20. Dezember 2007 Die digitale Medienevolution hat das viktorianische Mieder, das die Sexualität länger als ein Jahrhundert einschnürte, so weit gelockert, dass, was einmal in Giftschränken lagerte, heute angesichts der pornographischen Bildindustrie des Internets bestrickend harmlos anmutet.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fast als Ironie, dass rund dreihundert Online-Antiquariate kurz vor Weihnachten von einer Abmahnungswelle überzogen wurden, die an erotischen Titeln aus ihrem Angebot Anstoß nimmt. Es geht um Bücher wie Josefine Mutzenbacher. Die Geschichte einer Wienerischen Dirne, Liebesgeständnisse einer Berliner Fanny Hill oder Das definitive deutsche Hanfhandbuch - alles Bücher, deren Skandalisierungspotential sich abgekühlt hat.
Auf dem Index
Gemeinsam ist ihnen, dass sie im frühen zwanzigsten Jahrhundert erschienen und in den frühen achtziger Jahren auf den neunhundert Titel umfassenden Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kamen. Pünktlich vor ihrem Verschwinden aus dem Index - die übliche Frist beträgt fünfundzwanzig Jahre - nimmt nun ein Antwaltsbüro im Auftrag der Bonner Fachbuchhandlung Gutenberg die Buchhändler wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht in Anspruch, weil sie mit verbotener Ware gehandelt hätten.
Der Abmahnung liegt eine Unterlassungserklärung bei, die den jeweiligen Antiquar dazu verpflichtet, den indizierten Titel künftig nicht mehr zu führen; sonst sind 5100 Euro Strafe pro Buch fällig. Wer die Unterschrift verweigert, riskiert ein kostspieliges Verfahren, bei dem es um Streitwerte zwischen neunhundert und 50.000 Euro geht. Auch Privatleute wurden abgemahnt, was juristisch nicht korrekt ist, weil diese im Sinne des Wettbewerbsrechts nicht als Mitbewerber gelten.
Grassierendes Abmahnwesen
Die Buchhandelsplattform Booklooker, die von der Abmahnungswelle massiv betroffen ist, verteidigt die Antiquare mit dem Argument, dass der Index der indizierten Titel für Händler nur schwer zugänglich, weil kostenpflichtig und nicht öffentlich einsehbar sei. Um weitere Klagen zu vermeiden, fordert das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher von der Bundesprüfstelle nun eine häufigere Begutachtung der indizierten Schriften durch die Bundesprüfstelle und eine Liste der indizierten Bücher als digitalen Download.
Die Klagewelle erzählt eine weitere Episode aus der Geschichte eines seit gut einem Jahr grassierenden Abmahnwesens, das vor allem den Online-Bereich betrifft. Spezialisierte Anwälte nutzen die rechtlichen Grauzonen des Netzes, um Kleinhändler mit Abmahnungen zu überziehen, wobei der Streitwert oft in keinem Verhältnis zum Produktwert liegt. Auch die Recherchen nach der Bonner Buchhandlung Gutenberg, die für die Anwaltsbriefe verantwortlich ist, führen letztlich nicht zu einem real existierenden Buchgeschäft, sondern nur zu der Nummer eines anderen Bonner Rechtsanwalts. Keiner der Anwälte wollte sich zum Abmahnungsmotiv äußern.
Text: F.A.Z., 20.12.2007, Nr. 296 / Seite 42
Bildmaterial: CINETEXT