02. Juni 2009 Es gibt Straftatbestände, mit denen kaum jemand rechnet. Als Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger auf seinem letzten Neujahrsempfang einen Stellenabbau bei der Softwareschmiede SAP ankündigte, trug ihm dies Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Allfinanzaufsicht ein. Der Verdacht auf ein Insiderdelikt wurde zwar bald ausgeräumt - doch der Fall zeigt, wie weit die Strafvorschriften des Kapitalmarktrechts ins tägliche Leben hineinreichen. Dass nicht nur Politiker, sondern auch Wirtschaftsangehörige diese Regeln nicht ganz verinnerlicht haben, hat zwei Gründe: Eine Straftat ist das Ausplaudern von Insiderkenntnissen oder deren Ausnutzung für eigene Geschäfte überhaupt erst seit 15 Jahren. Und unter Ökonomen ist der Sinn dieser von der Europäischen Union vorgegebenen Paragraphen durchaus umstritten.
Dies macht den Reiz einer Untersuchung von Philipp Gehrmann über die Strafnorm im Wertpapierhandelsgesetz aus. Dem Titel nach befasst sich seine Dissertation zwar mit dem Versuch einer solchen Straftat - also eines beinahe skurrilen Sonderfalls. Doch in Wirklichkeit hat sich der Berliner Rechtsanwalt vor allem mit Sinn, Unsinn und Struktur des "Insiderdelikts" insgesamt beschäftigt. Dass er schließlich auch noch dessen Versuch beleuchtet, gibt seinen Ausführungen dann einen zusätzlichen Schliff.
Verfechter der Chancengleichheit von Anlegern an den Börsen mag Gehrmanns Schlussfolgerung erschrecken. Skeptiker einer Kriminalisierung schon von bloßen Risiken, Grauzonen und Handlungen im Vorfeld eines tatsächlichen Schadens wird sein Fazit dagegen freuen: Mit einem spürbaren Verfolgungsdruck im Bereich des versuchten Insiderhandels sei nicht zu rechnen, schreibt Gehrmann in kriminalistisch-nüchterner Distanz. Denn schon bei vollendeten Taten, die schließlich leichter zu beweisen seien, fehle es an wirkungsvollen Methoden und ausreichenden Ressourcen zu ihrer Aufdeckung. Die jährliche Aufklärungsstatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt ihm recht.
JOACHIM JAHN
Buchtitel: Das versuchte Insiderdelikt
Buchautor: Gehrmann, Philipp
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.06.2009, Nr. 125 / Seite 12