10. August 2005 Das Gesetz zum Schutz von Stalking-Opfern soll noch vor der Bundestagswahl am 18. September auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.
Nach der Vorstellung der Vorlage am Mittwoch im Kabinett werde der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch dem Deutschlandfunk. In der Länderkammer verfalle das Gesetz nicht der Diskontinuität und erhalten eine Drucksachennummer. Die ursprünglich geplante Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause habe nicht eingehalten werden können.
Gefängnis- oder Geldstrafe
Beim Stalking handelt es sich um das systematische Belästigen und Verfolgen von Personen. Die Folgen reichten von Angst und Panikzuständen über körperliche Symptome bis hin zu Selbstmordgedanken. Das Gesetz nenne einzelne Beispiele, um die gesamte Vielfalt der Handlungen abzudecken, die diese Täter begehen. Das so zu greifen, daß man nicht einen Unschuldigen unter Stalking-Verdacht bringt, war die Schwierigkeit dieses Gesetzes, sagte die Ministerin.
Schwer sei es, zu definieren, wann ein solches Nachstellen und Belästigen anfängt. Nach dem Gesetzentwurf muß jemand einem anderen nachstellen, indem er beharrlich bestimmte Dinge tut und dadurch die Lebensgestaltung dieser Person schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, sagte sie. Das Gesetz sehe eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe für die Stalking-Täter vor.
Text: ddp
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