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Im Gespräch: Olaf Kaltenborn, Uni Frankfurt

„Grenzen des guten Geschmacks“



Olaf Kaltenborn
06. Juni 2008 
Die Frankfurter Asta-Vorsitzende klagt, dass an ihrer Hochschule der Kommerz sein Unwesen treibe, die Studenten einer Gehirnwäsche ausgesetzt seien. Wie stehen Sie dazu?

Das Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Wenn Universitäten sich mit privaten Unternehmen einlassen, dann müssen die Konditionen dafür so festgelegt sein, dass dieser Auftrag weiterhin erfüllt werden kann. Wir lehnen Angebote ab, die die Grenzen des guten Geschmacks verletzen und die Eigenwürde der Universität gefährden. Daran haben wir selbst ein starkes Interesse.

Wer definiert den guten Geschmack?

Der Senat hat gerade ein Papier über die Rahmenbedingungen von Stiftungsprofessuren verabschiedet, analog gibt es auch Spielregeln für das Sponsoring.

Was spricht aus Ihrer Sicht für, was gegen einen externen Vermarkter der Hochschulwerbung?

Wir haben 2002 unsere eigene Tochtergesellschaft dafür gegründet, die Campuservice GmbH. Denn wir möchten nicht als Einrichtung der Universität kommerzielle Geschäfte abwickeln müssen. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit macht es Sinn, das zu trennen. Weiterhin ist es für die gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften notwendig. Durch die eigene Tochtergesellschaft erfüllen wir diese Anforderungen und haben darüber hinaus selbst die Kontrolle, anstatt dies einem externen Vermarkter zu überlassen.

Was bringt der Uni Frankfurt die Werbung der Unternehmen?

Campuservice hat im vergangenen Jahr mit Vermietungen, Sponsoring, Merchandising, Werbung insgesamt knapp drei Millionen Euro an Umsätzen erzielt. Aber es gibt noch einen weiteren Gewinn: weniger Müll an der Uni, weil nur noch die Unternehmen werben dürfen, die mit uns einen Vertrag haben.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: privat
 
 
   
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