Von Axel W. Bauer
11. April 2008 An diesem Freitag entscheidet sich das Schicksal des Stammzellgesetzes. Der Bundestag stimmt darüber ab, ob der im Jahre 2002 festgelegte Stichtag für die menschlichen embryonalen Stammzelllinien, die nach Deutschland eingeführt werden dürfen, vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben wird, ob er unverändert bestehen bleibt oder ob er gänzlich aufgehoben werden soll. Es geht nicht um eine kalendarische Marginalie, um eine Fristanpassung, wie sie im Gesetzgebungsalltag Routine ist. Wir stehen vor einem biopolitischen Kurswechsel mit erheblichen Folgen für den Schutz des frühen menschlichen Lebens.
Eine Verschiebung des Stichtages müsste von den Forschern als ein deutliches Signal dafür gewertet werden, dass der Gesetzgeber seine eigenen Vorgaben aus dem Jahre 2002 nicht mehr ernst nimmt. Der Zweck des Stichtages 1. Januar 2002 lag und liegt nämlich darin, dass eine von Deutschland ausgehende Veranlassung der Embryonenzerstörung im Ausland zur Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen vermieden werden sollte. Eine solche Veranlassung kann aber nicht mehr ausgeschlossen werden, wenn der potentielle Exporteur damit rechnen kann, dass die von ihm gewonnenen Zellen durch deutsche Forscher eines nicht allzu fernen Tages eingeführt werden können.
Die nächste Verschiebung ist schon einkalkuliert
Kein Politiker kann die Hand dafür ins Feuer legen, dass es bei der Einmaligkeit einer Verschiebung bleiben wird. Hier von endgültigen Garantien zu sprechen, hielt deshalb auch Bundesforschungsministerin Annette Schavan schon in einem Interview vom 27. Dezember 2007 für nicht seriös und für falsch. Die Welt am Sonntag zitierte die Ministerin mit dem Satz: Die Frage, was in einigen Jahren auf uns zukommt, lässt sich erst beantworten, wenn sich die Herausforderung stellt. Weitere Stichtagsverschiebungen sind damit bereits politisch einkalkuliert.
In ethischen Debatten ist das Argument der sogenannten schiefen Ebene, das bisweilen auch als Dammbruchargument formuliert wird, nicht besonders gern gesehen. Die Kritiker der Figur bringen vor, man könne an jedem Punkt des abschüssigen Weges anhalten. Die Debatte um die Verschiebung des Stichtages kann jedoch als ein Lehrbuchbeispiel dafür dienen, dass das Argument der schiefen Ebene eben doch einschlägig ist, wo es um die Herstellung und Bewahrung von Glaubwürdigkeit geht.
Doppelmoral behindert die Forschung
Falls nämlich der Bundestag die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen trotz der ihr im Ausland vorausgegangenen Zerstörung von Embryonen tatsächlich für förderungswürdig halten sollte, dann wird er konsequenterweise in nicht allzu ferner Zukunft die Erlaubnis dazu erteilen müssen, dass solche Zellen auch in Deutschland selbst hergestellt werden; die völlige Stichtagsabschaffung als Vorstufe dazu fordern bereits heute die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin. Unter ethischen Erwägungen kann man auf längere Sicht keinesfalls jene Doppelmoral rechtfertigen, die in Deutschland hochkarätige Forschung an möglichst frischen embryonalen Stammzellen wünscht, aber die dafür erforderliche Zerstörung embryonalen menschlichen Lebens dauerhaft ins Ausland verlagern möchte.
Damit stünde aber Paragraph 2 des 1990 in Kraft gesetzten Embryonenschutzgesetzes (ESchG) zur Disposition, wonach es verboten ist, einen menschlichen Embryo zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abzugeben, zu erwerben oder zu verwenden oder diesen sich außerhalb des Körpers weiterentwickeln zu lassen. Weiterhin müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in der Praxis genügend Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation für die Herstellung embryonaler Stammzelllinien zur Verfügung stünden. Dies würde an drei Stellen eine Aufhebung der Strafbarkeit in Paragraph 1 des Embryonenschutzgesetzes erfordern. Bislang sind nämlich folgende Handlungen mit Strafe bedroht: eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als demjenigen, eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt; mehr Eizellen einer Frau zu befruchten, als dieser innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen; künstlich zu bewirken, dass eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle eindringt, oder eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle künstlich zu verbringen, ohne eine Schwangerschaft der Frau herbeiführen zu wollen, von der die Eizelle stammt. Diese drei Verbote müssten innerhalb weniger Jahre abgeschafft werden. Durch den logisch folgerichtigen Eingriff in das Embryonenschutzgesetz würden zugleich genau diejenigen, ohnehin fragmentarischen strafrechtlichen Hemmnisse beseitigt, die bislang einer Legalisierung der zur Selektion vorgeburtlichen menschlichen Lebens dienenden Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland noch entgegenstehen.
