Von Rüdiger Soldt
06. Mai 2008 Das mittelalterliche Hausbuch aus dem Jahr 1480, das einige hundert Jahre im Besitz der oberschwäbischen Adelsfamilie Waldburg-Wolfegg war, wird künftig für Ausstellungen und für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können. Die baden-württembergische Landesregierung genehmigte nachträglich den Verkauf der auf zwanzig Millionen Euro geschätzten wertvollen mittelalterlichen Handschrift an einen Kunstsammler aus Bayern und ließ sich von dem Käufer - wohl der Industrielle August Baron von Finck - die konservatorisch korrekte Aufbewahrung in einer schriftlichen Erklärung zusichern.
Nach einer Prüfung der Anfragen durch das baden-württembergische Wissenschaftsministerium will der Käufer die Handschrift für Forschungen und für größere Ausstellungen künftig herausgeben. Vergleichbare Zusagen gab es von Seiten des bisherigen Eigentümers nicht. Für die Belange der Öffentlichkeit und der Wissenschaft ist mehr erreicht worden, als dies zuvor der Fall war, sagte Wissenschaftsminister Frankenberg. Von ihrem Vorkaufsrecht macht die Landesregierung mithin keinen Gebrauch: Ein Ankauf sei mit der Haushaltskonsolidierung und anderen kunst- und kulturpolitischen Vorhaben nicht zu vereinbaren, so Frankenberg. Außerdem soll das Hausbuch jetzt in die bayerische Kulturgüterschutzliste aufgenommen werden.
Querelen um den Verkauf
Seit Ende Februar hatte das Wissenschaftsministerium mit dem Käufer verhandelt. Es sei einfacher gewesen, mit ihm ins Gespräch zu kommen als mit Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, der für die CDU sogar ein kommunalpolitisches Mandat ausübt, so heißt es. Anfang Februar war bekanntgeworden, dass der Fürst die Handschrift verkauft hatte, ohne das hierfür zuständige Regierungspräsidium in Tübingen informiert zu haben.
Nach den im September 2006 begonnenen Auseinandersetzungen zwischen der Landesregierung und dem Haus Baden über das Eigentum an badischen Kulturgütern war bereits die Rede von einer zweiten Handschriftenaffäre: Denn es herrschte Unklarheit über den Aufbewahrungsort des Hausbuchs, und die Fürstenfamilie informierte die Landesregierung erst formal korrekt über den Verkauf des Hausbuchs, nachdem Ministerpräsident Günther Oettinger mit dem Staatsanwalt gedroht hatte. Nach einer Entscheidung des Fideikommiss-Senats des Stuttgarter Oberlandesgerichts von 1956 müssen Standortveränderungen bestimmter Kunstwerken gemeldet und abgeschlossene Kaufverträge dem Regierungspräsidium vorgelegt werden.
Keine Sanierung durch Kunstverkäufe
Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg vertritt eine andere Rechtsauffassung; er informierte die Landesregierung nur in Andeutungen über den Verkauf: Erwerber, Aufbewahrungsort und Kaufvertrag hatte der Fürst der Landesregierung verschwiegen, obwohl das Wissenschaftsministerium ihn über die rechtlichen Voraussetzungen eines Verkaufs schon im August 2006 informiert hatte. Im Jahr 2007 war dann der Umgang des für den Denkmalschutz zuständigen Wirtschaftsministeriums mit der Angelegenheit auch nicht gerade zügig und makellos: Der Fürst hatte am 14. August 2007 dem Wirtschaftsministerium seine Verkaufsabsichten mitgeteilt.
Weil ein Referatsleiter wechselte, dauerte es drei Monate, bis das Regierungspräsidium Tübingen und das für den Kulturgüterschutz zuständige Wissenschaftsministerium endlich vom Verkauf wussten. Die Verhandlungen mit dem Hausbuch-Käufer sollten zweierlei erreichen: Niemand sollte Anlass haben, den während des Streits über die badischen Handschriften geäußerten Vorwurf des Kunstbanausentums zu wiederholen. Und die zahlreichen klammen Adelshäuser im Südwesten sollten sich keine Hoffnungen machen, sich mit Kunstverkäufen an das Land sanieren zu können.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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