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Hochschulpakt beschlossen

Eine neue Aufgabe für die alte „ZVS“



Klingt nach damals: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
15. Juni 2007 
Bund und Länder haben sich in Berlin auf den Hochschulpakt 2020 geeinigt. In der Bund-Länder-Vereinbarung sind in den Jahren 2007 bis 2010 Bundesmittel in Höhe von 565 Millionen Euro für die Aufnahme von mehr als 91.000 zusätzlichen Studienanfängern in Deutschland vorgesehen. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) sagte, der Hochschulpakt sei neben der Exzellenzinitiative ein Mittel, die Hochschulen für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten. Er sei zugleich ein wichtiges Signal an die junge Generation, sich für ein Studium zu entscheiden.

Der Bund stellt für die Finanzierungsraten bis 2010 rund 565 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder sorgen für den Rest der Gesamtfinanzierung. Die Mittelverteilung berücksichtigt die Unterschiede in den Ländern: Den neuen Ländern und den Stadtstaaten werden Pauschalen gewährt, wenn sie ihre Studienanfängerzahlen beibehalten. Die Mittel werden als Vorauszahlungen gewährt, von 2011 an werden sie auf der Grundlage der tatsächlich aufgenommenen zusätzlichen Studienanfänger verrechnet.

Forschungserfolge sollen sich auszahlen

Darüber hinaus stellt der Bund für Forschung an Hochschulen zusätzlich 700 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem werden Programmpauschalen (Overhead) für erfolgreiche Forschungsvorhaben gewährt, die sich im Wettbewerb um Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchsetzen. Die Programmpauschalen in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme werden von 2007 an für Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs und Forschungszentren gewährt, von 2008 an auch für sonstige neu bewilligte Forschungsprojekte. Der Bund trägt die Kosten hierfür zunächst allein, bis 2010 sind dies rund 703 Millionen Euro.

Damit werde ein erster Schritt zu einer Vollkostenfinanzierung unternommen, wie es mit der Exzellenzinitiative eingeleitet wurde und international üblich sei, sagte Frau Schavan. Die Forschungsförderung werde so von der Grundfinanzierung der Hochschulen unabhängiger gemacht.

Neue Aufgabe für die ZVS

Unterdessen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin beschlossen, die Anstrengungen der Hochschulen für eine Verbesserung und eine Sicherung der Lehre an den Hochschulen stärker zu fördern. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, der Berliner Bildungssenator Zöllner (SPD), sagte: "Wir brauchen in Deutschland quantitativ und qualitativ eine Ausbildungsoffensive an den Hochschulen."

Außerdem hat die KMK beschlossen, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in eine Serviceeinrichtung für Hochschulzulassung umzuwandeln. Ein Entwurf für einen entsprechenden Staatsvertrag wurde verabschiedet. Die gemeinsame Einrichtung soll als Stiftung des öffentlichen Rechts am bisherigen Sitz der ZVS in Dortmund arbeiten. Aufgabe der Stiftung soll sein, Hochschulen und Bewerber bei der Studienplatzwahl und Zulassung zu unterstützen. Für die Vermittlung der Bewerber wird die Stiftung als Serviceeinrichtung ein Bewerbungsportal zur Information und Beratung der Studienbewerber, der Aufbereitung der Bewerberdaten, zum Abgleich von Mehrfachzulassungen sowie zur Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen aufbauen. Die Hochschulen entscheiden darüber, inwieweit sie das Angebot der ZVS nutzen wollen oder selbst auswählen. Ausnahme sind Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Die Kultusministerkonferenz reagiert mit dem Aufbau eines Bewerbungsportals auch auf die zunehmende Zahl von Mehrfachbewerbungen für Studienplätze. In den Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus (Biologie, Medizin, Pharmazie und Psychologie) übernimmt die Stiftung weiter die Aufgabe der ZVS, Studienplätze für das erste Fachsemester in zentralen Auswahlverfahren zu vergeben.

Hoffnung auf weniger Bürokratie

Nach entsprechenden Appellen des Deutschen Hochschulverbandes und der HRK hat die KMK beschlossen, die Systemakkreditierung einzuführen. Somit können in Zukunft nicht nur Studiengänge, sondern auch Hochschulen zugelassen (akkreditiert) werden. Auf diese Weise soll der Verfahrensaufwand der Hochschulen bei Nachweis eines verlässlichen hochschulinternen Qualitätssicherungssystems reduziert und die Zertifizierung beschleunigt werden. Die KMK rechnet damit, dass die System- und Programmakkreditierung als unterschiedliche Wege zur Qualitätssicherung der Lehre auf lange Zeit nebeneinander bestehen werden.

Die Systemakkreditierung bezieht sich in der Regel auf das Qualitätssicherungssystem einer ganzen Hochschule, kann aber in Ausnahmefällen auch Teilbereiche großer Hochschulen untersuchen. Sie soll für sechs Jahre gelten. Wie auch bei der Programmakkreditierung sind die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sowie ergänzende landesspezifische Vorschriften einzuhalten. Hochschulen können sich einer Systemakkreditierung unterziehen, wenn sie über eine hinreichende Anzahl erfolgreich durchgeführter Studiengang-Akkreditierungen verfügen.

Die letzten Hindernisse zur gegenseitigen Anerkennung akkreditierter konsekutiver Studiengänge für die Lehrämter des gehobenen Dienstes zwischen den Ländern sind beseitigt. Nach kontroversen Beratungen sei es endlich gelungen, die Mobilität angehender Lehrer in Deutschland zu gewährleisten, sagte der Präsident der KMK, Zöllner. Außerdem wollen die Kultusminister die Lehrer im Kampf gegen Internet-Mobbing und andere inakzeptable Schülerstreiche im Internet wie "Hinrichtungen" und Pornomontagen mit Lehrern unterstützen.

Text: oll., F.A.Z., 16.06.2007, Nr. 137 / Seite 5
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb
 
 
   
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