13. Januar 2005 Die unionsgeführten Bundesländer wollen geschlossen gegen das Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Das haben die Innenminister der Länder am Donnerstagabend zu Beginn ihrer zweitägigen Beratungen in Kiel beschlossen, wie ein Sprecher der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion mitteilte. Sie folgen damit dem Beispiel Bayerns, das bereits eine Klage angekündigt hatte. Verteidigungsminister Peter Struck hatte bereits angekündigt, trotz der Klage notfalls von dem Gesetz Gebrauch zu machen.
Der bayerische Innenminister Günter Beckstein sagte, es sei unverzichtbar, verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz auszuräumen: Wir haben im Verlauf des gesamten Verfahrens immer wieder darauf hingewiesen, daß wir eine klare Rechtsgrundlage für solche Extremsituationen brauchen. Die Ungewißheit darf nicht bestehen bleiben. Die Unions-Innenminister sehen sich durch Äußerungen von Bundespräsident Horst Köhler in ihrer Haltung bestätigt. Köhler hatte am Mittwoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung geltend gemacht und den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Das Gesetz hatte er allerdings dennoch unterzeichnet.
Piloten durch Gesetz abgesichert
Das Regelwerk werde mindestens bis zu einem Karlsruher Urteil unverändert gelten, sagte Struck am Donnerstag in Berlin. Bis dahin würde er notfalls auch den Abschuß eines von Terroristen als Waffe benutzten Passagierflugzeugs befehlen. Eine Gesetzesänderung vor einem Karlsruher Urteil sei nicht zu erwarten, meinte Struck. Auch Piloten, denen ein Abschuß befohlen werde, seien durch das Gesetz vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung geschützt. Struck und auch Bundesinnenminister Otto Schily hatten sich ursprünglich offen für eine Absicherung des Gesetzes durch eine Grundgesetzänderung gezeigt. Die Koalition entschied sich aber dagegen.
Die Landesinnenminister von CDU und CSU kamen am Donnerstagabend
in Kiel zu zweitägigen Beratungen zusammen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann sagte zuvor im Berliner Inforadio: Wir sind uns im Kreis der Innenminister sehr einig, daß es sehr viel besser wäre, wenn durch eine Grundgesetzänderung absolute Klarheit herrscht. Es gehe immerhin um Leben und Tod. In der kommenden Woche will auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag über eine Normenkontrollklage beraten.
Text: FAZ.NET mit Material von AP, dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb
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