Die Google-Strategie

Das Teuflische an diesem Plan

Von Hannes Hintermeier

Die totale Digitalisierung: Seit fünf Jahren scannt Google die Bestände amerikanischer Bibliotheken

Die totale Digitalisierung: Seit fünf Jahren scannt Google die Bestände amerikanischer Bibliotheken

19. März 2009 Wir sind Zeugen einer großen Abwehrschlacht. Aber was heißt schon Schlacht? Eher wirkt das Tableau wie ein Rückzugsgefecht; versprengte Truppen stemmen sich gegen die Übermacht aus Kalifornien. Ihr Name: Google. Google regiert wie kein zweites Unternehmen über die normative Kraft des Faktischen. Unbeirrt schreitet die Firma voran auf ihrem Weg, das Weltwissen verfügbar zu machen. Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu - wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.

Die Vorgeschichte: Seit fünf Jahren digitalisiert Google die Bestände amerikanischer Bibliotheken. Dort stehen wie überall in der westlichen Welt drei Kategorien von Büchern. Das sind erstens jene, deren Autor länger als siebzig Jahre tot ist - dann erlischt das Urheberrecht, die Werke sind gemeinfrei. Zweitens lagern dort Bücher, deren Urheberrecht noch besteht, die aber nicht mehr lieferbar sind; und drittens gibt es lieferbare, aktuelle Werke. Die zweite Gruppe bildet die Mehrheit der von Google eingescannten Bücher. Die mit großen europäischen Bibliotheken getroffenen Vereinbarungen sind in diesem Fall nicht von Interesse, weil dort nur gemeinfreie Bücher digitalisiert werden.

Amerikanischer Vergleich betrifft viele nicht-amerikanische Autoren

Gedämpftes Licht zum Schutz der fragilen Seiten: Ein Google-Scanner in Ann Arbor

Gedämpftes Licht zum Schutz der fragilen Seiten: Ein Google-Scanner in Ann Arbor

Google hat als Geschäftsidee geltend gemacht, man strebe nach „fair use“, wolle digital zugänglich machen, was vergriffen sei. Pro Buch erhält die Bibliothek ein Digitalisat (so das Fachwort), Google ebenfalls. So weit, so bekannt und dennoch meilenweit entfernt vom hiesigen Rechtsempfinden. In Deutschland muss ein Autor eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung eben nicht hinnehmen. Fünf amerikanische Verlage klagten gegen Google. Parallel dazu reichte die Authors Guild, der amerikanische Schriftstellerverband, auch eine Zivilrechtsklage ein, eine sogenannte „class action“. Solche Sammelklagen schließen die Interessen von allen betroffenen Gruppenmitgliedern mit ein, ob diese davon wissen oder nicht. Die Entscheidung ist für alle bindend, unabhängig davon, ob sie am Prozess beteiligt waren.

Die allermeisten dieser im deutschen Zivilprozessrecht unbekannten Verfahren enden aus Kostengründen mit einem Vergleich. Der Vergleich, den Verleger, Autoren und Google geschlossen haben, betrifft nun aber auch alle nicht-amerikanischen Autoren und Verlage, die vom Digitalisierungsprogramm betroffen sind. Am Ende, so schätzt man, werden in den Vereinigten Staaten fünfundzwanzig Millionen Bibliotheksbände erfasst sein; die Hälfte davon haben Ausländer geschrieben.

Aus „Autor“ wird „Unterklasse-Autor“

Zunächst gemästet haben sich in dem dreijährigen Mammutverfahren die Anwälte, die angeblich eine Million Akten- und Gutachtenseiten aufgetürmt und dafür fünfundvierzig Millionen Dollar eingestrichen haben. Der Vergleich wurde beim Bundesbezirksgericht in New York am 28. Oktober 2008 eingereicht, seitdem tickt die Zeitbombe, genannt „Google Book Settlement“. Diese Vereinbarung wird seither in einer weltweiten Anzeigenkampagne bekanntgemacht - Vorschrift, um über die Modalitäten des Settlements aufzuklären.

Das Dokument wurde dazu in sechsunddreißig Sprachen übersetzt. Der Blick in die deutsche Ausgabe offenbart Sprachverwirrung. Die mit der Durchführung betraute Agentur hat offenbar Übersetzungsprogrammen den Vorzug vor Urheberrechtlern gegeben. So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“. Mit diesem Vertrag könne „ sich kein deutscher Autor weder rechtlich noch faktisch ein zutreffendes Bild machen“, klagt Christian Sprang, der Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

„Opt out“-Klausel nichts für kleine Verlage

Wer versuche, herauszufinden, ob seine Werke in Nordamerika von Google digitalisiert wurden, auf den warte die nächste Verwirrung, führt Sprang aus: Google habe ursprünglich auf den Weltkatalog der Bibliotheksvereinigung OCLC zurückgegriffen, der mit 270 Millionen Büchern aus allen Ländern eine gewisse Unübersichtlichkeit in sich berge. Hinzu kommt: Wer das Settlement-Formular ausfülle, gebe schon wieder jede Menge Metadaten von sich preis.

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Autoren und Verlage können nun Google mitteilen, ob sie aus dem Vergleich aussteigen wollen. Die „Opt out“-Klausel bedeutet aber nicht, dass Google die Bücher tatsächlich aus dem Netz nehmen muss. Das ließe sich nur auf dem Weg einer Privatklage in den Vereinigten Staaten feststellen, indem man als Autor oder Verlag den Nachweis erbringen muss, dass Google amerikanisches Urheberrecht gebrochen hat. Für einzelne Autoren wie für kleinere Verlage ein finanziell nicht begehbarer Weg. Diese „notification period“ läuft am 5. Mai 2009 ab.

