01. August 2008 Nach einem geflügelten Wort von Robert H. Jackson, einem liberalen Mitglied des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, ist eine Verfassung kein Selbstmordpakt. Das kann man auf die Satzung einer Partei im Verfassungsstaat übertragen: So wird man die Rüge von Otto Schily, dem Rechtsbeistand von Wolfgang Clement, verstehen, der Beschluss, Clement aus der SPD auszuschließen, habe suizidalen Charakter. Der nordrhein-westfälischen Landesschiedskommission gehören ein Richter am Oberverwaltungsgericht, ein pensionierter Oberstaatsanwalt und eine Ärztin mit zehnjähriger Erfahrung in Schiedsverfahren an. Die Vorstellung, dass sie sich vom Ressentiment gegen einen immer schon durch fehlenden Stallgeruch auffälligen Genossen haben überwältigen lassen, ist von vornherein wenig plausibel. Sie waren an das Organisationsstatut der Partei gebunden, das seinerseits im Lichte der Zwecke auszulegen ist, die das Grundgesetz den Parteien zuweist.
Auffällig an der Urteilsschelte ist, dass sie sich auf die Entscheidungsgründe nicht einlässt. Nun mag man meinen, wo ein angeblich in Teilen der Bevölkerung immer noch beliebter früherer Ministerpräsident und Bundesminister der Beschuldigte ist, sei juristischer Formalismus eben politischer Selbstmord. Diese Ansicht verkennt, dass der Schiedskommission der politische Charakter ihrer Entscheidung durchaus bewusst ist. Die Kritik an ihrem Spruch muss erklären, inwiefern sie den von Clement angerichteten politischen Schaden falsch eingeschätzt hat. Otto Schily stellt die Sache auf den Kopf: Jedes anderslautende Urteil hätte Zweifel am Überlebenswillen der SPD begründet.
Wäge und wähle
Außenminister Steinmeier, der mögliche Kanzlerkandidat, hat verlauten lassen: Ich bin froh, dass es in der Volkspartei SPD viele Meinungen gibt - von Wolfgang Clement bis Erhard Eppler. Das macht die SPD gelegentlich kompliziert, aber stark. Diese Einlassung ist nonchalant gegenüber der Schiedskommission und eine Frechheit gegenüber Eppler. Denn wann hätte Eppler in der langen Geschichte seiner kritischen Auseinandersetzung mit der Parteiführung und insbesondere mit Bundeskanzler Schmidt dafür geworben, die SPD nicht zu wählen? Der Fall, den die Schiedskommission zu entscheiden hatte, ist nicht kompliziert. Clement hatte unmittelbar vor der Hessenwahl in einem Zeitungskommentar die Energiepolitik der sozialdemokratischen Spitzenkandidatin kritisiert und im letzten Satz seines Artikels direkt an die hessischen Wähler appelliert: Deshalb wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann - und wem nicht.
Steinmeier tadelt diesen Satz, kann aber nicht aus seiner diplomatischen Haut und muss sich euphemistisch äußern: Clements Artikel sei alles andere als hilfreich gewesen - genauso hilfreich, kann man sagen, wie die Aktion eines Fußballers, der dem eigenen Mitspieler den Ball abjagt und ihn mit voller Wucht ins eigene Tor schießt. Ein analoges Verhalten würde in jeder Organisation die Frage nach der Zugehörigkeit aufwerfen. Man stelle sich das Vorstandsmitglied eines Konzerns vor, das kurz vor dem Börsengang einer Tochtergesellschaft den Anlegern davon abriete, die Aktie zu zeichnen.
Verstoß gegen die innerparteiliche Solidärität
Die Schiedskommission legt Clement einen schweren Verstoß gegen die für die Mitglieder als zentraler Wert geltende innerparteiliche Solidarität zur Last. Diese Formulierung könnte das Missverständnis nahelegen, über Clement werde nach einer SPD-Sondermoral geurteilt. Die Solidarität ist aber nur der sozialdemokratische Name für eine Tugend, die die Mitglieder jeder Partei voneinander erwarten. Dass auf offene Sabotage verzichtet wird, ist der Minimalumfang dieser Erwartung. Wegen der besonderen Form des Zusammenschlusses der politischen Partei ist die Verlässlichkeit hier noch elementarer als in anderen Organisationen. Denn wozu schließen sich die Mitglieder einer Partei zusammen? Zum gemeinsamen Erwerb von Macht, also zu einem höchst unsicheren Unternehmen. Diese Macht wird in der Demokratie in Wahlen vergeben. Besonders ins Gewicht fällt, dass Landtagswahlen wie in Hessen nur alle fünf Jahre stattfinden. Alle Gestaltungsmöglichkeiten der Landespartei, alle Einflusschancen ihrer Führung hängen allein vom Stimmenanteil an einem Tag ab.
Es geht nicht um den innerparteilichen Pluralismus der Meinungen. Clement hätte die Meinung, dass Andrea Ypsilantis Energiepolitik die Wählbarkeit der SPD gefährdet, unbeanstandet äußern können. Stattdessen hat er zur Nichtwahl der SPD aufgerufen. Dass das ein sanktionswürdiges Fehlverhalten ist, bestreitet niemand - außer dem Delinquenten. Die Schiedskommission war bereit, es bei der Rüge, der niedrigsten Sanktion, zu belassen, falls Clement sie akzeptiert, also Unrechtsbewusstsein bekundet hätte. Clements diesbezügliche Weigerung musste das Parteigericht als Androhung der Wiederholung des inkriminierten Handelns werten. Ein ordentliches Gericht hätte das genauso gesehen. Zum Schutz der demokratischen Willensbildung, die das Grundgesetz für die inneren Verhältnisse der Parteien vorschreibt, hat die Schiedskommission Clements Ausschluss verfügt. Gegen Geiselnehmer muss sich die Partei zur Wehr setzen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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