Entrümpelung

Forscher brauchen kein Arbeitszeitkorsett!

Von Karl Max Einhäupl

Manchmal muß es länger dauern dürfen

Manchmal muß es länger dauern dürfen

02. September 2005 Daß die klinische Forschung in Deutschland ein Sorgenkind ist, dürfte kein Geheimnis mehr sein. Wenn qualifizierte Hochschulmediziner nun auch gezwungen werden, sich im Rahmen unnötig starrer Arbeitszeitregelungen zwischen den Patienten und der Forschung zu entscheiden, wird die Forschung zwangsläufig den kürzeren ziehen. Dies wird dann wohl auf noch mehr unerlaubte zusätzliche Nachtschichten und "Mondlicht-Forschung" hinauslaufen. Auch für die medizinische Lehre ist mit weitreichenden negativen Auswirkungen zu rechnen. Durch kürzere Anwesenheitszeiten der Ausbilder werden Studierende und Ärzte in der Weiterbildung längere Ausbildungszeiten hinnehmen müssen.

Als Wissenschaftler und Arzt bin ich mehrfach betroffen von der deutschen Regelungswut im Arbeitszeitrecht. Es ist nicht nachvollziehbar, daß das seit Anfang 2004 geltende Arbeitszeitgesetz für Forschung, Lehre und Krankenversorgung in der Universitätsmedizin strenger und damit auch für die Betroffenen unflexibler ist als entsprechende EU-Vorgaben. Dies bekommen in erster Linie die wissenschaftlichen Mitarbeiter, also die Nachwuchskräfte an unseren Universitäten, zu spüren. Eine Neufassung des Gesetzes war in Deutschland notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof im September 2003 den Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern zur regulären Arbeitszeit erklärt hatte. Während aber die EU-Richtlinie dreizehn Stunden als tägliche Höchstgrenze gewährt, gibt das deutsche Arbeitszeitgesetz zehn Stunden vor.

Zwangsfeierabend mitten im Experiment

Unflexibler ist auch die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit, deren Verlängerung in Deutschland nur durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrages möglich ist. Das EU-Recht fordert dagegen lediglich die persönliche Einwilligung des Arbeitnehmers. Die EU-Richtlinie räumt den Ärzten, die sich in Ausbildung befinden, bis 2012 eine Ausnahmeregelung ein, die besagt, daß sie maximal 52 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz enthält keine Sonderregelung.

Natürlich ist es dringend erforderlich, daß die häufig beklagten unattraktiven Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern, zu denen unter anderem zu lange Arbeitszeiten zählen, behoben werden. Die Neuregelung und der Übergang auf ein Dreischichtmodell verursachen nach verschiedenen Schätzungen aber jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe und erfordern zusätzliche Einstellungen von 15.000 bis 27.000 Vollkräften. Gerade für die Universitätsmedizin, die Forschung, Lehre und Krankenversorgung verbindet, sind spezifische und vor allem flexibel handhabbare Regelungen notwendig. Wenig realistisch und fern dem alltäglichen Forschungs- und Lehrbetrieb ist die Annahme, daß Wissenschaftler mitten im Experiment nach Hause geschickt werden, nur weil sie schon zehn Stunden in der Universitätsklinik gearbeitet haben.

Eigentlich eine Frage des Ausgleichs

Unverständlich ist es, daß sich die derzeitige Bundesregierung nicht auch stärker für eine Anpassung der einschlägigen EU-Richtlinie einsetzt, die derzeit im Europäischen Rat verhandelt wird. Die EU-Kommission hatte Ende September 2004 eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen. Anlaß dafür war wohl, daß die europäischen Regeln zum Bereitschaftsdienst in vielen Mitgliedsstaaten zu massiven Problemen geführt haben. Kernpunkte der zustimmungspflichtigen Vorschläge sind die Erweiterung der Arbeitszeitdefinition um den Bereitschaftsdienst sowie die Differenzierung zwischen aktiven und inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes.

Ich erhoffe von der künftigen Regierung, daß notwendige Sonderregelungen für Forschung und Lehre eingeräumt werden. Auch im Falle einer verbesserten Richtlinie ist es unabdingbar, daß die Handlungsspielräume der EU-Rechtsprechung für Forschung und Lehre vollständig ausgeschöpft werden. Eine Heraufsetzung der maximalen täglichen Arbeitszeit auf über zwölf Stunden muß zulässig und flexibler handhabbar sein, wenn ein angemessener Ausgleich sichergestellt ist. Außerdem muß es möglich sein, die Sonderregelung für Ärzte in Ausbildung anzuwenden und zu einer Flexibilisierung der Tages- und Wochenruhezeiten zu kommen. Werden die undifferenzierten, unsinnigen, auch für die Wissenschaft geltenden Arbeitszeitbeschränkungen in Deutschland nicht gestrichen, fällt das deutsche Wissenschaftssystem im internationalen Wettbewerb weiter zurück und die Abwanderung von qualifizierten Wissenschaftlern läßt sich nicht vermeiden.

Der Verfasser ist Chef der Neurologischen Abteilung an der Berliner Charite und Präsident des Wissenschaftsrats.



Text: F.A.Z., 02.09.2005, Nr. 204 / Seite 38
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

FAZ.NET-Buchshop

„Das Spiel des Engels“ von Carlos Ruiz Zafón

Mit unwiderstehlicher erzählerischer Kraft lockt uns Zafón („Der Schatten des Windes“) wieder auf den Friedhof der vergessenen Bücher. Hier bestellen…

New Yorker Televisionen

Die letzten fünfzig Tage

Von Jordan Mejias, 02.12.2008 10:13

Eins gegen Eins

Das Scolari-Prinzip

Von Peter Körte, 01.12.2008 22:55

London Eye

Geldausgeben macht keinen Spaß mehr

Von Gina Thomas, 01.12.2008 13:20

Blättern
Alle Beiträge
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche