Von Jochen Zenthöfer
10. Juni 2008 Es sollte eine Chance für die Juristenausbildung sein. Die Reform des Jura-Studiums vor vier Jahren bedeutete den Abschied von einem reinen Staatsexamen. Ein Drittel der Abschlussnote machen jetzt "Schwerpunktbereiche" aus, in denen sich die angehenden Juristen spezialisieren und besondere Qualifikationen erwerben können - zum Beispiel im Steuerrecht, Völkerrecht oder Gesellschaftsrecht. Für die Prüfung dieser Fächer sind nicht mehr die staatlichen Prüfungsämter zuständig, sondern die Universitäten.
Die Ziele dieser Reform: mehr Prüfungsverantwortung für die Universitäten, eine frühe Spezialisierung der Studenten - und weniger Kundschaft für kommerzielle Repetitorien, die die allermeisten Jura-Studenten auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Denn da die Schwerpunktprüfung von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich aussieht, können bundesweit tätige Nachhilfelehrer ihr Programm - zumindest in diesem Bereich - nicht mehr einheitlich abspulen. Und für die Studenten wird es wieder interessant, die Prüfungsvorbereitung der Universität zu besuchen. Doch die Pläne der Reformer sind mächtig schiefgegangen.
Universitäten wohlwollender als staatliche Prüfer
Ein Grund dafür ist, dass die Universitäten überaus wohlwollend prüfen und viel großzügiger Punkte verteilen als die staatlichen Prüfer. "Nicht selten liegt die Durchschnittsnote im Schwerpunktbereich bei 12 Punkten - eine Note, die sonst nur die besten zwei Prozent der Absolventen des juristischen Staatsexamens erreichen", berichtet Professor Ralf Müller-Terpitz von der Universität Passau: "Diese Noteninflation nutzt im Endeffekt keinem: Den guten Studenten versperrt sie den leichten Zugang zum Arbeitsmarkt, den schlechten Studenten hilft sie aber auch nicht weiter, da die Personalabteilungen in die universitäre Note kein Vertrauen haben." Nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers ist das Image des Schwerpunktes bereits jetzt beschädigt, "obschon die Tendenz erkennbar wird, hier in Zukunft stärker gegenzusteuern".
Auch den Repetitorien dürfte die neue Prüfungsordnung nicht so weh tun, wie die Fakultäten vielleicht hofften. Zwar macht die Note in der Uni-Prüfung ein Drittel der Gesamtnote aus, der Besuch der Vorbereitungskurse von Professoren und Assistenten ist also wichtiger als vorher. Zum Vergleich: Vor der Reform machten die Ergebnisse im "Wahlfach" in manchen Bundesländern nur 7,5 Prozent der Note aus und waren oft mit einer zehnminütigen Prüfung im mündlichen Examen erledigt. Doch die meisten kommerziellen Repetitorien haben ohnehin bisher vor allem den Pflichtstoff angeboten, die Schwerpunktbereiche wie Arbeitsrecht waren, wenn sie überhaupt angeboten wurden, ein Zubrot.
Die Bewertung des Schwerpunkts - wertlos
Das gilt auch für das Programm des Münchener Rechtsanwalts und Repetitors Christian Wehowsky. Sein Repetitorium "Hauser & Wehowsky" wird auch künftig auf Nachhilfe in den Schwerpunktbereichen verzichten. Wehowsky spricht aus, was viele insgeheim denken: Die Bewertung des Schwerpunkts sei wertlos. Denn weder uniintern noch im Vergleich zwischen den Fakultäten gebe es einen einheitlichen Prüfungsmaßstab. Staatsprüfungen sind vergleichbar, zumindest innerhalb eines Bundeslandes. Aber nicht vergleichbar ist, was Professor X in München und Professorin Y in Köln jeweils in den Schwerpunktprüfungen im Steuerrecht abfragen.
"In Bayern weist das Abschlusszeugnis über die Erste Juristische Prüfung die Noten der Staatsprüfung und der Universitätsprüfung auch gesondert aus", sagt Wehowsky. "Da sich Personalabteilungen natürlich an den Noten der Staatsprüfung orientieren, hat dieser Bereich für die berufliche Zukunft die größte Bedeutung." Eine satte zweistellige Note in der Universitätsprüfung sei nichts wert, wenn die Kernbereiche der Staatsprüfung nur im üblichen Durchschnitt der Note "ausreichend" lägen. Viele Kanzleien verlangen deshalb auch schon jetzt von ihren Bewerbern, ihre Gesamtnote in Teilbereiche aufzuschlüsseln.
Deswegen sehen sich die Repetitorien auch nicht in der Klemme, was ihr Angebot angeht. Allerdings wären sie wohl auch nicht in der Lage, ein flächendeckendes Angebot in diesem Bereich zu liefern, vermutet Wilfried Erbguth, Jura-Professor an der Universität Rostock. "Dafür sind die Schwerpunktbereiche der Fakultäten zu unterschiedlich zugeschnitten. Außerdem gibt es durchweg eine Hausarbeit als Leistungsnachweis, in der man keinen Fall lösen muss. Das lässt sich nicht wie Klausuren bimsen", sagt der Verwaltungsrechtler.
