12. Dezember 2009

Ungerecht bewertet

Gegen schlechte Noten kann man klagen

Von Ingmar Höhmann




20. Oktober 2008 
Der Erfolg im Studium entscheidet heute mehr denn je über die Karriere. Immer häufiger ziehen Studenten daher vor Gericht, um bessere Noten zu erreichen und sich gegen unfaire Prüfungen zu wehren. Doch wer seinen Professor vor den Kadi zerrt, sollte gut vorbereitet sein.

Patrick ist 33 Jahre alt, seit neun Jahren studiert er Medizin. Wenn alles nach Plan gelaufen wäre, hätte er jetzt seine eigene Praxis. Der Düsseldorfer ist kein Bummelstudent, ganz im Gegenteil: Patrick wollte Karriere machen und sein Grundstudium schnell durchziehen. Dann scheiterte er an einer einzigen Klausur. Es ging um Biochemie, und es war die letzte Prüfung, die für das Physikum fehlte. Patrick war nicht allein: Mehr als 150 Studenten - fast 80 Prozent aller Prüflinge - blieben an dieser Klausur hängen; ihnen drohte damit das Ende ihres Studiums.

Zynisch habe der Professor den Studenten geraten, doch im Ausland weiterzustudieren, sagt Patrick. „Das war einfach nur noch lächerlich.“ Nach drei Fehlversuchen wäre er um ein Haar exmatrikuliert worden. „Da habe ich mich gewehrt.“ Patrick suchte sich einen Anwalt, klagte - und bekam Recht. Die Multiple-Choice-Klausuren, so urteilte das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf, seien nichtig gewesen. Das Bewertungssystem habe „prüfungsrechtliche Mängel“ und ein „Regelungsdefizit“.

Die Richter verdonnerten den Professor, sein Bewertungssystem umzustellen - mit Erfolg: Beim nächsten Prüfungstermin bestanden 97 Prozent aller Studenten, auch Patrick. Doch so richtig glücklich ist er nicht: „Durch diese Klausur habe ich drei Jahre verloren.“ Patrick wird sein Studium voraussichtlich im Frühjahr 2010 beenden. Auch wenn er dann erst mit 35 Jahren in den Beruf starten wird - zumindest wird er einen Abschluss haben.

Die Odyssee der Düsseldorfer Medizinstudenten ging durch die Medien - und ihr Widerstand vor Gericht ist beispielhaft. „Die Studenten sind nicht mehr bereit, Bewertungen von Prüfern einfach so hinzunehmen“, sagt Klaus-Peter Uhlenberg, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln. „Es gibt immer mehr Klagen und das über alle Fächer hinweg.“ Quer durch die Republik sehen sich die Gerichte mit dem neuen Phänomen konfrontiert. So stieg allein in Nordrhein-Westfalen die Anzahl der Entscheidungen im Prüfungsrecht in den vergangenen drei Jahren um mehr als ein Drittel auf über 300.

Deutschlands Studenten emanzipieren sich - auch weil sie die neuen Studiengebühren zunehmend unter Leistungsdruck setzen. Wer wegen einer verpatzten Prüfung nun länger studieren muss, verliert nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Für zusätzlichen Druck sorgen die Arbeitgeber - sie verlangen nach leistungsstarken Absolventen. Denn wer bei McKinsey und Co. anfangen will, braucht nicht nur einen schicken Lebenslauf, sondern vor allem einen Top-Abschluss.

