14. April 2008 Selten wurde ein Gesetzeskommentar so dringend gebraucht wie dieser - und verpasste trotzdem so knapp den günstigsten Erscheinungstermin. Seit Tagen beharken sich nämlich in dem spektakulären Telekom-Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Anwälte der mehr als 16 000 Kläger und des Konzerns. Beide Seiten berufen sich auf den praktisch einzigen (und eher knappen) Kommentar zum "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" (KapMuG), der bisher auf dem Markt ist. Oder reiben sich an ihm. Doch die Kontrahenten verbindet das Bedauern, dass es noch immer so wenig Erklärungen zu dieser speziellen Prozessordnung gibt. Dabei hat der Bundestag das KapMuG vor allem für diesen Massenprozess gezimmert.
In diesen Wochen liefert der Carl Heymanns Verlag nun seinen sehnsüchtig erwarteten Band über die "Lex Telekom" aus. Renommierte Experten für Prozessrecht haben das dickleibige Buch verfasst. Neben Juraprofessoren und Anwälten ist auch der eigentliche "Vater" des Gesetzes dabei - Fabian Reuschle, ein Richter, der damals für diese Aufgabe an das Bundesjustizministerium abgeordnet worden war. Reuschle hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er die Änderungen der Abgeordneten und des Bundesrats an seinem ursprünglichen Entwurf für missglückt hält. Eine Einschätzung, die der Vorsitzende Richter im Telekom-Prozess gleich zum Auftakt durch eine Schelte am Gesetzgeber mit Nachdruck bestätigt hat.
Anwälte, Anleger und Richter werden also dankbar sein, dass sie jetzt endlich ausführliche Handreichungen erhalten. Die Regeln des KapMuG sind Neuland; die Juristen raufen sich die Haare beim Versuch, den knappen Wortlaut der Paragraphen richtig zu deuten. Zumal der Bundestag vor der Einführung einer echten Sammelklage nach amerikanischem Vorbild zurückgeschreckt ist und eine sperrige Konstruktion geschaffen hat, die sich halbwegs an die altehrwürdige Zivilprozessordnung anlehnt.
Diese Mühen der Auslegung und Anwendung treffen keineswegs nur Juristen in Frankfurt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bereits eine solche Klage gegen Daimler-Chrysler verhandelt (und der Bundesgerichtshof dessen Urteil verworfen). Auch das Oberlandesgericht München hat soeben einen Musterkläger gegen einen Medienfonds ausgewählt. Die Verfasser haben bemerkenswert viele weitere Fälle aufgespürt und berücksichtigt. Dennoch werden sie bald an einer Neuauflage stricken müssen. Der Bundestag will das Gesetz im Jahr 2010 prüfen - und wird es dabei sicherlich nachbessern. Und die EU-Kommission will Massenklagen sogar europaweit einführen.
JOACHIM JAHN
Buchtitel: Kölner Kommentar zum KapMuG
Buchautor: Hess, Burkhard
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.04.2008, Nr. 87 / Seite 12
