Der Nationale Ethikrat hat der Bundesregierung empfohlen, an den bestehenden Einschränkungen für die Forschung mit menschlichen Embryos vorerst festzuhalten.
Der Rat habe sich auf die Empfehlung verständigt, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums vom Montag.
Einmütig sprachen sich die 25 Mitglieder des Ethikrats für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwecken aus. Das deutsche Recht sollte um ein mit Strafe bewährtes Verbot ergänzt werden.
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) begrüßte die Stellungnahme des Gremiums. Der Vorschlag des Nationalen Ethikrats sei dem gegenwärtigen Stand der Forschung angemessen, sagte Bulmahn. Derzeit sehe sie keinen Bedarf, die bestehenden Verbote im Embryonenschutzgesetz zu verändern.
Für die Union lehnte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer (CDU) die Empfehlungen des Ethikrats ab. Das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken müsse ebenso verboten werden wie das Klonen zu Fortpflanzungszwecken. Die Katholische Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bedauerten, daß sich der Rat nicht auf ein Verbot des Forschungsklonens habe einigen können. Klonen ist ein Irrweg, erklärten der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber.
Dagegen sagte die FDP-Forschungspolitikerin Ulrike Flach, es sei nur noch eine Frage der Zeit, wann das Klonen zu Forschungszwecken erlaubt werde. Deutschland werde dann aber nur als Nachzügler an den Erfolgen dieser Forschung teilhaben.
Britische Behörden hatten vergangenen August die Diskussion über die Forschung mit embryonalen Stammzellen wieder ausgelöst, als sie das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken erlaubten. Embryonale Stammzellen gelten als besonders wichtig für die Entwicklung von Therapien etwa bei Diabetes, Alzheimer oder Parkinson. Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gefordert, die Stammzellen-Forschung in Deutschland unbegrenzt zuzulassen.
Innerhalb des Ethikrats wurden drei Positionen zum Klonen zu Forschungszwecken vertreten: Ein Teil der Mitglieder wie der frühere SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel will das Verbot des Forschungsklonens beibehalten. Eine andere Gruppe, zu der die Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard, der Molekularbiologe Jens Reich und der Theologe Richard Schröder gehören, will diese Form der Forschung in begrenztem Umfang zulassen. Die dritte Gruppe plädiert für ein Verbot des Forschungsklonens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Unbeschadet dieser drei Positionen hat sich der Nationale Ethikrat auf die Empfehlung verständigt, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland gegenwärtig nicht zuzulassen.
Das 2002 verabschiedete Stammzellen-Gesetz verbietet die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland. Die Einfuhr dieser Zellen zu Forschungszwecken wurde in Grenzen zugelassen.
Text: Reuters