Von Yoshihiro Kimura
11. Juli 2008 In Japan, speziell in Tokio, wird es in naher Zukunft so sein, dass private Personen wohl kein Auto mehr brauchen werden. Oder dass es einfach nicht mehr gerechtfertigt ist, mit dem Auto zu fahren. Falls es so weit kommen sollte, bin ich mir ganz sicher, dass die japanische Autoindustrie zugrunde gehen wird. Auch weil ich daran glaube, dass dieser Tag kommen wird, schreibe ich diesen Artikel.
Ich vermute, dass sehr viele Leute erschrocken sind, als sie die Überschrift gelesen haben. Ist Japan nicht führend, was den Autoabsatz auf der Welt angeht? Und ist nicht sogar Toyota die Nummer eins? Aber dieses ist nur ein Zahlenwert der Autoproduzenten, und der hat mit der jetzigen und künftigen Wirklichkeit der Autoumwelt in Japan nicht sehr viel zu tun.
Braucht man in Japan wirklich ein Auto?
Zum Ende des vergangenen Jahres habe ich fast zur gleichen Zeit sowohl in Deutschland als auch in Japan ein Auto gekauft. In Japan einen Porsche Cayman und in Deutschland einen VW Tiguan. Nach fast genau fünf Monaten stehen auf dem Tacho des Tiguan 15.504 Kilometer, und der Cayman in Japan ist knapp 850 Kilometer gelaufen. Wenn man dann noch auf dem Bordcomputer schaut, bin ich mit dem Tiguan eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 55 km/h und mit dem Cayman gerade mal von 25 km/h gefahren. Jetzt kommt bestimmt auch die Frage auf, warum ich gerade in Deutschland den Tiguan und in Japan den Cayman gekauft habe. Die Antwort in Kurzfassung: In Japan muss man keine Neidkratzer fürchten.
Braucht man in Japan wirklich ein Auto?: Diese Frage führte dazu, dass ich meine Umgebung und meine Umwelt abermals überprüfte. Zuerst einmal blickte ich auf meine unmittelbare Nachbarschaft in einem Radius von 300 Meter rund um meine Wohnung. Ich fand meine Bank mit dem Geldautomaten, eine kleine Post und drei Convenience Stores. Das sind, wie der Name sagt, sehr bequeme Geschäfte. Kleine Supermärkte, in denen man so gut wie alles kaufen kann, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr geöffnet sind. Man kann dort seit einiger Zeit auch Bankgeschäfte (Überweisungen) oder Postsachen erledigen, man kann Pakete für den Kurierdienst abgeben oder um die Ecke zum Essen gehen. Von meinem Computer aus sind Bestellungen jeglicher Art möglich, und schon schwirren die Lieferfahrzeuge an. Somit kann man sagen, dass ich ohne Probleme überleben kann, weil ich alles zu Fuß erledigen kann.
Wie Behörden den Umgang mit dem Auto versalzen
Dieser Zustand ist für die Bewohner praktisch und für Autos fatal. Denn man findet ihn nicht nur in den Großstädten, sondern beinahe überall in Japan. Wenn wir uns die Infrastruktur in den japanischen Großstädten anschauen, kann man sehen, dass Jahr für Jahr immer mehr Schwierigkeiten für Autofahrer entstehen. So gibt es in den Großstädten wie Tokio oder Osaka auch eine Autobahn, die eine Gebühr von 700 Yen (etwa 4 Euro) kostet. Dabei ist es egal, ob man einen oder 20 Kilometer auf der Stadtautobahn fährt. Einmal benutzen kostet 700 Yen. Und obwohl wir hier von einer (Stadt-)Autobahn sprechen, gilt überall eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wie Behörden den Umgang mit dem Auto versalzen, zeigt ein anderes Beispiel. Für die Olympischen Spiele in Tokio im Jahr 1964 wurden die Verkehrsflüsse überprüft, und bei der Kreuzung an der Edo-Brücke verringerte damals die Regierung die Zahl der Fahrspuren von vier auf eine. Das ist so geblieben, und man kann sich kaum vorstellen, was für ein Stau hier deswegen an jedem Tag herrscht. Bei diesem Anblick denkt man wirklich, dass dort der größte Gebrauchtwagenhändler der Welt ist, da alle Autos nur herumstehen.
Navigationssysteme lassen sich nur bei Stillstand bedienen
Wenn man nun versuchte, mit Hilfe des Navigationssystems einen Schleichweg zu finden, hat man bei den Autos in Japan leider kein Glück. Alle Systeme sind so programmiert, dass man diese nur bedienen kann, wenn man vollkommen zum Stillstand gekommen ist. Während eines auch sehr langsamen Rollens oder im Stop-and-go kann man deshalb keine Umleitung finden. Diese Regelung gibt es, da der Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden kann, falls man während des Fahrens das Navigationsgerät bedient und einen Unfall verursacht. Wenn man jetzt per Mobiltelefon Bescheid sagen möchte, dass man später am Arbeitsplatz eintrifft, kann man natürlich auch bestraft werden, weil das Telefonieren während der Fahrt nicht erlaubt ist.
Jetzt würde ich, wie ich es von meinem deutschen Handy gewohnt bin, mein Bluetooth aktivieren. Aber leider gibt es diese Funktion an meinem japanischen Mobiltelefon nicht. Daraufhin erkundigte ich mich nach einem Handy mit einer Bluetooth-Funktion und musste feststellen, dass es auf dem japanischen Markt tatsächlich nur drei Modelle gibt, die diese Funktion unterstützen. Als ich bei den Handy-Herstellern nachgefragt habe, warum dies so sei, bekam ich zur Antwort, dass hier das gleiche Problem herrsche wie bei den Navigationssystemen.
Erneuerung des Straßenbildes erst nach dem Erdbeben
Dann gibt es noch das Phänomen der Parkplätze. Die Japaner sind traditionell ein Volk von Landwirten, und in der Vergangenheit wurden die Ländereien nur durch Grenzlinien getrennt. Wege wurden nur so breit wie unbedingt nötig. Die Straßen wurden früher so gebaut, dass man leichter einen Überfall der Feinde abwehren oder sein eigenes Land verteidigen konnte. Und da man seit mehreren Jahrzehnten auf ein großes Erdbeben in der Kanton-Region wartet, hat man dort bis heute nichts am Straßenbild verändert. Erst nach Zerstörung und mit dem Wiederaufbau soll neu geplant werden. Deshalb sind die meisten Landstraßen auch nur so breit, dass gerade ein Auto durchfahren und nicht noch an der Seite geparkt werden kann. Deshalb ist es sehr schwer, in Japan einen Parkplatz zu finden.
Auch Parkhäuser sind schwer auszumachen, hat man eins entdeckt, sollte man darauf gefasst sein, dass eine Abstell-Stunde mindestens 4 Euro kostet. Es gibt manchmal auch Abstellplätze an den Straßen mit einer Parkuhr, diese kosten aber auch mindestens 300 Yen für eine Stunde. Und wenn man nur für zehn Minuten etwas erledigen möchte, muss man trotzdem die Mindestgebühr von 300 Yen zahlen. Länger als eine Stunde kann man auch nicht parken, da sofort eine rote Lampe zu blinken anfängt, sobald die Parkzeit abgelaufen ist. Und man kann sicher sein, dass dann ein Verkehrspolizist einen Strafzettel ausschreibt.
Kein Kaiser bei Formel-Eins-Rennen
Die Motorleistungen der Autos sind gestiegen, und die Fahrzeuge sind wesentlich sicherer geworden: Doch gilt auf den japanischen Autobahnen immer noch die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf normalen Straßen beträgt sie 50 km/h. Nebenbei sei erwähnt, dass die Straßenverkehrsordnung vor einem halben Jahrhundert eingeführt worden ist, als sich die Autos noch wie Schnecken bewegt haben. Es gibt da noch ein Beispiel, woran zu erkennen ist, dass die japanische Gesellschaft mit dem Auto ihre Schwierigkeiten hat: Auch Japan veranstaltet jedes Jahr ein Formel-Eins-Rennen. Mit Honda und Toyota sind zwei japanische Automobilhersteller vertreten. Bei beiden sind die Exporte höher als die Verkaufszahlen im Inland. So wird ein nicht unerheblicher Beitrag für die japanische Wirtschaft geleistet.
Aber zu einem Formel-Eins-Rennen ist bis dato weder ein Staatsoberhaupt noch der Kaiser erschienen, höchstens der Gouverneur der Präfektur, in der das Rennen stattfand, war vor Ort. Auf der anderen Seite veranstaltet Japan sehr viele Pferderennen. Dort treten nicht selten Vollblüter an, deren Eigentümer mitunter fragwürdige Vorstellungen zur Steuerehrlichkeit oder zur Trennung von Privat- und Firmenvermögen haben. Die für Deviseneinkünfte sorgenden Autohersteller werden von der Führungsschicht des Landes nicht mal eines Blickes gewürdigt, während die für die importierten Vollblüter astronomische Summen zahlenden Pferdebesitzer sogar vom Tenno gelobt werden. Und dabei ist es gar nicht sicher, woher das Geld für die Pferde stammt.
Jugendliche träumen vom virtuellen Fahrvergnügen
Sorgen muss man sich wegen des Verhaltens der Jugendlichen machen. Immer weniger träumen von einem Auto. Ihre Wünsche richten sich auf elektronisches Spielzeug, mit dem sich das Autofahren virtuell erleben lässt. Das scheint ihnen zu genügen. So steht der Kauf eines Autos auch nicht mehr an erster Stelle, wenn es um größere Anschaffungen geht. Die Freude am Auto ist den Japanern beharrlich ausgetrieben worden. Für die berufliche Mobilität sorgen öffentliche Verkehrsmittel, die hoffnungslos überfüllt sind. Deshalb werden sie nur akzeptiert, weil es nicht anders geht. An das Auto hat man in den Planungsabteilungen schon lange keinen positiven Gedanken mehr verschwendet.