Google wird 2011 zum Verleger

Die Zeit drängt auch insofern, als am 11. Juni das New Yorker Gericht dem Vergleich sehr wahrscheinlich endgültig zustimmen wird, denn „Class action“-Klagen können beinahe immer mit dem „final approval“ rechnen, weil sich in den Augen der Richter die Prozessparteien untereinander geeinigt haben. Sollte trotz von mehreren Seiten angekündigter Einsprüche der Vergleich am 11. Juni bestätigt werden, wird der Tag als Wende in die Geschichte des Urheberrechts eingehen. Denn auch wenn der Vergleich formal nur für Nordamerika gilt, wird sich für findige Nutzer das Urheberrecht als weiterhin noch leichter umgehbar darstellen. Die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit, wie sie hiesige Verleger und Autoren gewohnt sind, ist dann dahin.

Obendrein verändert sich die Rolle von Google. Der Vergleich mit der Authors Guild sieht vor, dass die Autoren von ohne Zustimmung digitalisierten Büchern eine Garantiesumme von sechzig Dollar erhalten und dass sie entscheiden können, ob und in welchem Umfang Google das Werk weiter wirtschaftlich - durch Plazierung von Werbeflächen - nutzt. Außerdem sollen Autoren dreiundsechzig Prozent dieser Einnahmen erhalten. So wird Google zum Händler und nach 2011 zum Verleger. Denn das gar nicht unrealistische Kalkül der Firma sieht vor, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google.

Im Extremfall 420 Millionen Dollar an Rechteinhaber

Müsste die Firma im Extremfall damit rechnen, dass sich sieben Millionen Rechteinhaber die sechzig Dollar abholen, wäre ein Reptilienfonds von 420 Millionen Dollar nötig. Bereitgestellt hat Google aber nur 45 Millionen - Portokasse für den milliardenschweren Internet-Riesen. Schon jetzt darf, die Zustimmung des Gerichts voraussetzend, Google alle Bücher einscannen, die bis zum 5. Januar 2009 erschienen sind. „Das ist das eigentlich Teuflische an diesem Plan“, erklärt Sprang.

Das größte Menschheitsprojekt versus die größte Enteignung geistigen Eigentums? Der Börsenverein hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Wort und mit dem Schriftstellerverband verbündet, die sich normalerweise um das Eintreiben von Kopier- und anderen Vervielfältigungserlösen für Autoren kümmert. Die VG Wort soll nun ihren Wahrnehmungsvertrag gegenüber 380.000 Vertragsnehmern um die elektronischen Rechte erweitern. Per Rechtsgutachten ist diese Vorgehensweise abgesichert, es wäre ein Pfund, mit dem sich wenigstens ein wenig wuchern ließe.

Da ist es wieder, das Google-Dilemma

Aber nicht alle Autoren träumen davon, Google zu enteignen, wie dies der Literaturwissenschaftler Roland Reuß vergangene Woche in der „Frankfurter Rundschau“ gefordert hat. Schon Google einzudämmen dürfte schwierig werden. So gelähmt wirkt die Branche angesichts der Chuzpe, dass viele klagen, der Kampf sei schon verloren - bevor sie ihn aufgenommen haben. Mit den Urheberrechten gäbe man, so der Schriftsteller Thomas Hettche, auf, wofür man Jahrhunderte gekämpft habe. Aber derselbe Thomas Hettche räumt auch ein, dass er sich mit dem Google-Vergleich noch nicht beschäftigt habe. So dürfte es derzeit den meisten Autoren hierzulande gehen. Die Schriftstellerin Petra Morsbach dagegen hat entschieden: „Ich werde die ,Opt out'-Klausel nicht ziehen. Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten. Passiv, als Nutzerin von Google, profitiere ich bereits davon.“ Da ist es wieder, das Google-Dilemma.

Unter den Büchern, die Google digitalisieren will, sind nach einer Untersuchung des Börsenvereins allein fünfzigtausend deutschsprachige Titel von Random House Deutschland, dem größten deutschen Publikumsverlag. Dessen Vorstandsvorsitzender Joerg Pfuhl ist optimistischer gestimmt: „Grundsätzlich ist der Google-Vergleich eine gute Sache. Er könnte Basis für neue Geschäftsideen sein. Und immerhin hat Google die Urheberrechte nun anerkannt.“ Aber auch er räumt ein, Google habe „viel Misstrauen gesät. Die Vorgehensweise ist bekannt: Fakten schaffen, um dann unter Druck Lösungen zu erzwingen.“

Petra Morsbach hofft, „dass Google die finanzielle Seite seriös verwaltet“. Der Prozess hat jedoch jenseits der finanziellen eine viel grundsätzlichere Dimension. Werden künftig Werke der Wissenschaft, der Literatur geschrieben, wenn sie sogleich Gemeingut im Internet sind? Was, wenn die neuen Geschäftsmodelle es Urhebern nicht mehr ermöglichen, von dieser Arbeit zu leben: Verschwinden dann ganze Berufszweige und machen den Selbstausstellern Platz? Wenn das Weltwissen Monopol einer Firma geworden ist, wird diese die Antworten geben. Früher hätte man nach der Politik gerufen und ihr erklärt, dass Wissen systemwichtig sei. Doch die Politik scheint sich für all das nicht zu interessieren.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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