16. März 2004 Im Kopftuchstreit wird die Forderung nach einem laizistischen Staat laut, der alle religiösen Symbole gleich weit aus der Öffentlichkeit verbannt. Als Vorbild nennt man vermehrt - eine hübsche Pointe zur parallel geführten EU-Debatte - auch die Türkei. Deren Laizismus solle zur "globalen Politik" werden, empfahl der Filmregisseur und Berlinale-Gewinner Fatih Akin kürzlich in einem Interview: "Religion hat in der Politik nichts zu suchen." Auch der Schriftsteller Thorsten Becker, der zuletzt mit der türkischen Geschichts- und Gastarbeiter-Saga "Sieger nach Punkten" hervorgetreten ist, plädierte in einem Zeitungsbeitrag emphatisch dafür, die "rückständige Verfassung" der Bundesrepublik "den fortgeschrittenen" Konstitutionen Frankreichs und der Türkei in diesem Punkt anzugleichen: "Was ich in religiösen Dingen denke, das ist Privatsache, und als Bürger verlange ich von meinem Staat Garantien dafür, sonst brauche ich ihn nicht."
Solche Auffassungen stoßen in Deutschland auf instinktive Vorbehalte - nicht bloß bei den Verteidigern kirchlicher Interessen, sondern auch bei vielen anderen, die in einer Phase des Umbruchs weniger aus religiösen als aus kulturellen Gründen wenigstens noch einige vertraute Rahmenbedingungen bewahren wollen. Doch das Zusammenleben verschiedener Traditionen verlangt dem Status quo heute weiter gehende Begründungspflichten ab, als sie bisher üblich waren. Das ist eine irritierende Situation: So lange auch schon von Globalisierung und multikultureller Gesellschaft gesprochen wird, so wenig ist die Konsequenz aus der Tatsache, daß man sich auf ein unausgesprochenes Einverständnis aufgrund gemeinsamer Sprache, Geschichte und Gebräuche nicht mehr ohne weiteres verlassen kann, bisher gezogen. Häufig behilft man sich mit Abwehrreflexen, etwa indem man unter "Globalisierung" nur eine westlich dominierte Massenkultur oder abstrakte Finanzströme verstehen will, die die europäischen Identitäten nicht besonders zu berühren brauchen. Oder indem man "Multikulturalismus" bloß als eine etwas naive ästhetisch-politische Wahlmöglichkeit auffaßt, so als könne man sich auch dafür entscheiden, mit Angehörigen anderer Kulturen nicht zusammenzuleben.
Selbst die kluge, wohlabgewogene Rede von Bundespräsident Rau zum Lessing-Geburtstag hatte ihre Leitidee - "Unsere Gesellschaft ist kein religionsfreier Raum, und Religion ist nicht bloß Privatsache" - ja aus dem bisherigen Status quo in Deutschland abgeleitet und weitgehend darauf verzichtet, sie grundsätzlich zu begründen. Die Frage aber ist, ob die Duldung der Religion im öffentlichen, auch staatlichen Raum tatsächlich nicht bloß für einzelne Religionsgemeinschaften gut ist, sondern für das gesamte Gemeinwesen, also auch für Angehörige von Minderheiten-Religionen und nicht religiös Gebundene. Bliebe eine Antwort aus, so müßte man annehmen, die bisherige deutsche Praxis könne einer rationalen und demokratischen Überprüfung auf Dauer nicht standhalten.
Auf den ersten Blick scheint die These, Religion sei Privatsache, alle Plausibilität für sich zu haben: Kann es etwas Persönlicheres, Intimeres geben als Intuitionen und Überzeugungen in diesem Bereich, und sind nicht tatsächlich alle Versuche, diese Intimität auf einen außerreligiösen kollektiven Nenner zu bringen, sei er kultureller oder politischer Art, als ideologische Anmaßungen entlarvt worden? Doch bekanntlich ist die Religion nicht das einzige Rückzugsgebiet der Intimität: Auch Liebe und Kunst, um nur einmal diese zu nennen, vertragen äußerliche Vereinnahmung schlecht - und doch würde man das Verbot, den einschlägigen Erfahrungen einen öffentlichen Ausdruck zu geben, zu Recht als barbarisch empfinden.
