Plagiatsprozeß

Gericht: Dan Brown hat nicht abgeschrieben

Ein gutes Urteil für Dan Brown

Ein gutes Urteil für Dan Brown

07. April 2006 Der Thriller „Sakrileg“ basiert laut einer Richterentscheidung nicht auf Ideen des 1982 erschienen Sachbuchs „Der heilige Gral und seine Erben“. Der Richter am Hohen Gericht in London Peter Smith wies am Freitag einen Plagiatsvorwurf gegen den Verlag von Bestseller-Autor Dan Brown zurück. Geklagt hatten die beiden Autoren des Sachbuchs, Michael Baigent und Richard Leigh.

Es wäre falsch, wenn Autoren von Belletristik ihre Werke der eingehenden Prüfung durch Autoren vorgeblicher Geschichtsbücher unterziehen müßten, so wie dies bei „Sakrileg“ der Fall gewesen sei, erklärte Richter Smith in seiner 71seitigen Urteilsbegründung. Die Kläger hätten sich auf eine „selektive Zahl von Tatsachen und Ideen“ gestützt, die für den Rechtsstreit künstlich aus dem Buch genommen worden seien.

„Ich freue mich“

Ungewohntes Terrain: Brown vor dem Gerichtssaal

Ungewohntes Terrain: Brown vor dem Gerichtssaal

Brown sagte, er freue sich darauf, sich nun auf seinen nächsten Roman zu konzentrieren. „Ich freue mich über das heutige Ergebnis, nicht nur aus persönlicher Sicht, sondern auch als Romanautor“, erklärte Brown. Der Verlag Random House erklärte, der Fall hätte nie vor Gericht kommen dürfen. Dies habe man den Klägern auch wiederholt zu vermitteln versucht, sagte Gail Rebuck vom Vorstand des Verlags. Brown hatte im Prozeß bestätigt, daß er und seine Frau Blythe, die einen Großteil der Informationen für den Thriller recherchiert hat, vor der Arbeit an „Sakrileg“ auch „Der heilige Gral und seine Erben“ gelesen haben. In sein Werk seien darüber hinaus jedoch Informationen aus 38 weiteren Büchern und hunderten Dokumenten eingeflossen.

Die Verteidigung führte an, daß die verwendeten Ideen über das Leben von Jesus Christus so allgemein seien, daß sie nicht gesetzlich geschützt werden könnten. Vor der Urteilsverkündung erklärte eine Londoner Expertin für Urheberrecht, ein Sieg für Leigh und Baigent würde die Arbeit von Romanautoren deutlich erschweren. „Es würde die Frage aufwerfen, wie sie für einen historischen Roman recherchieren können, ohne von dem Historiker der Urheberrechtsverletzung beschuldigt zu werden, der das Hauptwerk zu dem betreffenden Thema geschrieben hat“, sagte die Juristin Fiona Crawley.

Jesus' Leben in Frankreich

Kläger 1: Michael Baigent

Kläger 1: Michael Baigent

In „Sakrileg“ und „Der heilige Gral und seine Erben“ geht es um die Theorie, daß Jesus Christus Maria Magdalena heiratete und mit ihr ein Kind bekam. In dem Sachbuch heißt es, Jesus sei möglicherweise nicht am Kreuz gestorben, sondern habe den Rest seines Lebens in Frankreich verbracht.

Der Film „Da Vinci Code“ (Sakrileg) mit Tom Hanks und Ian McKellan in den Hauptrollen soll am 19. Mai anlaufen. Hätten Baigent und Leigh eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung ihres Materials erreicht, wäre der Filmstart gefährdet gewesen. Seit der Plagiatsprozeß in den Schlagzeilen war, verkaufte sich das 24 Jahre alte Buch von Baigent und Leigh deutlich besser: In Großbritannien werden davon 7.000 Exemplare pro Woche verkauft gegenüber einige hundert in der Zeit zuvor. Möglicherweise kommen auf sie nun Kosten für den Rechtsstreit zu, die von Experten auf mehr als eine Million Pfund (1,45 Millionen Euro) geschätzt werden.

Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: AP

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