Dammbruch beim Embryonenschutz droht
Es geht also bei der Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz in Wahrheit um einen Dammbruch beim Embryonenschutz. Diese weitreichenden Konsequenzen sollten sich vor allem diejenigen Politikerinnen und Politiker vor Augen führen, die sich bisher in biopolitischen Fragen neutral verhalten oder um Vermittlung bemüht haben. Denn die Protagonisten der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen haben diese Folgewirkungen einkalkuliert und stellen bereits jetzt die ersten Forderungen nach weiteren gesetzlichen Lockerungen. Es sollte zur Ehrlichkeit und Seriosität der ethischen und politischen Argumentation gehören, die für jeden, der die Debatte verfolgt hat, absehbaren Konsequenzen einer keineswegs einmaligen Stichtagsverschiebung zu benennen, anstatt sie mit dem - deutlich zu kurzen - Mantel scheinbarer christlicher Nächstenliebe zu verhüllen.
Dessen ungeachtet verteidigte noch Mitte Februar der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, die von ihm selbst seit November 2006 propagierte Stichtagsverschiebung mit einem paradoxen Argument: Er fürchte, dass eine zu starre Haltung einer viel weiter gehenden Liberalisierung Vorschub leisten werde (siehe auch: Wolfgang Huber: Auch der katholische Mensch kann irren). Bedenken der Forschungsgegner, eine Stichtagsverlegung ziehe die nächste nach sich, hielt er entgegen, von einem Automatismus könne keine Rede sein. Die EKD-Synode habe klargestellt, dass es nur um eine einmalige Verschiebung gehen könne. Hier muss man allerdings bedenken, dass die evangelische Kirche wohl kaum eine künftige Entscheidung des Deutschen Bundestages unterbinden könnte.
Importfähige Zelllinien sind knapp geworden
Befürworter der Stichtagsverschiebung halten die Ausweitung des Stammzellimports vor allem aus drei Gründen für geboten: Seit 2002 seien die importfähigen embryonalen Stammzelllinien knapp geworden. Zudem seien sie inzwischen durch tierische Nährmedien verunreinigt und somit nur noch bedingt brauchbar. Vor allem aber, so das zentrale Argument, seien die Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen langfristig unentbehrlich für die Nutzbarmachung der ethisch unbedenklichen und klinisch seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzten adulten Stammzellen.
Doch keiner der drei Gründe trifft zu: So war im April 2002 nach Auskunft des amerikanischen Stammzellregisters nur eine einzige Zelllinie für den Versand verfügbar, während im Frühjahr 2008 im Prinzip einundzwanzig Zelllinien nach Deutschland eingeführt werden können. Dass diese Zelllinien für die biologische Grundlagenforschung - und nur um diese geht es in Wirklichkeit - nicht mehr gut brauchbar seien, erscheint vor dem Hintergrund kaum glaubhaft, dass allein seit Januar 2008 das beim Robert-Koch-Institut geführte Register der Forschungsvorhaben mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland fünf neue Genehmigungen erteilt hat, zuletzt am 3. April die achtundzwanzigste Genehmigung an eine Professorin für Molekulare Kardiologie am Universitätsklinikum Jena. Dass schließlich die seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich in der Therapie eingesetzte medizinische Behandlung mit den ethisch unbedenklichen adulten Stammzellen auf Erkenntnisse aus der erst seit zehn Jahren existierenden Forschung an embryonalen Stammzellen angewiesen sein soll, ist allein schon wissenschaftstheoretisch eine abenteuerliche Behauptung, die weder logisch einleuchtend ist noch durch empirische Belege gestützt werden kann.
Schiefe Ebene der Seriösität
Die Diskussion um das deutsche Stammzellgesetz ist ethisch und sachlich längst auf einer schiefen Ebene der Seriosität angekommen, was zu großer Sorge Anlass gibt. Denn Rationalität und Moral drohen gleichermaßen auf der Strecke zu bleiben, wenn haltlose Heilsversprechungen systematisch verbreitet werden. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben nun mit Recht das letzte Wort in dieser Sache.
Axel W. Bauer ist Professor für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und Mitglied des Deutschen Ethikrates.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa