Urteil zur Online-Durchsuchung

Ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit

Das Urteil zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen ist ein Meilenstein. Die Richter bestimmten die Grenzen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung neu und hoben ein neues Grundrecht aus der Taufe: das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Von Miloš Vec

Lesermeinungen zum Beitrag

28. Februar 2008 09:16

Wir brauchen freie, unabhänige Richter und Staatsanwälte

A. Malliki (a.malliki)

Dieses Urteil bestätigt aber trotzdem die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung, die Einschränken dazu empfinde ich lediglich als Volksberuhigung. Auch die Tornadoeinsätze in Heiligendamm war nicht zulässig, trotzdem fanden sie statt und keiner war es gewesen.

Es ist wirklich traurig, dass das BVG unsere Demokratie vor den Gesetzentwürfen dieser Regierung schützen muß und jedesmal zu Kompromissen bereit ist und Schritt für Schritt Eingriffe erlaubt. Eigentlich sollte man annehmen, dass eine demokratische Regierung aus sich selber heraus keine entdemokratisierenden Gesetze vorbringt.

In Deutschland laufen eben die Uhren seit der Globalisierung ganz anders. Wir bewegen uns mittlerweile auf sehr dünnem Eis, denn wenn es den Politikern gelingt Richter zu berufen, die sich deren Ideologie angehörig fühlen und dann derartige Demokratie feindlichen Gesetze einfach durchwinken, sind wir der parlamentarischen Willkür ausgeliefert.

Bestes Beispiel dafür ist die neue Bundesstaatsanwältin Harms, die schon das Anti-Terror-Gesetz von Schäuble in seinem Sinne politisch korrekt interpretierte und nur noch vom Bundesgerichtshof auf die Line des Grundgesetzes zurück gebracht werden konnte.

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27. Februar 2008 18:06

Wenig ist oft mehr.

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


Jedenfalls bei der Definition von Grundsätzlichem. Und darum kann es nur gehen.

Technische Einzelheiten, Notwendigkeiten der Informationserlangung gegen verfassungswidrige Bestrebungen oder wirksamer Überwachung müssen gesonderter Bewertung unterzogen werden.

Solange eine möglichst klare Richtschnur Unterschiede bei der Wertigkeit deutlich macht, ist viel gewonnen.

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27. Februar 2008 16:53

Weitere Konsequenzen des Urteils?

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Schade, dass man selbst in der FAZ nichts zu weiterführenden Konsequenzen dieses grundlegenden Urteils für die Entscheidung in anderen Verfassungsrechtsstreitigkeiten findet, die demnächst anstehen sollten.

Auf der Basis des "neuen" Grundrechts wird sich die Vorratsspeicherung wohl kaum halten lassen. Es spricht vieles dafür, dass das BVerfG insoweit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgeben wird. Man fragt sich nur, warum das BVerfG - wie die FAZ meint - "ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit" kreiert, dann aber über zwei Monate braucht, um einen relativ einfachen Fall (verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung), der wesentlich gravierender in die Grundrechte, und zwar von Millionen Menschen, eingreift, (immer noch nicht) zu entscheiden. Es wäre schön, wenn Karlsruhe auch insoweit endlich einmal in die Gänge käme.

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