Während hierzulande Untersuchungen noch weitgehend fehlen, wie Noten im Studium den späteren Lohn beeinflussen, gibt es für den Schweizer Arbeitsmarkt bereits eine Studie des Berner Volkswirtschaftlers Jürg Schweri. So verdient ein Ökonom der Universität Zürich mit der Abschlussnote 6 - in der Schweiz die Höchstnote - im ersten Berufsjahr 10 Prozent mehr als ein Absolvent mit der Note 4. Vier Jahre nach dem Abschluss ist der Unterschied sogar noch größer. Schweris Fazit: „Absolventen mit besseren Noten bekommen Jobs mit besseren Karriereaussichten.“

Erfolg im Studium entscheidet über Erfolg bei der Arbeit - diesen Zusammenhang kennt keine Berufsgruppe besser als die der Juristen. Nirgendwo sonst spielt die Abschlussnote eine derart große Rolle für den beruflichen Erfolg. Während ein „Gut“ in beiden Staatsexamina die Eintrittskarte für einen Top-Job in einer internationalen Anwaltskanzlei bedeutet, reichen zwei „Ausreichend“ oft nur noch für ein unbezahltes Praktikum aus. So ist es kein Wunder, dass Jurastudenten Vorreiter sind, wenn es darum geht, sich gegen Entscheidungen von Prüfern zur Wehr zu setzen.

„Mehr als 80 Prozent aller Multiple-Choice-Tests sind angreifbar.“

Wer hier aber nur nach guten Note strebt, hat schlechte Karten: Nach dem Jahresbericht des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg richteten sich 70 Prozent der 129 Widersprüche im Jahr 2007 gegen Bewertungsentscheidungen - doch nur in drei Fällen erreichten die Kläger eine bessere Einzelnote. „Statistisch gesehen ist die Chance schlecht, vor Gericht eine Höherbewertung zu erstreiten“, sagt Rolf Tarneden, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Tarneden & Inhestern in Hannover. Der Grund sei der sogenannte Bewertungsspielraum der Prüfer - und daran rühre kaum ein Richter an einem Verwaltungsgericht.

Trotzdem kann sich der Aufwand für ein Gerichtsverfahren lohnen - doch sollten Studenten einen anderen Angriffspunkt als die Benotung wählen. Mit guten Aussichten zieht vor den Kadi, wer seinen Prüfern einen Formfehler nachweisen kann. Ein Beispiel dafür sind die bei vielen Professoren beliebten Multiple-Choice-Tests. Diese lassen sich zwar schnell korrigieren, doch - Pech für die Prüfer - nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist ein Großteil der Multiple-Choice-Tests an Hochschulen rechtswidrig. Der Grund: Die Antwortschablone schränkt den Prüfling bei der Beantwortung der Fragen ein. Vor allem bei komplexen Themen sei das problematisch, sagt die Kölner Rechtsanwältin Mascha Huster. „Mehr als 80 Prozent aller Multiple-Choice-Tests sind angreifbar.“

Aber nicht nur die Aufgabenstellung, auch Fehlverhalten von Professoren liefert einen guten Grund zur Klage. Verhält sich der Prüfer unfair, ist er voreingenommen oder hat er den Prüfling beleidigt? Es lohnt sich auch, die Vorgaben der Prüfungsordnung durchzugehen: Dauerte die Prüfung zu lang oder zu kurz? War jedes Kommissionsmitglied wirklich prüfungsberechtigt? Sogar die Umstände bieten Angriffspunkte: Wenn die Raumtemperatur zu hoch oder zu niedrig war, lässt sich selbst daraus eine erfolgversprechende Klage stricken.

Auf der Suche nach einem triftigen Grund für eine Anfechtung geht es daher um Details, und dazu gehört auch die Vorbereitung. So klagte ein Musikstudent, weil er bei seiner Prüfung selbst Stühle, Notenständer und das Klavier in den Raum schieben musste. Aufgeregt, erschöpft und außer Atem versagte ihm beim Vorsingen die Stimme. Ein Gericht entschied später, dass die Prüfungssituation nicht angemessen gewesen sei.

Immer wieder Anlass zur Klage bieten auch Äußerungen von Prüfern - unabhängig von der Leistung des Studenten. So überschritt die Bemerkung „Sie werfen mit Fremdwörtern um sich, haben aber falsch gelernt“ für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits die Grenzen der Zumutbarkeit. Auch die Einleitung „Stellen Sie sich vor, Sie sind zweimal durchs Examen gefallen und wollen nun Friseuse werden“ hat vor Gericht bereits als Beleg für eine unfaire Prüfung ausgereicht.

Doch wie gut die Chancen auch sind - ein Restrisiko bleibt immer. Auch die Kölner Jurastudentin Petra kannte die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung - und zog daher voller Hoffnung vor Gericht. Sie klagte gegen den nicht bestandenen Wiederholungsversuch im ersten juristischen Staatsexamen, mit dem ihre Jurakarriere ein jähes Ende gefunden hatte. Nach sieben Jahren Studium war sie auf einen Schlag wieder auf den Status einer Abiturientin zurückgefallen - ohne Möglichkeit, jemals an einer deutschen Hochschule wieder Jura studieren zu können.

Petras Kalkül: Sie wollte das Gericht davon überzeugen, dass der leitende Prüfer sich von sogenannten „sachfremden Erwägungen“ hatte leiten lassen. „Er hatte mir bereits am Anfang der Prüfung klargemacht, dass ich seiner Ansicht nach besser nicht Juristin werden sollte, weil ich schon einmal durchgefallen war“, sagt Petra. Während der Prüfung habe er sie mehrfach mit falschem Namen angesprochen, sei ihr ins Wort gefallen, habe bei Antworten mitleidig den Kopf geschüttelt. Petra fiel durch. „Als Student schaut man zu einem Professor auf. Sein Verhalten hat mich total verunsichert“, sagt sie. „Nach der Prüfung stand ich völlig neben mir. Mein berufliches Leben lag in Scherben.“

Petra legte zunächst Widerspruch ein, der aber abgewiesen wurde. Dann nahm sie sich einen Anwalt und zog vor Gericht. Rechtlich war die Angelegenheit eine klare Sache. Doch die Verhandlung ließ auf sich warten. Erst nach zwei Jahren kam es zur Verhandlung. Alle drei Prüfer waren als Zeugen geladen, doch keiner konnte sich mehr erinnern. „Plötzlich litten alle an Demenz“, sagt Petra. „Das war so unfair.“ Ihre Hoffnungen ruhten auf den beiden Mitprüflingen, die zwar ihren Eindruck über das Verhalten des Professors bestätigten, sich aber nach der langen Zeit nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern konnten. Doch auf diese Details kam es an. Nach fünf Stunden Verhandlung wiesen die Richter die Klage ab.

Heute ist Petra 29 Jahre alt und steht kurz davor, ein zweites Studium mit einem Bachelor in Politik abzuschließen. Dafür hatte sie sich nach dem gescheiterten Wiederholungsversuch in Jura eingeschrieben. Auch wenn sie das Verfahren viel Geld, Zeit und Nerven gekostet hat - sie ist froh, sich zur Wehr gesetzt zu haben. „Die zwei Jahre bis zur Verhandlung waren schlimm. Das war eine regelrechte Hängepartie“, sagt Petra. „Auch wenn ich meinen Traumjob als Anwältin nie ausüben darf - jetzt habe ich Gewissheit und kann mich neu orientieren.“

Links:
http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/index.html http://www.tarneden-inhestern.de/leistungen_hochschulrecht_pruefungsanfechtung.html

Als Fachbuch empfiehlt sich:
Norbert Niehues: Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2: Prüfungsrecht, Beck-Verlag, 2004, 38 Euro.
Viele Richter arbeiten mit diesem Werk. Für Laien ist es allerdings weniger hilfreich, da es sich an Juristen wendet.

Wie sich Studenten gegen unfaire Noten wehren können

1. Widerspruch
Wer sich in Deutschland gegen eine Entscheidung einer Behörde wehren will, hat immer das Recht zum Widerspruch - und das gilt auch an Universitäten. Ziel ist es, dass eine Hochschule das Verfahren und die Entscheidung einer Prüfung noch einmal unter die Lupe nimmt. Die Klage vor einem Gericht ist erst die zweite Alternative.

