Der Himmel über Chicago

Ein Schweizer Jurist kritisiert die neue Wettbewerbspolitik

08. Juni 2009 Das Kartellrecht soll verhindern, dass sich Unternehmen zu Monopolen zusammenschließen und so den Wettbewerb stören. Weshalb ist Wettbewerb so wichtig? Handelt es sich dabei um einen Wert an sich, wie die klassische Lehre lautet, oder nur um ein Mittel zum Zweck, wie die "neue Wettbewerbspolitik" (more economic approach) meint? Der Zweck sei dann ökonomische Effizienz und folglich mehr Wohlfahrt. Darüber streiten die Ökonomen voller Leidenschaft - oft aber im praxisfernen Himmel der sogenannten "Chicagoer Schule".

Gut, wenn sich da einmal ein Jurist der Sache annimmt. Schließlich muss das Recht jedem ökonomischen Modell zum Erfolg verhelfen. Für die "neue Wettbewerbspolitik" ist das Kartellrecht ein Instrument, um ökonomisch erwünschte Ergebnisse zu erzielen. Der junge Zürcher Kartellrechtler und Gerichtssekretär Adrian Künzler fragt nach, was "ökonomisch erwünscht" eigentlich heißt. Verwiesen wird auf die bekannten britischen Ökonomen Nicholas Kaldor und John Richard Hicks. Sie haben ein Kriterium für diese Nützlichkeitsfrage entwickelt. Danach soll derjenige, dessen Wohlfahrt aufgrund einer Veränderung steigt, die Verlierer entschädigen können und dennoch einen Nettozuwachs an Wohlfahrt haben.

Konkret: Zwei Unternehmen, die sich zum Kartell zusammenschließen, verdienen dadurch so viel mehr, dass sie die benachteiligte Konkurrenz locker auszahlen könnten, und trotzdem noch daran verdienen. Dieses Kartell müsste aus ökonomischen Gründen zugelassen werden. Es steigert die Wohlfahrt. Künzler jedoch überzeugt das Modell nicht. Es sei mit erheblichen Messungsproblemen verbunden, was zu Voraussagen zwingt, die schon in einer Planwirtschaft nicht funktionierten. Durch die vielen Annahmen und Wertungen ist letztlich die erhoffte Wissenschaftlichkeit dahin: "Die insoweit erforderlichen Kosten-Nutzen-Kalkulationen sind wesentlich komplexer, als dies die Lektüre nahezu jedes ökonomisch begründeten Beitrags zum Kartellrecht vermuten lässt." Solche Kalkulationen könnten kein Richter, kein Kartellamt und erst recht kein Zentralkomitee leisten. Künzlers Fazit: Bei der "neuen Wettbewerbspolitik" gehe es um eine Abwägung von Interessen, die sich unter dem Deckmantel einer ökonomischen Effizienzanalyse abspielen sollen.

Für die Praxis von Gesetzgebung und Gesetzesanwendung sei das Modell daher untauglich: "Aus bestimmten Untersuchungen Folgerungen für die Erwünschtheit oder Unerwünschtheit bestimmter kartellrechtlich tatbestandsmäßiger Verhaltensweisen zu ziehen, ist deshalb höchst fragwürdig." Zudem ignoriere das Modell die Interventionskosten, also die Kosten, die bei Staat und Gesetzgeber entstehen. Auch die Rechtssicherheit leide. Für Künzler ist eindeutig, dass die "neue Wettbewerbspolitik ihre Versprechungen nicht einhalten kann". Dass die Europäische Union seit zehn Jahren genau diesen Weg verfolgt, versetzt ihn als Schweizer in die Rolle des staunenden Beobachters. Auch für die Schweizer ist Effizienz wichtig, aber im Zweifel siegen Demokratie und damit Wettbewerbsfreiheit als Wert an sich.

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Effizienz oder Wettbewerbsfreiheit?
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JOCHEN ZENTHÖFER

Buchtitel: Effizienz oder Wettbewerbsfreiheit?
Buchautor: Künzler, Adrian

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2009, Nr. 130 / Seite 12

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