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| Hessens Studentenvertretungen haben kleine Aufkleber gegen Studiengebühren in Umlauf gebracht |
13. Februar 2008
Hessens Verfassungsrichter haben kritische Fragen zu den allgemeinen Studiengebühren an den Hochschulen des Landes gestellt. Der Staatsgerichtshof verhandelte in Wiesbaden über die Klagen der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen sowie eines Bündnisses aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen.
Beide werten das von der CDU-Mehrheit beschlossene Gesetz als Verstoß gegen die von der Landesverfassung garantierte Schulgeldfreiheit und wollen es aufheben lassen. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) gab sich dagegen optimistisch, dass die Regelung bestehen werde. Eine Entscheidung des Gerichts wird für Sommer erwartet.
Seit Herbst müssen Studenten an den hessischen Hochschulen 500 Euro pro Semester bezahlen. Der Erlös soll die Studienbedingungen verbessern. Studenten können die Gebühren über Darlehen vorfinanzieren. Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen.
Widersprüchliche Deutung von Paragraf 59
Sowohl die Kläger als auch die Landesregierung berufen sich auf den Artikel 59 der Landesverfassung. Er erklärt den Unterricht an staatlichen Schulen für grundsätzlich unentgeltlich, erlaubt aber auch die Erhebung von Schulgeld, wenn es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schülers oder seiner Sorgeberechtigten erlaubt. Corts glaubt diese Bedingung mit dem Darlehensmodell erfüllt. Die Kläger verweisen dagegen auf die hohen Schulden, die ein sozial bedürftiger Student sich aufbürde. Das Gesetz stelle zwar Zahlungs-, aber keine Leistungsfähigkeit her, monierte der Hamburger Jura-Professor Arndt Schmehl am Mittwoch.
Mehrere Mitglieder des Gerichts wollten wissen, was flächendeckende Gebühren von der Schulgeldfreiheit noch übrig ließen. Auch Landesanwältin Ute Sacksofsky äußerte Bedenken: Allgemeine Verpflichtung ist das Gegenteil von Unentgeltlichkeit. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Landesanwältin hat sich der Klage angeschlossen, obgleich sie Studiengebühren grundsätzlich für möglich hält. Dies bedürfe dann aber einer Verfassungsänderung.
500 Euro je Semester und Kopf als Regel
Studenten an den hessischen Hochschulen müssen seit Herbst je Semester 500 Euro Studienbeiträge zahlen. Für Zweitstudien können die Hochschulen bis zu 1500 Euro nehmen. Den Hochschulen sollen damit je Jahr mindestens 100 Millionen Euro für die Verbesserung ihrer Lehrbedingungen zufließen. An der Entscheidung über die Verwendung der Mittel sind die Studenten zu beteiligen.
Zur Finanzierung hat jeder Student Anspruch auf ein Darlehen in Höhe der Gebühren. Zurückzahlen muss man es frühestens zwei Jahre nach dem Examen, sofern man ein gewisses Einkommen erzielt. Für einen Ledigen liegt die Grenze derzeit nach Angaben des Wiesbadener Wissenschaftsministeriums bei 1260 Euro netto im Monat, für eine Familie mit zwei Kindern bei 2610 Euro. Für Studenten mit Kindern, Behinderungen, chronischen Krankheiten und überdurchschnittlichen Leistungen sind Ermäßigungen bis hin zur völligen Befreiung möglich.