Es gibt offenbar einen Unterschied zwischen "persönlich" und "privat". Wer persönliche Einsichten und Erfahrungen grundsätzlich im Privaten einschließen wollte, würde im öffentlichen Reden und Handeln nur konventionelle Worthülsen dulden, die sich vor allem durch ihre Übereinstimmung mit dem herrschenden Code auszeichnen. Die öffentliche Sprache würde sich in funktionaler Rollenprosa erschöpfen und zu einer die Kulturen und Definitionen überschreitenden Verständigung über persönliche Erfahrungen gar nicht erst vordringen.
Staatlich verordnete Lüge
Gewiß betrifft die laizistische Forderung nach einer Ächtung religiöser Symbole zunächst nur die staatliche Repräsentation und nicht die gesamte Öffentlichkeit. Doch eine Grenze läßt sich nicht sauber ziehen, da die staatliche Sphäre nun einmal keine Quarantänestation keimfreier Abstraktionen darstellt, sondern über die Politik mit der öffentlichen Selbstverständigung aufs engste verknüpft ist. So hat der Kopftuchstreit, noch bevor das erste Verbot für staatliche Ämter ausgesprochen ist, schon dazu geführt, daß viele Unternehmen keine kopftuchtragenden Musliminnen mehr einstellen wollen, wie die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John kürzlich beklagte. Wenn die prinzipielle Anrüchigkeit eines Symbols erst einmal staatlich sanktioniert ist, dann ist es zumindest in Ländern mit staatshöriger Tradition auf Dauer auch für die Gesellschaft verloren.
Der grundsätzliche Ausschluß der Religion aus der Öffentlichkeit aber hätte etwas genauso Willkürliches und Totalitäres, wie es der Ausschluß aller anderen persönlichen Einsichten, Erfahrungen und Motive hätte - so, als sollten außerhalb der eigenen vier Wände nur Äußerungen tolerabel sein, die nicht so ernst gemeint oder oberflächlich sind. Mit welchem Recht könnte sich ein weltanschaulich neutraler Staat, der sich doch keine eigenen Antworten auf existenzielle Fragen anmaßen darf, eine solche Präjudizierung erlauben? Die historische Rechtfertigung des Laizismus war die angenommene Unvereinbarkeit von staatlicher und religiöser Loyalität: Wer an ein göttliches Gesetz glaube, sei nicht fähig, eine weltliche Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die die Wahrheitsfrage einklammert und alle Bekenntnisse gleich behandelt. An dieser Voraussetzung heute noch festzuhalten hieße, nicht wahrzunehmen, daß eine Religion nicht bloß gezwungenermaßen, sondern von innen her zur Identifikation mit dem demokratischen Rechtsstaat und zur Toleranz fähig sein kann.
Nähme man diese Voraussetzung ernst, bedeutete der Satz "Religion ist Privatsache" nicht weniger als eine staatlich verordnete Schizophrenie: In seinem Inneren, "privat", soll man von der Illegitimität und Verfaultheit des Staats überzeugt sein dürfen, aber nach außen hin wird erwartet, daß man dies unter Verwendung der allgemein anerkannten Formeln verleugnet. Die Öffentlichkeit insgesamt müßte als eine Zone der Lüge und Verstellung gelten.
Doch diese Voraussetzung ist offensichtlich obsolet geworden, weil es mit der Geschichte des Christentums mindestens ein Gegenbeispiel gibt. Spätestens mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich auch im Katholizismus die Einsicht durchgesetzt, daß mangelnder Respekt vor anderen Überzeugungen die Substanz des eigenen Glaubens beschädigt, der nicht zuletzt ein Glauben an die menschliche Würde ist. Bezeichnenderweise begann sich das Christentum just zu dem Zeitpunkt in diesem Sinn über sich selbst aufzuklären, als es sich von der es bis dahin tragenden Kollektivkultur löste: als klar wurde, daß nicht alle das gleiche glauben, als Glaube und Kultur nicht mehr ohne weiteres zusammenfielen. Weiten Teilen des Islams steht diese Entwicklung noch bevor. Doch anstelle diese zu fördern, würde die laizistische Verbannung des Kopftuchs wieder in einen überwunden geglaubten Status quo zurückfallen, indem sie den Islam von Staats wegen dauerhaft auf eine bestimmte Kultur festlegte.
Die Kultur ist das Problem
Die Unterscheidung von Religion und Kultur war entscheidend für die Selbstaufklärung des Christentums, und ausgerechnet in der säkularen Debatte scheint diese Differenzierung jetzt wieder vergessen zu werden. Die Probleme beim Zusammenleben und die Konflikte mit dem Rechtsstaat entstehen ja weniger durch den religiösen Kern der verschiedenen Bekenntnisse als durch deren Einbettung in bestimmte, von politischen, sozialen und ökonomischen Faktoren beeinflußte Kulturen. Diese Einbettung ist unvermeidlich - keine Religion existiert in einem luftleeren Raum -, aber sie ist nicht unveränderlich: Wie alle Kulturen wandeln sich auch die religiös geprägten ständig und geben insofern auch Anlaß zur Hoffnung auf eine bessere Koexistenz. Dagegen würde dieser Prozeß gefährdet, wenn sich staatliche Gewalten anmaßten, "Kulturen" und "Identitäten", seien es christliche, muslimische oder agnostische, ein für allemal fixieren zu wollen. Eine solche sich selbst erfüllende Prophezeiung schürte die Konflikte erst, die sie zu lösen beanspruchte.
Gerade die reklamierte Enthaltung des Staats in letzten Fragen gebietet es daher, die Religionen nicht künstlich fernzuhalten: Sie gehören ebenso wie die Künste, die Presse und die übrigen Gedanken zur gesellschaftlichen Selbstbestimmung, die man nicht ungestraft unterdrückt. Im öffentlichen Diskurs wird Religion oft fast schamhaft durch "Kultur" ersetzt - wohl in der Annahme, das sei dem Pluralismus angemessener, da harmloser. Das Gegenteil jedoch ist heute der Fall. Die Öffentlichkeit der Religionen könnte gerade zur Verständigung und Integration der Gesellschaft beitragen, wenn es Gläubigen und Ungläubigen gelänge, über ihre Ansichten so zu reden, als seien sie nicht bloß die ideologische Hülle kultureller Interessen. Dagegen erhebt die staatliche Fixierung von "Kulturen" - sei es als eigene oder als fremde - einen totalen, Ressentiments provozierenden Anspruch, der durch kein Gespräch mehr zu erreichen ist. So scheint die Lessingsche Toleranzfrage heute eher die Kultur als die Religion zu betreffen. Gelöst werden kann sie nur durch Selbstbeschränkung auf die für alle gleich geltenden rechtsstaatlichen Regeln. Diese allerdings - das ist die notwendige andere Seite des religionstoleranten Staats - müssen auch konsequent angewendet werden. Die demokratische Öffentlichkeit muß fortwährend auf die Unterscheidung der Ebenen dringen, damit politische Argumente politisch begründet werden und religiöse religiös. Eine wie auch immer verschleierte machtpolitische Ideologisierung der Religion darf kein säkularer Staat dulden.
Das laizistische Modell vermag mit seinen längst historisch gewordenen unausgesprochenen Voraussetzungen diese Differenzierung nicht zu leisten. Der Jakobinismus der kemalistischen Türkei ist dafür ein gutes Beispiel. Diese militärisch erzwungene Religionsneutralisierung brachte zwar im Namen eines westlichen Republikanismus jahrzehntelang den Islam zum Verschwinden und damit auch dessen extremistische Auswüchse - doch nur um den Preis einer fast totalitären Gesellschaftskontrolle, bei der sich der Staat selbst die Definitionsmacht über alle Fragen metaphysischer Art anmaßte. Das tut er bis heute, auch wenn der Rigorismus der Anfänge nachgelassen hat; viele der unter Verschluß gehaltenen Bewegungen brachen wieder auf. Es ist kein Zufall, daß heute ausgerechnet eine islamisch inspirierte Regierung dieses System von innen her liberalisiert, der gesellschaftlichen Wirklichkeit anpaßt - und damit erst allmählich dazu fähig macht, der EU beizutreten. Es wäre eine traurige Ironie, wenn Europa unterdessen den Weg zurück ins achtzehnte Jahrhundert ginge, den die moderne Türkei gerade hinter sich gelassen hat.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.03.2004, Nr. 65 / Seite 35
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