30. August 2007 Raucher haben es von diesem Samstag an schwerer, ihrem Laster in der Öffentlichkeit zu frönen. Schon bekannt ist, dass das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in Einrichtungen des Bundes untersagt ist. Was viele bisher jedoch nicht wussten: Mit dem Gesetz der Bundesregierung soll zudem der Jugendschutz verbessert werden. So dürfen Minderjährige nun nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen.
An Jugendliche, die jünger 18 Jahre alt sind, dürfen keine Tabakprodukte mehr verkauft werden. Bisher lag das Mindestalter bei 16 Jahren. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen fünf und 1000 Euro geahndet. Beim Rauchverbot in Gaststätten machten Baden-Württemberg und Niedersachsen schon zum 1. August den Anfang. Im kommenden Jahr soll dies in ganz Deutschland gelten.
Erster raucherfreier ICE unterwegs
Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt schickten am Donnerstag in Berlin symbolisch den ersten rauchfreien ICE auf die Reise. Was vor einem Jahr noch niemand geglaubt hat, ist nun wahr geworden, sagte die SPD-Politikerin. Das Gesetz sei zum Wohle aller und folge dem Vorbild der europäischen Nachbarn, fügte Mehdorn hinzu. Wir akzeptieren auch, dass ein paar unserer Kunden knurren werden. Das Rauchverbot gilt in allen Zügen der Bahn. Schon seit Juli darf in sämtlichen Nahverkehrszügen nicht mehr geraucht werden.
Das Rauchverbot gilt für Behörden und Dienststellen des Bundes sowie für Gerichte, Anstalten, Stiftungen und die großen Sozialversicherungsträger, aber auch für den Bundestag, Bundesrat und das Bundespräsidialamt. Einbezogen in das Verbot sind zudem alle öffentlichen Verkehrsmittel, also Straßenbahnen, Flugzeuge, Fähr- und Linienschiffe, Busse und Taxis. Allerdings gibt es Ausnahmen. In den 330 größten der insgesamt 5700 Bahnhöfe darf in speziell ausgewiesenen Bereichen auf Bahnsteigen weiter geraucht werden. In Dienstgebäuden können Raucherräume eingerichtet werden.
Länder verabschieden eigene Regeln
Die Länder verabschieden eigene Regeln, um das Rauchen in Landesbehörden, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Diskotheken sowie in der Gastronomie zu untersagen. Der Gesetzgebungsprozess ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Ausnahmen in Restaurants und Lokalen soll es nur geben, wenn ein Wirt einen komplett abgetrennten Nebenraum zum Raucherzimmer erklärt.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: FAZ.NET, reuters