Gute Lehre als großer Pluspunkt
Von den Studenten wird in der neuen Schwerpunktprüfung zudem ein kreativeres Arbeiten verlangt. Sie müssen sich auch in Vorträgen, Präsentationen und Diskussionen beweisen. Lernen lässt sich das bei den klassischen Nachhilfeanbietern nur schwer.
Dabei schreiben sich die Repetitorien gerade ihre gute Lehre als großen Pluspunkt auf die Fahne - auch wenn sie oft an allen Kursorten in Deutschland die gleiche Methodik und dasselbe Lernmaterial verwenden. Schrittweise treten aber neue, regional begrenzte Anbieter auf den Ausbildungsmarkt. So hat sich ein Team um den Repetitor Holger Schwemer von der bundesweiten Kette Alpmann & Schmidt losgesagt und für Berlin und Hamburg sein eigenes Lehr-Programm für die Beck-Akademie entwickelt. "Die Vorgaben der Zentralen in den Repetitorien hindern die Tätigkeit in den Zweigstellen", sagt Schwemer. Den örtlichen Repetitorien sei nicht gestattet, mit ihren eigenen Unterlagen für die Studenten dem zentralen Verlagsskriptenprogramm Konkurrenz zu machen.
Auch die Freiburger Rechtsanwältin Anna Heidmann ist nicht Teil eines bundesweit aktiven Repetitoriums. Sie bietet Einzel-Coaching für Jurastudenten an. "Sie benötigen Ermutigung, nicht das Spiel mit der Angst", sagt Heidmann. In ihren Sitzungen leitet sie zu individuellen Lernformen an und treibt den Nachwuchs dazu, in Prüfungen die Nerven zu behalten. "Zum Erfolg im Staatsexamen gehört mehr als Wissen, dazu gehört vor allem Selbstvertrauen."
Vielen Studenten fehlt Selbstvertrauen
Dass vielen Studenten dieses Selbstvertrauen fehlt, ist freilich auch Schuld der Universitäten. Zwischen den Anforderungen im Examen und der Lehre an den Fakultäten klafft eine Lücke. "Bisher wird in Berufungsverfahren im Fach Rechtswissenschaft zumeist nur die wissenschaftliche Kompetenz geprüft. Die Lehrkompetenz wird als selbstverständlich vorausgesetzt, obwohl es wenig Naturtalente gibt", schreibt Professor Rolf Sethe von der Universität Halle-Wittenberg in seinen "Zehn Thesen zu guter Hochschullehre", die er in diesem April in der "Juristenzeitung" veröffentlicht hat.
Seine Kollegen weist Sethe sodann auf die Universität Harvard hin. Dort sei ein Hochschuldidaktikzentrum selbstverständlich. "Seine Personalausstattung erlaubt es, in erster Linie mit individuellem Coaching statt mit Workshops zu arbeiten." Während starke Forschungsprofessoren in Schriften und auf Tagungen präsent sind, werden Leistungen in der Lehre selten prämiert. Zwar werden Professoren von den Studenten schon seit vielen Jahren evaluiert, inzwischen auch im Internet. Wer sich allerdings laut Evaluation wenig Mühe gegeben hat, der bekommt in der Regel keine Sanktionen zu spüren.
So mancher Student wird auch durch die beste Lehre nicht vor dem Scheitern bewahrt. "Viele sind mit der Eigenverantwortung des Studiums überfordert", berichtet die Freiburger Repetitorin Heidmann. "Einige fachlich begabte Kommilitonen sind während des Studiums regelrecht untergegangen. Die Gründe sind vielfältig. Manch einer fällt aus Pech durch eine Klausur, beim zweiten scheiden sich die Eltern, und dritte finden ihren eigenen Lernstil einfach nicht."
Sollte, dürfte, wäre
In dieser latenten Unselbständigkeit sieht auch Jura-Professor Erbguth ein Erfolgsgeheimnis des Repetitors. "Idealtypisch sollte es gar keinen Markt für Repetitorien geben. Faktisch kann er - auch aus Sicht eines Hochschullehrers - nicht negiert werden." Die Ursache sei neben dem "Geschäft mit der Angst" vor dem Examen vor allem, dass die Repetitorien ein sehr verschultes Programm für die Examensvorbereitung bieten. "Die Studenten werden an die Hand genommen, und ihnen wird gesagt, wo es langgeht."
Die teure Nachhilfe ist aber trotzdem kein Erfolgsgarant. In einigen Bundesländern bestehen bis zu 40 Prozent der Kandidaten die Prüfung nicht - die meisten hatten zuvor ein Repetitorium besucht. Und in ganz Deutschland erreichen nur 15 Prozent überhaupt eine Note im "Prädikatsbereich", die eine Karriere im öffentlichen Dienst, in Großunternehmen oder in Wirtschaftskanzleien ermöglicht.
Text: F.A.Z.
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