Von Bogdan Iancu
22. Oktober 2009 Warum sind Korruption und Securitate in Rumänien nicht längst Themen der Vergangenheit? Warum sind sie heute unter anderen Vorzeichen noch immer präsent? Die Ursachen haben mit der mangelhaften Konsolidierung und Europäisierung des Rechtsstaates zu tun. Hier wiederum spielt die Europäische Kommission eine tragende Rolle, da sie durch die Kopenhagener Kriterien zum wichtigsten Akteur der rumänischen Verfassungsänderung wurde.
Die Unabhängigkeit der Justiz, wie sie die Kommission für Rumänien fordert, ist erst einmal nur ein Slogan. So ist die Unabhängigkeit des Richters beispielsweise nicht gleichbedeutend mit der politischen Autonomie der Judikative als solcher, sie kann sogar von Letzterer negativ beeinflusst werden. Die rumänische Verfassung von 1991 hatte einen obersten Rat des Richterstandes vorgesehen, zusammengesetzt aus Richtern, die für eine Dauer von vier Jahren von den Parlamentskammern gewählt wurden. Dieser Rat hatte die Aufgabe, dem rumänischen Präsidenten Richter und Staatsanwälte zur Ernennung vorzuschlagen und die richterliche Tätigkeit gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen zu begleiten. Die vagen und unklaren Zuständigkeiten sowie die politische Abhängigkeit haben in etlichen Fällen zum Amtsmissbrauch geführt.
Unbelangbare Justiz
Die daraufhin verstärkt angemahnte Unabhängigkeit der Justiz zeitigte einen paradoxen Effekt. Durch die sogenannten EU-Verfassungsänderungen hatte der zweifelhafte oberste Rat des Richterstandes 2003 die verfassungsrechtliche Ermächtigung zur Verwaltung des Justizsystems erhalten. Zur Verfassungsänderung waren Mehrheiten im Parlament und ein Referendum nötig. Da 2003 gegen die EU-Verfassungsänderungen zu sein bedeutete, sich gegen die gemeinsame Chance, Europäer zu werden, zu stellen, gingen die Verfassungsänderungen automatisch durchs Parlament und wurden mit 89,70 Prozent durch das Referendum angenommen. Auf diese Weise wurde die Justiz auf einmal zum dritten Stand erhoben. Aus dem Nichts war sie alles geworden: eine Körperschaft, die niemandem mehr Rechenschaft abgibt.
Kurz danach hatte, wie vorauszusehen war, die Europäische Kommission verstanden, dass es nicht von Vorteil ist, eine politisch korrumpierbare Justiz durch eine korrupte in körperschaftlichem Kleid auszutauschen. Aber da war es schon zu spät. Brüssels Hoffnungen richteten sich folglich von 2004 an auf die neue Justizministerin Monica Macovei. Doch alle Versuche Macoveis, zu durchgreifenden Reformen zu kommen, zerschellten an dem Widerstand des Systems, das bereits verfassungsrechtlich konsolidiert, autonom und europäisch war, genau so, wie die Kommission es haben wollte. Reformversuche durch Mittel der Legislative wurden von einem Beschluss des Verfassungsgerichts von 2005 zerschlagen (im Namen der Unabhängigkeit der Justiz, der Gewaltenteilung, der Rechtsgleichheit).
Sauber in Europa ankommen
An dieser Stelle kreuzt die rumänische heimische Vergangenheit die europäische Gegenwart, wahrscheinlich zur späten Überraschung Günter Verheugens, der in der Kommission für die EU-Ost-Erweiterung zuständig war. Ebenfalls 2005 lief das 1999 erlassene rumänische Gesetz zur Errichtung einer rumänischen Version der Gauck-/Birthler-Behörde ab. Dieses Gesetz sah den Zugang zur eigenen Akte vor, aber auch Maßnahmen zur Aufdeckung ehemaliger Securitate-Spitzel, die für Stellen im öffentlichen Dienst kandidierten. Laut Gesetz wurde aber nur die Zusammenarbeit mit der Securitate im Sinne einer politischen Polizei tadelnswert, eine Bezeichnung, die sehr gut illustriert, dass die juristische eine besondere Art von Wahrheit ist. Als Mitarbeit galt allein die Informationsweitergabe, die dazu führen konnte, dass einige grundlegende Rechte und Freiheiten des Menschen verletzt werden.
Die Deutung und Interpretation dieser Formel wurde einer Kommission überlassen, der CNCAS, die aus 11 vom Parlament ernannten Mitgliedern bestand. Da die obengenannte Formel alles und nichts bedeuten kann, ist die Aufdeckung ehemaliger Securitate-Spitzel binnen kurzer Zeit zu einem täglichen Jahrmarkttreiben geworden, mit widersprüchlichen, angefochtenen, widerrufenen, wiederholten und abermals angefochtenen Beschlüssen, die sich mit mehreren Skandalen um das Zuspielen einiger Akten an die Presse abwechselten.
