
Der Plagiatsvorwurf war haltlos: Bestseller-Autorin Andrea Maria Schenkel mit ihrem gefeierten Debüt
20. Februar 2008 Ich sehe der Klage gelassen entgegen, hatte Andrea Maria Schenkel gesagt. Später, im vertrauteren Gespräch, sprach sie dann doch davon, wie sehr der Vorwurf, sie hätte für ihr gefeiertes Krimi-Debüt aus einem Sachbuch abgeschrieben, sie belastete. Zum Glück hatte sie die Klage just erreicht, als sie ihr zweites Buch schon abgeschlossen hatte: Sonst hätte sie wohl nicht weiterschreiben können.
Der Münchner Journalist Peter Leuschner, der zwei Bücher über den Mordfall auf einem oberbayerischen Einödhof geschrieben hat, den die Bestsellerautorin zur literarischen Vorlage wählte (siehe auch: Literatur: Der Sensationserfolg von Andrea Schenkel), beschuldigt Schenkel, sie habe für Tannöd von ihm abgeschrieben. Er zog vor Gericht und forderte Schadenersatz. Der geschätzte Streitwert soll rund 500.000 Euro betragen (siehe auch: Die Bestsellerautorin Andrea Maria Schenkel reagiert auf Plagiatsvorwürfe).
Allerdings sieht das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe als nicht gerechtfertigt an. Zu Beginn des Prozesses sagte der Vorsitzende Richter an diesem Mittwoch, die Zivilkammer nehme keine Urheberrechtsverletzungen der Autorin Andrea Maria Schenkel an. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder gar Verbot des Romans will das Gericht nicht erkannt haben. Der Sechsfach-Mord, der Grundlage für den Kriminalroman ist, sei ein belegtes historisches Ereignis. Eine Klageabweisung ist wahrscheinlich. Die Entscheidung fällt am 21. Mai.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa