10. November 2005 Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten stellt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit dar. Das Verbot entspreche der in der türkischen Verfassung verankerten Trennung von Staat und Religion und erfülle damit einen legitimen Zweck, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.
Mit diesem Urteil bestätigte die Große Kammer eine erstinstanzliche Entscheidung vom Juni vergangenen Jahres. Damit wurde die Beschwerde einer 32 Jahre alten Türkin, die wegen ihres islamischen Kopftuchs von Prüfungen an der Istanbuler Medizinhochschule ausgeschlossen wurde, definitiv abgewiesen. (Siehe auch: Straßburger Richter bestätigen Kopftuchverbot)
Laizität und Gleichheitsgebot
Der Beschwerdeführerin war im Februar 1998 der Zugang zu Prüfungen verweigert worden, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Sie setzte ihr Studium daraufhin in Wien fort, wo sie noch heute lebt. In der Türkei klagte die Studentin vergeblich gegen den Ausschluß von den Prüfungen. Die türkischen Gerichte machten geltend, das Tragen religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen verstoße gegen das Prinzip der Laizität, also der Trennung von Staat und Religion.
Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs schloß sich dieser Argumentation weitgehend an.
Das Kopftuchverbot an Universitäten sei zwar eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Diese verfolge aber zwei legitime Ziele, nämlich den Schutz der Rechte und Freiheiten Einzelner und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Das Verbot basiere auf zwei Prinzipien, dem der Laizität und dem des Gleichheitsgebots. Sie verböten es dem Staat, eine Religion gegenüber anderen zu bevorzugen. Sie schützten den Einzelnen vor willkürlichen Einmischungen des Staates, aber auch vor Druck von außen, etwa von extremen Bewegungen.
Extremistische politische Bewegungen
Auch habe das islamische Kopftuch als religiöses Symbol in den vergangenen Jahren eine politische Bedeutung erhalten, argumentierten die Straßburger Richter. In der Türkei gebe es heute extremistische politische Bewegungen, die ihr Konzept einer auf religiösen Regeln basierenden Gesellschaft dem ganzen Land aufnötigen wollten.
Unter diesen Umständen sei es verständlich, daß der Staat das Tragen jeglicher religiöser Symbole an Universitäten untersage. An der Universität Istanbul habe das Kopftuchverbot im übrigen schon gegolten, als die Beschwerdeführerin ihr Studium begann. Sie habe somit gewußt, daß sie den Ausschluß von Prüfungen und Vorlesungen riskierte.
Regierung ist gegen das Verbot
In einer ersten Reaktion hat der türkische Außenminister Abdullah Gül hat das in der Türkei geltende Kopftuchverbot abermals als undemokratische Maßnahme kritisiert und eine Aufhebung nicht ausgeschlossen. Auch wenn der Europäische Gerichtshof in Straßburg das Verbot gebilligt habe, bedeute dies nicht, daß es beibehalten bleibe, sagte Gül am Donnerstag in Ankara. Diese Frage müsse von der Türkei geregelt werden, fügte er mit Blick auf das Straßburger Urteil hinzu. Die Türkei könne sich mit Verboten dieser Art nirgendwo sehen lassen.
Über das Kopftuchverbot, das für alle öffentlichen Einrichtungen gilt, wird in der Türkei seit Jahren heftig und kontrovers diskutiert. Der türkische Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan ist zwar selbst für die Aufhebung des Verbots. Vor dem Wahlsieg seiner Partei AKP vor drei Jahren versprach er seinen religiösen Wählern, er werde das Kopftuchproblem lösen. Bisher hat er dies jedoch nicht geschafft. Für das Verbot setzt sich vor allem die einflußreiche Armee ein, die sich als Wächter der laizistischen Staatsordnung sieht. Auch die türkische Hochschulrektorenkonferenz stemmt sich seit Jahren gegen Versuche, das Kopftuchverbot zumindest zu lockern.
Text: AFP
Bildmaterial: dpa/dpaweb