18. Juni 2007
Nordrhein-Westfalen
Hier laufen einige zulassungsbeschränkte Studiengänge, wie zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Jura an Universitäten und Fachhochschulen, über die ZVS. Sie ist als eine Art Servicestelle zwischengeschaltet. Nachdem eine besondere Bewerbergruppe vorab ausgewählt wird, gilt die Regelung: 60 Prozent der Plätze werden über die Abiturnote und 40 Prozent über Wartezeit vergeben. Für alle anderen Fächer gilt: direkt an der Hochschule bewerben.
Baden-Württemberg
Seit 2003 vergeben die Hochschulen 90 Prozent der Studienplätze nach hochschuleigenen Auswahlkriterien. Das können sein: die Durchschnittsnote im Abiturzeugnis, praktische Tätigkeiten, relevante schulische Einzelnoten, Auswahltests und Auswahlverfahren. Die übrigen 10 Prozent werden nach Wartezeit verteilt. Einige sehr begehrte Fächer wie Allgemeine Rhetorik in Tübingen oder BWL an der Universität Mannheim haben darüber hinaus eigene Einstellungstests entwickelt.
Niedersachsen
In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben die Universitäten bis zu 90 Prozent ihrer Studienplätze nach hochschuleigenen Verfahren, den Rest nach Wartezeit. Zwei Hauptkriterien bestimmen das Auswahlverfahren: Die Durchschnittsnote des Abiturs oder die Durchschnittsnote in Verbindung mit einem oder mehreren weiteren Kriterien. Die besondere Eignung kann sich aus einer Berufsausbildung, einem Motivationsschreiben, einem Auswahlgespräch oder einem schriftlichen Test ergeben.
Hessen
80 Prozent der Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern werden nach Auswahltests vergeben. Die restlichen 20 Prozent verteilen die Universitäten nach Wartezeit. Die Vorauswahl der Studierenden, die an dem Hochschulauswahlverfahren mitmachen können, richtet sich nach der Durchschnittsnote.
Hamburg
Das seit 2004 bestehende Hochschulzulassungsgesetz regelt in Hamburg die Vergabe wie folgt: Die Hochschulen vergeben 90 Prozent ihrer Plätze nach Auswahlverfahren und 10 Prozent nach einer Warteliste. Für einen Studienplatz in Hamburg werden Eignung und Motivation getestet. In die Bewertung können eingehen: die Abi-Durchschnittsnote, einschlägige Einzelnoten, Auswahltests und Auswahlgespräche, Eignungsfeststellungsverfahren, Berufsausbildung oder praktische Erfahrung und Motivationsschreiben.
Bayern
Die bayerischen Hochschulen vergeben 40 Prozent ihrer Studienplätze in lokal zulassungsbeschränkten Fächern nach der Abiturnote und 10 Prozent nach Wartezeit. 50 Prozent der Studierenden wählen die Universitäten nach einem hochschuleigenen Verfahren aus. Über die Teilnahme entscheiden das Abitur und das Los. Auch in Bayern zählen neben der Durchschnittsnote des Abiturs durchgeführte Testverfahren, Auswahlgespräche oder die passende Berufsausbildung.
Sachsen-Anhalt
Hier gelten die gleichen Quotenregelungen wie für ZVS-Studiengänge, das heißt, 20 Prozent werden jeweils nach Abiturnote und Wartezeit und 60 Prozent nach einem Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Die Unis suchen sich ihre Studierenden nach der Abiturnote oder Einzelnote, nach Studierfähigkeitstests, Auswahlgesprächen und Berufserfahrung aus.
Berlin
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt: 60 Prozent der Studienplätze werden nach einem Auswahlverfahren vergeben, 20 Prozent nach Abiturnote und 20 Prozent nach Wartezeit. Das Auswahlverfahren muss mindestens ein Kriterium miteinbeziehen, wobei die Note ausschlaggebend ist. Kriterien können sein: Abiturnote, Einzelnoten, fachspezifische Studierfähigkeitstests, Berufserfahrung, Auswahlgespräch.