Soll zahlen: Maxim Biller

Literatur

Fall Esra: Schmerzensgeld für Billers Ex-Freundin

Spezial Der Schriftsteller Maxim Biller muss seiner früheren Freundin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zahlen. In seinem inzwischen verbotenen Roman „Esra“ hatte Biller die Frau als Romanfigur auftauchen lassen und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Lesermeinungen zum Beitrag

17. Februar 2008 17:58

Natürlich gibt es in Zeiten des Internet Wege,

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


Literatur öffentlich durchzusetzen. Das ist unvermeidbar, um so mehr, als diese traurigen Damen einen solchen Rummel um das Buch veranstaltet haben, daß jetzt sogar der letzte Literaturignorant wissen will, wie sich derartiges Verhalten denn wohl erklären mag.

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13. Februar 2008 13:09

Darf die Fiktion dem Persönlichkeitsrecht untergeordnet werden?

Christos Vittoratos (Vittos)

Nicht wenige Romane geben Aufschluss über persönliche Dinge. Man ist sich aber als Leser bewusst, das das reale Leben nie so spannend ist, wie durch die Feder des Autors. Wie können die Richter einen Roman als Kochrezept verstehen?

Die Folge des Urteils werden höhere Verkaufszahlen sein und eine Leserschaft, die das Werk einzig als Enthüllungsbuch versteht. Das reale Vorbild wird davon nur noch mehr Schaden nehmen.


(Bitte tauschen Sie den alten Beitrag aus, da sich dort zwei Rechtschrebfehler eingeschlichen haben. Danke)

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13. Februar 2008 13:01

Korrektur zu Vittoratos: Es wird keine höheren Verkaufszahlen geben,

Malchus Giersch (der_rote_Hugo)

da das Buch verboten ist und somit nicht verkauft werden darf. Das stand auch eindeutig in dem Beitrag.

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