch gesetzten Streitkräfte und die Nationalgarde unter gemeinsamen Bundesbefehl zu stellen.
Denn nur wenn ein Gouverneur die Kontrolle über die Nationalgarde vorübergehend an den Präsidenten abgibt und dieser sich zudem auf den Insurrection Act von 1795 oder den National Defense Act von 1916 beruft, können aktive Soldaten gemeinsam mit den Nationalgardisten exekutive Gewalt zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung ausüben. Zuletzt hatte Präsident Bush der Ältere 1992 auf Ersuchen des kalifornischen Gouverneurs Wilson die Streitkräfte zur Beendigung der Rassenunruhen in Los Angeles eingesetzt.
Bush trug den politischen Schaden
Gouverneurin Blanco wies am 2. September das Ansinnen Bushs zurück, das Heer und die Nationalgarde gemeinsam gegen Plünderer und kriminelle Banden in den Straßen von New Orleans vorgehen zu lassen, weil sie die Befehlsgewalt über die Nationalgarde nicht aus der Hand geben wollte. So rückten die meisten Streitkräfte erst ein, nachdem die Nationalgarde Verstärkung erhalten und die Lage endlich unter Kontrolle gebracht hatte - wobei der Einsatz des Heeres formal darauf beschränkt blieb, den Hilfsorganisationen beim Transport und bei der Verteilung von Wasser und Lebensmitteln zu helfen.
Den politischen Schaden für die zögerliche Reaktion auf den Monstersturm hatte zunächst vor allem Präsident Bush zu tragen. Daß Bürgermeister Nagin Schulbusse der Stadt auf einem schon am 29. August überfluteten Parkplatz hatte stehen lassen anstatt sie zuvor gemäß dem Katastrophenplan der Stadt zur Durchsetzung seines eigenen Evakuierungsbefehls einzusetzen für jene Einwohner, die kein eigenes Auto besaßen, wurde erst später bekannt, ebenso wie falsche Entscheidungen von Gouverneurin Blanco.
Bei der Flucht vor Rita soll nun alles besser werden. Und der Vorsitzende des Streitkräfteausschusses des Senats, John Warner (Virginia), hat angeregt, den Posse Comitatus Act zu reformieren, um bei kommenden Zerstörungen durch Naturkatastrophen oder womöglich Terrorangriffen besser gewappnet zu sein und nicht Menschen im Kompetenzgestrüpp buchstäblich zugrunde gehen zu lassen.
Text: F.A.Z., 23.09.2005, Nr. 222 / Seite 9
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