Unter diesen bedauerlichen Umständen habe ich mir gedacht, dass man in Tokio sowieso kein Auto braucht, und mir vorgestellt, wie das wohl mit einem Segway wäre. Wenn man dieses Ein-Mann-Gefährt in Tokio einsetzte, könnte man eigentlich ohne Schwierigkeiten alle wichtigen Besorgungen mobil erledigen. Leider musste ich aber feststellen, dass die japanische Polizei verbietet, dass Fahrzeuge, die nicht vom Verkehrsministerium eine Genehmigung bekommen haben, auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Man bekommt auch keine Erlaubnis, wenn man es nur für Fotozwecke unter einer Geschwindigkeit von 10 km/h bewegen möchte. Ich habe dann doch eine Erlaubnis bekommen, unter der Bedingung, dass ich das Gefährt nicht einen Millimeter bewege.
Zuerst wird es grundsätzlich verboten
So sind die Regeln in Japan. Egal worum es geht: Zuerst wird es grundsätzlich verboten. Im Endeffekt wächst ein System der Genehmigungen heran. In Zukunft wird es bestimmt einen extra Führerschein für einen Segway geben, dazu noch die Segway-Steuer und eine Segway-Straßennutzungsgebühr. Man wird also das Recht erwerben können, damit zu fahren. Und der Staat kommt durch diese Bürokratie zu Geld. Und wenn es wirklich so kommen sollte, dass man sowohl für den Segway als auch für den bei Toyota in der Entwicklung stehenden iReal, einen Kleinwagen für eine Person mit drei Rädern, eine Erlaubnis bekommt, wird man in Zukunft wohl immer weniger normale Autos auf den Straßen von Tokio sehen.
Tempolimit für Segways?
Segway - das ist jenes skurrile Gefährt, das man ab und zu auf Flughäfen oder Messen zu sehen bekommt, bemannt mit wichtig dreinblickenden Menschen samt Handy am Ohr. Der bis zu 7000 Euro teure Personal Transporter, so die Herstellerbezeichnung, erinnert vage an einen altrömischen Kampfwagen ohne Rosse, dem es die Deichsel nach oben geschlagen hat. Etwa 1000 Exemplare rollen schon in Deutschland, rund 35.000 in aller Welt. Wie Inline-Skates oder Mountainbikes wird zweifellos auch der modische Elektro-Stehroller seinen Weg machen, die Frage ist nur: Wo? Auf dem Gehweg, dem Radweg oder doch lieber auf der Straße?
Über die Einbindung des selbstbalancierenden Unikums in die Straßenverkehrsordnung wird in deutschen Amtsstuben zurzeit heftig gegrübelt. Die grundlegenden Fragen lauten: Ist der Segway ein Freizeitsportgerät oder ein zulassungspflichtiges Fahrzeug? Muss sein Fahrer Gehweg, Radweg oder Straße benutzen? Welche Gefahren sind mit seinem Gebrauch verbunden?
Die Unfallforscher des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich präventiv schon mal entschlossen, die Risiken des bis zu 20 km/h schnellen Mutanten auszuloten. Im Dekra-Crashtestzentrum Neumünster ließen sie zunächst einen mit Dummy besetzten Segway mit 15 km/h gegen einen Fußgänger-Dummy prallen. Die Folgen waren verheerend: Der Fußgänger schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf, was im Ernstfall zu tödlichen Verletzungen hätte führen können. Auch der Segway-Pilot wurde verletzt, jedoch weniger schwer. Der zweite Crashtest simulierte die Kollision eines Segway mit einem aus einer Einfahrt rollenden Personenwagen, ebenfalls mit 15 km/h. Der auf dem Roller stehende Fahrer schlug mit dem Kopf auf das Autodach auf und hätte sich im realen Leben dabei möglicherweise das Genick gebrochen.
Nun mag man einwenden, das von Radfahrern ausgehende Risiko sei keineswegs geringer. Allerdings wurden sie genau aus diesem Grund vom Bürgersteig verbannt. Den Segway auf Straße oder Radweg zu verweisen ist wegen dessen Spurbreite jedoch nicht der Weisheit letzter Schluss. Siegfried Brockmann, Leiter der GDV-Unfallforschung, plädiert deshalb für ein Segway-Tempolimit von 6 km/h auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Außerhalb davon sollten maximal 9 km/h genügen. Technisch stellt eine derartige Zwangseinbremsung keine Schwierigkeit dar, weil sich das Tempo des Segway elektronisch begrenzen lässt. Beleuchtung, Klingel und Bremsen sollten wie bei Fahrrädern zur Pflichtausrüstung zählen, meint Brockmann. Das Tragen eines Schutzhelms wird dringend empfohlen. Und außerdem sollte eine Haftpflichtversicherung obligatorisch sein.
Hans W. Mayer
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP