Glaubt nicht an Abschreckung durch W-Besoldung: Frankfurts Uni-Präsident Rudolf Steinberg

Ein „Prof.“ vor dem Namen kann auf ein hohes Einkommen hindeuten, muss aber nicht - das gilt umso mehr seit der Einführung der W-Besoldung im Jahr 2005. Die bleibt umstritten. Von Sascha Zoske

Lesermeinungen zum Beitrag

05. März 2008 10:48
Zulagenwirtschaft statt Arbeitsmarkt  
Hans-Joachim Duebel (aduebel)

Es gibt 45000 Professoren in diesem Land - eine Masse vom 5-fachen Volumen der Beschaeftigung der Bundesregierung, die keinem der normalen Funktionsmechanismen des Arbeitsmarktes unterliegen.

Ihre Pensionen zahlt die naechste Generation, egal, was es diese kostet. Denn es soll ja fuer die jetzige huebsch billig sein, so viele Leute vor Wettbewerb zu schuetzen.

Dafuer sind auch die Gehaelter niedrig und ein wirres Zulagensystem soll die adverse Selektion - der Verbleib der Duemmsten und das Abwandern der Kluegsten - stoppen.

Wie immer, wenn der Markt ausgeschaltet wurde, wird es somit kompliziert. Da sollte man doch entweder das Jammern sein lassen, oder in den Spiegel sehen und sich fragen, warum man meint, so besonders sein zu muessen, dass man sich dem Wettbewerb lieber nicht stellt.

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05. März 2008 07:21
Hauptschullehrer  
Zeit Kommi (zeitkommi)

Ein Hauptschullehrer hat einen härteren Berufsalltag. Warum sollte er nicht sogar mehr als ein Professor verdienen?

Außerdem ist er gesellschaftlich wertvoller als so ein weltfremder Forscher.

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05. März 2008 07:12
"Meckern"  
Wolfgang Müller (muellerw2)

Was ich an der ganzen Sache nicht so ganz verstehe, ist dass Professoren "leistungsgerecht" besoldet werden sollen, aber nicht die Lehrer? Gleichzeitig wurde das Gehaltsniveau von Unversitätsprofessoren auf das von FH-Professoren abgesenkt, obwohl es ungleich schwieriger ist, Universitätsprofessor zu werden (es gibt einfach weniger Stellen, zumindest zur Zeit) und man sich für eine FH-Professur nicht habilitieren (oder äquivalente Leistungen nachweisen) muss.

In Ihrem Artikel fehlt der Hinweis, dass Leistungszulagen nur zum Teil ruhegehaltsfähig sind. Der W-Professor hat dann also zu seinen aktiven Zeiten vielleicht ein >C-Gehalt, nur ein Teil (maximal 40%?) davon kommt jedoch in seiner Altersversorgung an.

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