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Löhne sollten frei verhandelbar sein Die Löhne studentischer Hilfskräfte sollten in einem gewissen Rahmen frei verhandelbar sein. In Lehre und Forschung kann so die Qualität gesichert werden - gerade gute Studenten überlegen sich, ob sie für solch einen Hungerlohn arbeiten, wenn sie finanziell nicht gedrungen werden. Zwangsläufig führt dies natürlich zu einer höheren Vergütung gerade der anspruchsvollen Tätigkeiten - wozu Büroarbeiten eindeutig nicht zählen. Zwar dienen letztere wenig der Ausbildung, doch sind es gerade diese Tätigkeiten, die leistungsschwachen und (noch) nicht qualifizierten Studenten eine entsprechend gute Finanzierung ihres Lebensunterhaltes auch heute schon ermöglichen; niemand hilft in einem Kopierladen für mehr als 8 EUR pro Stunde aus. Halbjährige Vertragslaufzeiten, die im Übrigen auch für wissenschaftliche Mitarbeiter gelten, sind an Hochschulen üblich und sollten bei überzeugenden Leistungen kein Hindernis sein. Im Übrigen hat Herr Hering noch Glück - an der RWTH beispielsweise war bis Ende 2007 die Höchstbeschäftigungsdauer einer studentischen Hilfskraft insgesamt auf vier Jahre begrenzt. |  | | | |
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