Von Hanns C. Löhr
23. Januar 2004 An der Verantwortung Adolf Hitlers für die Vernichtung der europäischen Juden während des Zweiten Weltkrieges besteht kein Zweifel. Doch rätseln die Historiker schon lange, wann genau der Diktator die Anweisung gab. Im amerikanischen Nationalarchiv in Washington ist nun ein Dokument aufgetaucht, mit dem Hitler persönlich die Deportation von mehreren hunderttausend Juden aus Frankreich befahl. Das Aktenstück, das sich seit 1945 in amerikanischem Besitz befindet, ist eines der ganz wenigen Dokumente, das Hitler in direktem Zusammenhang mit einer Deportation und Ermordung größeren Umfangs nennt.
Obwohl Hitler in der Öffentlichkeit wiederholt Gewaltmaßnahmen gegen die Juden ankündigt hatte, versuchte er doch, die Spuren seiner Beteiligung am Völkermord zu verwischen. So konnte vor wenigen Jahren der Hamburger Historiker Christian Gerlach nachweisen, daß der Diktator im Dezember 1941 Anweisung gab, deutsche, österreichische und tschechische Juden in den besetzten Ostgebieten zu ermorden. Gerlach konnte diese Tatsache verschlüsselten Hinweisen im Tageskalender von Heinrich Himmler, dem Chef der deutschen Polizei und Führer der SS, entnehmen.
Lücke in der Forschung
Im Januar 1942 fand dann die sogenannte "Wannsee-Konferenz" statt, auf der juristische und technische Probleme des Völkermordes geklärt wurden. Bis heute ist aber nicht bekannt, wann die Entscheidung fiel, auch die Juden aus Frankreich nach Osten zu deportieren. Der Historiker Ahlrich Meyer wies jüngst auf diese Lücke in der Forschung hin. Er betonte erneut die Bedeutung der ersten Transporte von französischen Juden in den Osten, die am 27. März 1942 begonnen hatten. Bei diesen ist es aber fraglich, ob es sich um einzelne Maßnahmen oder um den Beginn einer systematischen Vernichtung handelte.
In dem neuen Dokument mit Datum vom 10. Dezember 1942 schreibt Heinrich Himmler den Inhalt eines Gesprächs mit dem "Führer" nieder, das er mit Hitler über Sicherheitsprobleme in dem von Deutschland besetzten Frankreich führte. Himmler notiert dabei "Zu Punkt 6)" folgenden Befehl: "Der Führer hat die Anweisung gegeben, daß die Juden und sonstigen Feinde in Frankreich verhaftet und abtransportiert werden. Dies soll jedoch erst erfolgen, wenn er mit Laval darüber gesprochen hat. Es handelt sich um 600 bis 700.000 Juden."
Im Dezember 1942 fielen alle Hemmungen
Das Dokument mit der Unterschrift Himmlers war als "Geheime Reichssache" deklariert und fügt sich gut in die bisherigen Erkenntnisse über den Verlauf des Holocaust in Frankreich ein: Bereits im April 1942 hatte Hitler zugestimmt, im Zuge von "Sühnemaßnahmen", die Attentate des französischen Widerstandes gegen die deutschen Besatzungstruppen rächen sollten, Juden aus Frankreich zu deportieren. Nun aber, im Dezember 1942, fielen alle Hemmungen: Nachdem die Alliierten einen Monat zuvor in Nordafrika gelandet waren, trat der Vernichtungswille Hitlers deutlich hervor. Am 18. Dezember traf Pierre Laval, der Ministerpräsident der französischen Regierung in Vichy, die mit den deutschen Besatzern kollaborierte, den Diktator in Ostpreußen. Er mußte sich wahrscheinlich Hitlers Forderungen beugen: Im Jahr 1943 erfolgten die großen Deportationswellen, bei denen auch das gesamte Marseiller Hafenviertel abgerissen wurde.
Etwas merkwürdig erscheint auf den ersten Blick allerdings die hohe Anzahl von Opfern, die Himmler in seiner Niederschrift erwähnt. Denn 1940 lebten nicht mehr als 330.000 Juden in Frankreich. Doch die überhöhte Zahl war Ausdruck des Vernichtungswillens der deutschen Führung. So forderte Himmler im Februar 1943 bei der Razzia in Marseille kurzerhand die Verhaftung von 100.000 Juden. Tatsächlich wurden damals 1600 Menschen deportiert.
Himmler ließ den Vermerk in ein Salzbergwerk bringen
Den Vermerk, der erstmals eine persönliche Anweisung Hitlers zum Völkermord in Frankreich belegt, ließ Himmler bei Kriegsende zusammen mit seinem Archiv in ein Salzbergwerk bei Hallein bringen. Hier fiel es dem amerikanischen Geheimdienst OSS in die Hände. Anschließend gelangte es in den Besitz einer amerikanischen Dienststelle, die Beweismaterial gegen deutsche Kriegsverbrecher sammelte. Im Nürnberger Prozeß, in dem sich vom Herbst 1945 an die überlebende Führungsmannschaft des Dritten Reiches verantworten mußte, wurde das Dokument jedoch nicht vorgelegt.
Dazu mag Hitlers Verweis auf Laval beigetragen haben. Die Anordnung des Diktators, erst nach Rücksprache mit der französischen Regierung den systematischen Völkermord durchzuführen, hätte den deutschen Angeklagten die Möglichkeit geboten, auf eine alleinige Verantwortung Hitlers und dessen französischer Kollaborateure zu verweisen. So gab es auch vermutlich politische Gründe der amerikanischen Archivverwaltung dafür, den Aktenbestand, zu dem dieses Dokument gehört, erst vor wenigen Jahren freizugeben.
Gerade auch durch seinen Bezug auf die französische Regierung in Vichy fügt sich das Dokument in die bisherigen Erkenntnisse der Forschung ein. So hat schon vor einigen Jahren der französische Historiker Serge Klarsfeld die These aufgestellt, daß erst durch die Mithilfe der Kollaborateure von Vichy der Völkermord in Frankreich möglich gewesen sei. Die Diskussion über die eigene französische Beteiligung am und die Verantwortung für den Holocaust wurde in Frankreich durch ein Amnestiegesetz, das der damalige Innenminister François Mitterrand 1953 erwirkte, lange verschleppt. Erst in den neunziger Jahren begann anläßlich von Prozessen gegen hohe ehemalige Beamte der Vichy-Regierung eine umfangreiche Diskussion. Das jetzt aufgefundene Dokument wird in dieser Auseinandersetzung neue Akzente setzen.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.01.2004, Nr. 20 / Seite 33
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