Von Christina Hucklenbroich
30. Juli 2010Manchmal, sagt Judith Bach, müsse sie mitten in einer Therapiesitzung innehalten, während ein Patient vor ihr sitze. "Das passiert vor allem dann, wenn ich über Achtsamkeit spreche - darüber, wie wichtig es ist, auf die eigenen Bedürfnisse einzugehen und die Belastungen im Alltag herunterzuschrauben", erklärt die 30 Jahre alte Diplom-Psychologin. "Mir fällt dann plötzlich auf, was für ein krasser Widerspruch es ist, dass ich als Therapeutin solche Ratschläge gebe, während ich selbst ständig hohen, unvermeidbaren Belastungen ausgesetzt bin - vor allem finanzieller Art." Judith Bach, die ihren wirklichen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, arbeitet in einer psychiatrischen Klinik. Auf ihrer Station ist sie die einzige Psychologin neben einem Arzt; fünf bis acht Patienten sind ihr zugeordnet. Für ihre Tätigkeit bekommt sie kein Gehalt, denn Bach ist "Psychotherapeutin in Ausbildung", im Jargon "PiA". Um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, jobbt sie nebenher und hat ein kleines Zimmer in einer WG genommen. An Luxus wie Shopping oder Urlaub wagt die Dreißigjährige nicht einmal zu denken.
Etwa 8000 Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss, unter 80 Prozent von ihnen sind Frauen, stecken derzeit in der sogenannten "Psychotherapeutenausbildung", die auch Judith Bach absolviert. Seit 1999 gibt es die Ausbildung in dieser Form. Sie wird durch das damals in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz geregelt und ist seit Jahren umstritten. Jetzt hat auch die Psychotherapeutenkammer eine scharfe Kritik daran formuliert. Für ihre Tätigkeit bekommen die Psychologen im Mittel etwa 500 Euro im Monat, ergab im vergangenen Jahr ein Forschungsgutachten, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde. Gut die Hälfte der Ausbildungsteilnehmer allerdings wird demnach überhaupt nicht bezahlt. Im Gesetz wird die Vergütung nicht thematisiert, daher die großen Unterschiede.
Mindestens drei Jahre dauert es, bis sich ein Psychologe nach dem Studium "Psychologischer Psychotherapeut" nennen darf. Dafür müssen unter anderem 1800 Arbeitsstunden in psychiatrischen Kliniken erbracht werden. "Die PiA werden dort als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt", sagt Florian Hänke, der Sprecher der Interessenvertretung PiA-Bundeskonferenz. "Sie führen Gruppentherapien und Einzelgespräche durch und sind für die gesamte Dokumentation verantwortlich, schreiben etwa Patientenberichte."
Außerdem müssen die angehenden Therapeuten mehrere hundert Stunden Theorie, Supervision und Selbsterfahrung absolvieren; die Lehreinheiten kosten zusätzlich Gebühren. Im Durchschnitt zahlt ein PiA im Verlauf seiner Ausbildung dafür 23.400 Euro. Trotzdem finden sich nach wie vor Interessenten, denn die PiA-Zeit ist für den Zugang zu therapeutischen Tätigkeiten obligatorisch. Psychologen müssen die Ausbildung hinter sich bringen, um eine Approbation zu erhalten, die sie - anders als Ärzte - nicht mit dem Studienabschluss allein beantragen dürfen.
Psychologen mit Studienabschluss können jedoch durchaus Stellen finden, ohne die Therapeutenausbildung durchlaufen zu haben. "Das ist möglich auf allen Feldern, die nicht psychotherapeutisch sind, sondern sich beispielsweise mit Beratung und Diagnostik befassen", sagt Lutz Goldbeck. Der Psychologieprofessor aus Ulm ist einer der Autoren des Forschungsgutachtens. "Ohne Psychotherapeutenausbildung kann man etwa als Schulpsychologe arbeiten, beim TÜV, wo über die Entziehung von Führerscheinen entschieden wird, oder bei der Bundeswehr." Allerdings, sagt Goldbeck, wollten etwa 80 Prozent der Psychologiestudenten in den therapeutischen Bereich.
