Internet

Gefängnisstrafen für Mail-Müll

22. März 2004 Für die meisten Internetnutzer sind sie eine Belästigung, ja eine Plage: Unerwünschte Werbebriefe verstopfen die elektronischen Postfächer. Auf 2,5 Milliarden Euro jährlich schätzen Fachleute die Einbuße an Produktivität in europäischen Unternehmen. Mehr als die Hälfte aller versandten E-Mails sind "Spam" - benannt nach einer amerikanischen Marke für billiges Dosenfleisch.

In den Vereinigten Staaten drohen Versendern elektronischer Botschaften, die den Absender und den tatsächlichen Inhalt verschleiern, seit Jahresbeginn bis zu fünf Jahren Gefängnis und hohe Geldstrafen. Jetzt wird auch in Deutschland erwogen, das Versenden von Spam unter Strafe zu stellen. Die Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion hat dazu den Entwurf eines "Anti-Spam-Gesetzes" ausgearbeitet, der dieser Zeitung vorliegt.

Danach soll das Versenden von Spam strafbar werden und mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet werden. Nur die Dauer der Freiheitsstrafe ist in dem Vorentwurf noch offengelassen. Der SPD-Abgeordnete Ulrich Kelber bestätigte dieser Zeitung, daß solche Pläne diskutiert werden: "Wir wollen die großen Spammer treffen, die Millionen von Werbe-Mails verschicken." Von den 50 Größten dieser fragwürdigen Branche werden zwei oder drei in Deutschland vermutet. Während die Union Bußgelder für Versender unerwünschter Werbe-Mails fordert, ist die Meinungsbildung bei der SPD noch nicht abgeschlossen.

Eine Gesetzesänderung wird es auf jeden Fall geben, weil die EU das in ihrer Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verlangt: In der Neufassung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird deshalb festgelegt, daß Werbung per Fax oder E-Mail ohne Einwilligung der Adressaten unzulässig ist. Empfänger solcher Werbebriefe haben Anspruch auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadenersatz. Nach Kelbers Ansicht reichen zivilrechtliche Maßnahmen nicht aus. Denn trotz aller Versuche, durch Spam-Filter und Zusatzprogramme die elektronische Werbeflut einzudämmen, sei inzwischen die Glaubwürdigkeit der elektronischen Kommunikation beeinträchtigt.

"Einige Techniken zur Verschleierung sind besonders verwerflich, so zum Beispiel die Verwendung irreführender Betreffzeilen, die unberechtigte Nutzung eines fremden Computers zur Weiterleitung von Spam-Mails sowie die Nutzung von Wörterbuch-Attacken und Ernteprogrammen mit dem Ziel, E-Mail-Adressen zu sammeln", heißt es auf dem Vorblatt des Gesetzentwurfs. Bei "Wörterbuch-Attacken" handelt es sich um eine Methode, illegal E-Mail-Adressenlisten zusammenzustellen. Dabei werden mit Hilfe spezieller Software automatisch Kombinationen von Anfangsbuchstaben und häufigen Nachnamen als elektronische Adressen ausprobiert.

Der Gewinnung möglichst vieler Adressen dient auch das "Harvesting", die Nutzung von "Ernteprogrammen". Sie ermöglichen es, das Internet nach E-Mail-Adressen zu durchforsten und diese zu sammeln. Die Versendung einer Werbenachricht an Adressen, die auf diese Weise beschafft wurden, soll künftig verboten sein. Das gilt auch, wenn die Mail Absenderangaben enthält, die "erheblich falsch oder erheblich irreführend" sind.

Gleichfalls verboten sind Werbe-Mails, auf denen keine elektronische Postadresse angegeben ist, bei der man sich sofort von der Empfängerliste streichen lassen kann, ohne daß erhöhte Kosten entstehen. Nicht nur die Versender solcher Spam, auch die Auftraggeber machten sich strafbar, wenn die Gesetzespläne Realität werden sollten. Und wer kontrolliert? "Jeder Kunde kann Anzeige erstatten", sagt Kelber. Vor allem die Diensteanbieter müßten für den Kampf gegen die Spam-Flut gewonnen werden.



Text: (Stü.) Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.03.2004, Nr. 69 / Seite 7
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

 
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