Entrümpelung

Reformresistent wie sonst kaum etwas

Von Heinrich Wefing

Hier landen die wenigsten: auf der Richterbank

Hier landen die wenigsten: auf der Richterbank

12. September 2005 Es ist bezeichnend, daß die grundlegende Vorschrift für die Ausbildung deutscher Juristen im Deutschen Richtergesetz zu finden ist. Der Regelungsort sagt eine Menge über das Ausbildungsziel. Wie seit Generationen nämlich orientiert sich die Juristenausbildung auch heute noch am Bild des rechtsgelehrten Staatsdieners, genauer, am Bild des Richters. Die „Befähigung zum Richteramt“ ist der Fixpunkt, auf den das Studium an der Universität wie auch der anschließende staatliche Vorbereitungsdienst, das Referendariat, zulaufen. Selbst wer sicher weiß, daß er nicht Richter werden, sondern einen der anderen klassischen juristischen Berufe ergreifen will, also als Anwalt, Notar oder höherer Beamter sein Geld verdienen möchte, muß sich erst einmal zum Richter ausbilden lassen. Wer die Königsdisziplin beherrscht, so die offenbar unausrottbare Vorstellung, kann auch alles andere.

Aber nur fünf Prozent derer, die nach dem Referendariat das Zweite Staatsexamen ablegen, finden eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung. Weitere fünf Prozent gehen in die Wirtschaft, und noch weniger, kaum vier Prozent, landen dort, wo theoretisch alle Jungjuristen hingeführt werden sollen: in der Robe, auf der Richterbank. So gut wie alle anderen, achtzig Prozent jedes Referendarjahrgangs, lassen sich als Anwalt nieder oder treten, wenn es die Noten zulassen, in eine größere Kanzlei ein. Wenn es also irgendwo einen gesetzessystematisch richtigen Ort für die Vorschriften zur Juristenausbildung gäbe, dann bei den Berufsregeln für die Anwaltschaft.

Eine der reformresistentesten Materien

Daß das Referendariat mit der Berufswirklichkeit der meisten angehenden Juristen wenig zu tun hat, ist natürlich seit langem bekannt. Die Juristenausbildung aber zählt zu den reformresistentesten Materien der Republik. Seit das ehedem obligatorische Dritte Staatsexamen 1869 glücklich abgeschafft worden war, wird über die weitere Reform der Erziehung der Nachwuchsjuristen gestritten - form- und fruchtlos, wie die Rechtsgelehrten zu scherzen pflegen. Trotz heftiger Kritik durchlaufen immer noch alle Jungjuristen, die Anwalt werden wollen, das beamtenähnliche, vierundzwanzig Monate währende, von den Oberlandesgerichten organisierte Referendariat und müssen anschließend das Zweite Staatsexamen ablegen. Sie hospitieren erst bei einem Zivilrichter, dann bei einem Strafrichter oder einem Staatsanwalt und drittens in einer Behörde, ehe sie schließlich zu Ausbildungszwecken dorthin gelangen, wo sie voraussichtlich enden werden: in einer Kanzlei.

Nun dürfte vermutlich kein angehender Anwalt davon dümmer werden, wenn er einmal eine Weile in ein Familiengericht hineingeschnuppert hat, und mancher künftige Syndikus wird sich vielleicht eines Tages freuen, einmal die Arbeit einer Wirtschaftsstrafkammer aus der Nähe verfolgt zu haben. Eine möglichst breit angelegte Ausbildung mag durchaus Vorteile haben, aber sie besitzt eben auch den überwältigenden Nachteil, daß die vielen, die nach dem Examen als Anwälte arbeiten werden, in der Zeit, da sie lernen, eine Anklageschrift zu formulieren oder einen Verwaltungsakt zu entwerfen, eben keine der Fähigkeiten vermittelt bekommen können, auf die es später in der Kanzlei ankommt: Verhandlungstaktik, Büroorganisation, Rhetorik, Kenntnis des Prozeßrechts, Mandantenakquise.

Bedrohlich ist es obendrein

Für sie alle ist das Referendariat, durch das sie sich ausnahmslos quälen müssen wie durch einen Flaschenhals, eine Verschwendung von Lebenszeit, Energie und Ressourcen. Aber auch den Staat, genauer, die ohnehin überlastete Justiz, kostet das Referendariat Geld - und die Arbeitskraft der Richter, die sich um die Anleitung des Nachwuchses kümmern müssen.

Statt sich auf das zu beschränken, was er kann und muß, nämlich den Nachwuchs für Gerichte und Behörden zu trainieren, fungiert der Staat faktisch als Ausbildungsagentur der Rechtsanwaltschaft. Das ist absurd, wird aber noch absurder dadurch, daß das obligatorische Referendariat weit an den professionellen Bedürfnissen der Mehrheit der Referendare vorbeigeht. Tatsächlich klagen viele Anwälte, daß die jungen „Volljuristen“, die gerade ihr Zweites Staatsexamen abgelegt haben, nach dem Eintritt in eine Kanzlei erst einmal für die anwaltliche Tätigkeit fit gemacht werden müssen. Nach vier- bis fünfjährigem Studium und zweijährigem Referendariat ist das ein ziemlich niederschmetterndes Ergebnis. Und bedrohlich ist es obendrein: Diejenigen Juristen, die in große oder mittlere Anwaltskanzleien eintreten, erhalten dort in kurzer Zeit den richtigen Schliff und das notwendige Handwerkszeug. Die ständig wachsende Masse derer aber, die den lukrativen Schritt in eine Anwaltsfirma wegen mittelmäßiger oder schlechter Examensergebnisse nicht schaffen und deshalb notgedrungen den extrem steinigen Weg des Einzelanwalts einschlagen, müssen die fehlenden Erfahrungen im Job sammeln - womöglich auf Kosten ihrer Mandanten.

Der Staat kann sich getrost heraushalten

Vor zwei Jahren ist daher nach langem Hin und Her endlich der Anteil der anwaltsorientierten Ausbildungsabschnitte im Referendariat von vier auf neun Monate erhöht worden. Aber das ist letztlich ein Bosseln an Details. Viel näher läge es, das obligatorische Referendariat kurzerhand abzuschaffen und durch eine konzentrierte berufsspezifische Ausbildung zu ersetzen. Die zehn Prozent eines Jahrgangs, die tatsächlich in den Staatsdienst gehen, könnten ohne weiteres auch in Zukunft ein vielleicht verkürztes Referendariat durchlaufen und es mit der Zweiten Staatsprüfung abschließen.

Für alle anderen Nachwuchsjuristen aber sollten andere, exakter auf ihre künftige Tätigkeit zugeschnittene praxisnahe Berufsqualifikationen eingerichtet werden. Sei es an speziellen Anwaltsakademien der berufsständischen Kammern, sei es in ausbildenden Kanzleien, sei es bei privaten Institutionen. Der Staat kann sich aus diesen Dingen getrost heraushalten. Es würde vollkommen genügen, eine anspruchsvolle Anwaltsprüfung als Voraussetzung der Berufszulassung vorzuschreiben.

Text: F.A.Z., 13.09.2005, Nr. 213 / Seite 43
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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