"Viele erleiden in der Ausbildung finanzielle Engpässe und müssen sie berufsbegleitend absolvieren", mahnt Goldbeck. "In der Praxis verlängert sich die Ausbildungszeit dadurch auf zehn bis elf Jahre." Außerdem verändere sich die Zusammensetzung der Gruppe der Psychotherapeuten. "Studienabsolventen mit gesichertem sozialen Hintergrund wählen die Ausbildung, was zu einer sozialen Selektion führt." Das aber sei unter Umständen nicht vorteilhaft für den Beruf, schließlich kommen die Patienten zunehmend aus unteren gesellschaftlichen Schichten.
Ursprünglich hatte man sich vom Psychotherapeutengesetz viele Verbesserungen versprochen. Jahrzehntelang hatten die Berufsverbände sogar einen zähen Kampf für seine Verabschiedung gefochten, unter anderem gegen den Widerstand der Ärzteschaft. Dabei ging es in erster Linie um die Möglichkeit, als Psychologe eine Kassenzulassung zu erhalten. Schon in den sechziger Jahren begannen viele Patienten, die Kosten für eine Psychotherapie von ihren Krankenkassen vor Gericht einzufordern. Ab 1972 galt dann das Delegationsverfahren: Ein Arzt musste die Behandlung an den Psychologen übertragen und sie überwachen. 1983 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass die psychotherapeutische Tätigkeit eine Ausübung der Heilkunde ist. Psychologen konnten von da an eine Anerkennung nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 beantragen, wenn sie psychotherapeutisch tätig werden wollten - eine provisorische Lösung.
"Durch das Psychotherapeutengesetz gab es dann erstmals eine geregelte psychotherapeutische Ausbildung und damit einen Zugang zur kassenärztlichen Versorgung für Nicht-Ärzte", erläutert Lutz Goldbeck. Seitdem sind die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass psychologische Psychotherapeuten einen Kassensitz beanspruchen, also mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn sie sich niederlassen. "Insgesamt betrachtet, war das Psychotherapeutengesetz deshalb trotz allem ein großer Sprung nach vorn", sagt Goldbeck.
Dennoch fordern die Autoren des Forschungsgutachtens Änderungen. Um das Problem der prekären Gehaltssituation der Psychotherapeuten in Ausbildung zu lösen, schlagen die Gutachter drei Modelle vor: eine Finanzierung mit Bafög, zinsgünstige Bildungsdarlehen von Staatsbanken oder eine staatliche Förderung der Ausbildungsstätten, die dann wiederum den PiA zufließen soll. Zur Orientierung legt das Forschungsgutachten einen monatlichen Bedarf von 1200 Euro fest.
Die PiA-Bundeskonferenz hält das nicht für ausreichend. "Die PiA sollten als Hochschulabsolventen bezahlt werden, also nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst", sagt Florian Hänke. Das entspräche einem Monatsentgelt von rund 3000 Euro - und ungefähr der Verbesserung, die sich die Ärzte schon vor sechs Jahren mit der Abschaffung des ungeliebten "AiP" erkämpft haben. Als Ärzte im Praktikum verdienten sie zuvor 18 Monate lang nur rund 1200 Euro brutto, jetzt können sie gleich nach dem Examen ihre Facharztausbildung beginnen. Judith Bach, die Psychotherapeutin in Ausbildung, unterstützt diesen Vorschlag. Schon jetzt ist klar, dass ihre Ausbildung länger als vier Jahre dauern wird, wegen ihres Nebenjobs in einer Marktforschungsagentur. Sie bereue ihre Berufswahl nicht, denn die therapeutische Tätigkeit liege ihr, sagt sie. "Aber ich bin froh, dass mir vor dem Studium niemand gesagt hat, was nach dem Diplom finanziell auf mich zukommen wird. Sonst hätte ich es mir wahrscheinlich anders überlegt."
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Tresckow
Frau Steinbach ist leider die Nächste, die "freiwillig" die, diesmal die CDU,
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