2005 wurde die Anwendung dieses Gesetzes durch eine Notverordnung der Regierung verlängert. 2006 ist auf Initiative des Justizministeriums durch eine weitere Notverordnung das Gesetz zur Enttarnung der Securitate deutlich verschärft worden. Diese Maßnahmen entsprangen damals einer neuen Welle von Enthusiasmus rund um die Idee des sauber in Europa Ankommens. Eine neue Klausel zur Enttarnung ist also eingeführt worden. Wenn jemand nachweislich mit der Securitate zusammengearbeitet hatte und irgendeine Art von Information, egal, welche, und egal, wie wichtig oder unwichtig - und das war neu! -, weitergegeben hatte, sollte er seinen Platz im Obersten Richterrat verlieren. Ebenfalls sollte eine Kandidatur auf eine Führungsposition innerhalb des Justizsystems nicht mehr möglich sein.
Zu beweisen, dass eine Person Informationen geliefert hat, stellt eine rein verwaltungstechnische, einfache und schnelle Angelegenheit dar und lässt keinen Raum für Interpretationen. Im Zweifelsfall löst die graphologische Expertise der Protokoll- und Einverständniserklärungen beziehungsweise der dortigen Unterschriften die Frage nach der Mitarbeit.
Vertane Chancen
Zu Beginn des Jahres 2008, ein Jahr nach dem EU-Beitritt, ist dieses Gesetz mit der Begründung, man würde Einzelnen die Kollektivschuld aufbürden, ohne ihnen eine schwere Schuld nachzuweisen, jedoch für verfassungswidrig erklärt und die Überprüfung von Richtern gestoppt worden. Die schwere Schuld muss nun weiterhin anhand einer unendlichen, fast kafkaesken Prozedur nachgewiesen werden, damit kein guter Spitzel, der durch seine Mitarbeit nicht einige fundamentale Rechte und Freiheiten des Menschen verletzt hat, durch den Verlust des Zugangs zu Führungspositionen im aktuellen vormodernen, postkommunistischen, perfekt europäischen System bestraft wird.
Diese aggressive Reaktion des rumänischen Verfassungsgerichts nach dem EU-Beitritt, als sich Gegenwart und Vergangenheit kreuzten, sagt viel über die Zukunft aus. Rumäniens Beitritt zur Europäischen Union bedeutete auf der privaten, individuellen Ebene einen sofort spürbaren Gewinn. Auf kollektiver und politischer Ebene war er aber die einzige und die komplett und katastrophal vertane Chance.
Vergebliche Überprüfungen
Der Beitritt hat für die Rumänen real und symbolisch den Eintritt in Europa bedeutet (nicht nur den Zugang zu einer standardisierten Gruppe von Produzenten und Konsumenten, sondern auch den Zugang zu jenem idealen Europa, auf das sich jeder Zuzügler auf der Suche nach Werten und Vorbildern bezieht). Diese Erwartungen bargen vor 2007 ein riesiges Kapital, die Bereitschaft und Legitimation zum Wechsel waren gegeben. Nach dem Beitritt hat Rumänien jedoch gleichzeitig mit der EU-Mitgliedschaft ein Zeugnis für die verfassungsrechtliche Geradlinigkeit und somit für formales Recht und Gleichheit wie jeder andere Staat in der EU erhalten.
Die Maßnahmen zur Überprüfung der Korruptionsbekämpfung und der Justizreformen bewirken nicht viel. Darauf verweist bereits die terminologische Ambivalenz der von der EU verabschiedeten Regelung für die Zusammenarbeit und Überprüfung für Rumänien und Bulgarien verweist. Sie wurde ins Leben gerufen, um beiden Ländern den Beitritt zu erleichtern und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren ihrer eigenen Politik und ihrer Institutionen zu gewährleisten, um ihnen bei der Behebung dieser Mängel zu helfen. Zusammenarbeit und Überprüfung schließen sich im vorliegenden Fall zumal deshalb aus, weil versäumt wurde, in den jeweiligen Ländern vor dem Beitritt ein Fundament für die Zusammenarbeit zu schaffen.
Balkanisierte Verfassungslandschaft
So wird man Zeuge eines naiven Romantizismus der EU-Kommission, die so viele Hoffnungen zur Reform eines ganzen Systems in eine einzige Person gesetzt hat: Monica Macovei, eine unabhängige Ministerin, ohne Unterstützung von Seiten der Politik. Eine einzige Person, so qualifiziert und hartnäckig sie auch sein mag, ist leicht zu ersetzen. Weniger als drei Monate nach dem EU-Beitritt hat Frau Macovei ihren Posten verloren, sie wurde plötzlich und ohne große Erklärungen ihres Amtes enthoben.
Als Folge des Zusammenflusses der postkommunistischen Vergangenheit und der Beitrittsverhandlungen und -anforderungen - die die Kommission bloß formell, in der Sache ungeschickt und oberflächlich, gar mit Hohn ausgeführt hat - ist eine balkanisierte Verfassungslandschaft übriggeblieben, mit institutionell konsolidierten Machtgruppen, die gelernt haben, gegeneinander zu kämpfen und ihre eigenen Machtpositionen zu beschützen, indem sie Slogans wie Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, universitäre Autonomie ideologisieren und instrumentalisieren. Außerhalb dieses neuen wilden Feudalismus, der durch die Verfassung institutionalisiert wurde, existiert kein anderer Hebel, kein stabiler Punkt und kein Legitimationskapital mehr, auf dem aufbauend eine substantielle Änderung zum Besseren noch möglich wäre.
Bogdan Iancu lehrt an der Universität Bukarest. Zurzeit ist er Forschungsstipendiat der Alexander-von-Humboldt-Stiftung an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
Aus dem Rumänischen von Nadine Lipp.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa