03. Dezember 2006 Lassen wir die Kirche im Dorf. Oder, um präzise zu sein, den Bahnhof in Berlin. Da beschließt ein Bauherr, im Untergeschoß seines Neubaus eine andere Decke einzuziehen. Und die Kulturwelt tobt, als ob der Petersdom in Rom und Notre-Dame in Paris geschändet worden seien. "Wir haben einen Bahnhof bestellt und keine Kathedrale", sagt Bahn-Chef Hartmut Mehdorn. Recht hat der Mann.
Zur Erinnerung. Die Deutsche Bahn AG, ein privatrechtliches Unternehmen im Eigentum des Bundes, hat in Berlin einen neuen Hauptbahnhof gebaut. Der Entwurf zu diesem Funktionsgebäude stammt von dem Architekten Meinhard von Gerkan. Im Lauf der Bauzeit hat der Eigentümer nicht nur entschieden, die Glasdächer im Obergeschoß von 450 auf 320 Meter zu kürzen, sondern auch im Untergeschoß statt der geplanten gewölbten Decken Flachdecken einzuziehen.
Recht hat der Architekt bekommen
Gegen diesen Frevel ging der Architekt gerichtlich vor. Und er hat recht bekommen: Das Landgericht Berlin verurteilte in der vergangenen Woche die Bahn dazu, das Tiefgeschoß neu zu bauen. Steuerzahler und Bahnfahrer müßten dafür zusätzlich 50 Millionen Euro aufbringen, droht Mehdorn. Und legt erst einmal Revision ein.
In einer marktwirtschaftlichen Rechts- und Eigentumsordnung ist ein Bauherr eigentlich frei, selbst darüber zu befinden, wie sein Bau genutzt und verändert wird. Daß Mehdorn jetzt gerichtlich Fesseln angelegt werden, liegt am deutschen Urheberrecht, welches den Architekten einem Künstler gleichstellt, dessen Entwurf absolute Einmaligkeit besitze. Der Eingriff Mehdorns, so muß man die Logik der Richter verstehen, beschneidet nicht nur die Deckenwölbung des Bahnhofskellers, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der Herrn von Gerkan.
Gerkan kämpft für sein Dach im Bahnhofskeller
Gewiß, das geistige Eigentum eines Künstlers ist ein hohes Gut, welches es zu schützen gilt. Wo kämen wir hin, wenn der Suhrkamp Verlag der nächsten Erzählung von Peter Handke aus ökonomischen oder anderen Erwägungen ihr letztes Kapitel nähme? Doch steht der Berliner Zweckbau Meinhard von Gerkans wirklich auf einer Ebene mit, sagen wir, Paul Cézannes Aquarellen, James Joyce' Ulysses oder dem Dom in Florenz? Gerkan kämpft für sein Dach im Bahnhofskeller - ein Kreuzgewölbe, das nichts trägt und somit nur Kulisse und Staffage ist -, als ob aus der Kuppel des Brunelleschi-Doms in Florenz ein Flachdach werden solle. Apropos Florenz: Hätten die Künstler der Renaissance sich ähnlich zickig verhalten gegenüber den Änderungswünschen ihrer Auftraggeber, könnte man diese Periode in den Büchern der Architekturgeschichte wohl streichen.
"Es ist einfach so, daß Architektur im öffentlichen Raum, die der Wahrnehmung von Millionen Menschen ausgesetzt ist, besonderen Gesetzmäßigkeiten zu folgen hat", sagt Meinhard von Gerkan. Der Satz ist eine Anmaßung, weil sein Sprecher sich damit selbst zum Gesetzgeber macht, dem auch dann bestimmende Macht und rücksichtslose Durchsetzungsgewalt zukommt, wenn er das Geld anderer Leute oder Unternehmen ausgibt. Paradoxerweise hat Gerkan die öffentlich hörbare Meinung auf seiner Seite: Nicht der Architekt, sondern Mehdorn gilt als selbstherrlich. Es sind die Architekten und ihre Lobbyisten, die das Untergeschoß des Bahnhofs mit einem Bunker vergleichen, eine Assoziation, die in der Mitte Berlins besonders schreckt.
Doch von einer Bürgerbewegung der Bahn-Kunden gegen die Verletzung ihrer ästhetischen Gefühle und Wahrnehmungen wurde bislang noch nichts bekannt. Die nächste Instanz könnte Gerkan beim Wort nehmen und zugleich das Recht der Eigentümer ein wenig mehr achten.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 03.12.2006, Nr. 48 / Seite 36
Bildmaterial: dpa
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