2. Vorgehen bei einem Widerspruch
Die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer legen das Widerspruchsverfahren fest, die Prüfungsordnungen regeln dann die jeweilige Ausgestaltung. Ein Student muss innerhalb eines Monats nach dem Bescheid über die Bewertung Widerspruch einlegen. In einem Schreiben ans Prüfungsamt sollte er dabei klar und sachlich seine Kritikpunkte darlegen, die seiner Ansicht nach eine Neubewertung nötig machen. Dazu eignen sich auch Literaturhinweise, auf die er seine Argumente stützen kann.

3. Erfolgskriterien
Damit ein Widerspruch Erfolg hat, muss eines von vier Kriterien erfüllt sein. Zunächst darf das Verfahren nicht gegen Vorgaben der Prüfungsordnung verstoßen haben. Zweitens darf der Professor nicht von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sein, also möglicherweise die Prüfungsarbeit verwechselt haben. Drittens muss er allgemein gültige Bewertungsgrundsätze beachtet haben. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn alleine Rechtschreibfehler zu einer schlechten Note geführt haben. Zuletzt darf sich ein Prüfer bei der Bewertung nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen - wie beispielsweise das äußere Erscheinungsbild des Prüflings. Bekommt der Student mit seinem Widerspruch Recht, muss ein Prüfer die Klausur noch einmal bewerten. Eine mündliche Prüfung wird hingegen wiederholt.

4. Rüge
Nicht erst die Notenbekanntgabe abwarten sollte jeder, der Unregelmäßigkeiten im Prüfungsablauf bemerkt hat. Das sind alle Mängel, die nichts mit der Bewertung an sich zu tun haben, sondern die Prüfung gestört haben, wie beispielsweise Lärm, Hitze oder Kälte. Möglich sind auch eine unklare Aufgabenstellung, fehlende Hilfsmittel oder ein Fehlverhalten der Prüfer. Entscheidend ist, dass die Einschränkung ausreichend war, die Leistung des Studenten während der Prüfung zu beeinträchtigen.

5. Vorgehen bei einer Rüge
Wichtig bei einer Rüge ist die zeitliche Nähe zur Prüfung. Der Student darf keine Zeit verstreichen lassen: Ihm bleiben gerade einmal zwei Wochen nach dem Prüfungstermin - unabhängig vom Zeitpunkt der Notenbekanntgabe. Die Rüge selbst muss schriftlich beim Prüfungsamt eingehen. Darin erklärt der Student, was und warum er rügt. Sinnvoll ist es, die Mitarbeiter des Prüfungsamtes eine Kopie des Briefes abstempeln zu lassen, um später den Eingang belegen zu können.

6. Klage
Wenn ein Widerspruch abgelehnt worden ist, bleibt der Gang vor ein Gericht als letzte Alternative. Spätestens jetzt empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Einige Juristen haben sich auf das Prüfungsrecht spezialisiert und können in einem ersten Gespräch schnell die Chancen auf Erfolg beurteilen. Der Anwalt reicht dann eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Die Frist dafür beträgt wie bei einem Widerspruch einen Monat. Ziel kann das nachträgliche Bestehen einer Prüfung, eine Neubewertung oder eine Wiederholung sein.

7. Kosten
Wer sich von einem Anwalt zunächst nur beraten lässt, sollte dafür schon 100 bis 200 Euro an Honorar einplanen. Dabei sollten Studenten beachten, dass der Anwalt ihnen schon die Beantwortung einer E-Mail in Rechnung stellen kann. Richtig teuer wird es, wenn der Jurist dann Klage einreicht. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Streitwert, der sich je nach Art der Hochschulprüfung zwischen 5.000 und 15.000 Euro bewegt. Abhängig vom jeweiligen Wert sind die Kosten für den Anwalt, in der Regel erreichen diese 600 bis 2.000 Euro. Im Einzelfall können sie aber auch höher liegen. Bei wem allerdings das ganze Studium von einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung abhängt, der sollte eine solche Ausgabe nicht scheuen.

Text: Hochschulanzeiger Nr. 98, 2008, Seite 128
Bildmaterial: Anke Kuhl