
Mit Verlaub, der beste Beitrag, weil zutreffend.
Sebst für einen Laien verständlich.
Eigentlich ein Fall, der in den Anfangssemestern lösbar ist.
Ich frage mich, warum eine Volljuristin den Sachverhalt nicht erkennt und auch noch den Koran bemüht?
M.E. könnten andere Motive dahinter verborgen sein.
mfg
wold amadeus

Zum Juristischen und hierzu ist einiges anzumerken, zumal Christian Geyer nicht richtig argumentiert:
1. Für die Scheidung von Ehen ist - wenn die Ehe in Marokko zivilrechtlich eingegangen wurde - nicht deutsches Recht, sondern marokkanisches Recht und nicht der Koran anzuwenden. Der Koran mag zwar die Vorlage für das Zivil-und Scheidungsrechtes einmal gewesen sein, aber Marokko ist kein Gottesstaat, sondern insoweit ein säkularisierter Rechtsstaat).
2. Für die Durchführung einer Scheidung ist, sofern beide Ehepartner in Deutschland leben, ein deutsches Gericht zuständig. Das aber hat nach marokkanischem Recht die Ehe zu scheiden, wenn die Ehe in Marokko geschlossen wurde.
3. Das morakkanische Scheidungsrecht gestattet der Frau die Scheidung, wenn sie von ihrem Mann "über Gebühr" geschlagen wurde und nach Auffassung eines Gerichtes es der Frau nicht mehr zugemutet werden kann, die Ehe fortzusetzen. Sie darf dann den Mann auch ohne Einhaltung eines Trennungsjahres sofort verlassen.
4. Wenn die Richterin befunden hätte, daß die Scheidungsantragsstellerin "über Gebühr" geschlagen wurde, hätte sie die Scheidunng sofort aussprechen können.

Ich habe den Eindurck, dass Herr Geyer das Urteil gar nicht verstanden hat. Leider kommt man nicht an den Originaltext nicht heran, aber seine Wiedergabe, die Eilbedürftigkeit der Ehescheidung sei mit Hinweis auf den Koran verneint worden, ist extrem unglaubwürdig und sicher falsch. Auf diesen Gedanken käme nicht einmal ein Jura-Student.
Im Fernsehen wurde ein Schlüsselsatz wörtlich zitiert. Danach ging es um die Kenntnis eines Risikos bei der Eheschließung. Vergleiche hinken zwar, aber wenn eine Masochistin einen Flagellanten heiratet, dessen Vorliebe für die Peitsche sie kennt, kann sie dann später die sofortige Scheidung verlangen, weil der Flagellant sie geschlagen habe? Diese Fragestellung scheint mir hinter der Entscheidung der Richterin gestanden zu haben: Sie habe bei der Eheschließung gewusst, welche innerehelichen Herrschaftsvorstellungen der Mann habe und sei das Risiko, dass er demgemäß handeln werde, bewusst eingegangen. Dass dazu auch noch etwas im Koran steht, ist demgegenüber nebensächlich.
Bei dieser Fragestellung ist die Entscheidung wenigstens nachvollziehbar.

Zum einen,
daß auch Morddrohungen nicht ausreichen, um einen gewalttätigen Migranten hinter Gitter zu bringen.
Zum anderen hat die Richterin klar ausgesprochen,
daß in der marokkanischen Kultur Gewalt gegen Frauen
"nicht unüblich ist".
Für diesen Satz wäre jeder deutsche Politiker von der "antirassistischen" Migrationslobby aus dem Amt gefegt worden. Das erklärt natürlich den Furor der Linksparteien.

Der Artikel ist sehr interessant, aber Menschenrechte sind vor deutschen Gerichten relativ (nur das Pruegel wahrscheinlich oeffentlichkeitswirksamer ist als z.B. heiraten). Nur ein Beispiel: Will man in Deutschland eine auslaendische Staatsbuergerin heiraten, werden fuer das Ehefaehigkeitszeugnis Dokumente nach Heimatrecht des auslaendischen Staatsbuergers verlangt. U.a., wenn es um arabische Laender geht, die Einwilliung des maennlichen Vormundes der Ehefrau (nicht bei allen Laendern, aber bei einigen). Das verstoesst, z.B., im groben, gegen Artikel 1 GG (Die Wurde ist unantastbar) und Artikel 3 GG (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) sowie gegen Artikel 6 der 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' (Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.). Als Grund wird angegeben, das die deutsche Heirat auch im Heimtland des Nichtdeutschen anerkannt sein soll, was sie aber in vielen Faellen sowieso nicht ist (und einige von den Faellen sind religioes begruendet). Bei Pruegel darf man sich also aufregen, beim Heiraten nicht...

Ein diskussionswürdiger, exemplarischer Fall. den wir gerne im Rahmen unserer laufenden Studie für die EU-Kommission ("National Approaches to Intercultural Dialogue in the EU") den beteiligten internationalen Fachleuten zur Stellungnahme vorlegen werden. Vielleicht gelingt es ja, bis zum Beginn des von der EU ausgerufenen "Europäischen Jahres des Interkulturellen Dialogs 2008" etwas mehr Klarheit in die Bewertung solcher und vieler ähnlicher Fälle zu bringen...

Ich wäre mir nicht so sicher wie Michael Schuchard, ob die Eidesformel "so wahr mir Gott helfe" einen Bezug auf Christus enthält. Es geht im Grunde um die Anerkennung einer übergeordneten Instanz und der Tatsache, daß Menschen nie zu endgültig "richtigen" Entscheidungen im Umgang mit der eigenen Spezies fähig sein werden. Umso kritischer ist die Ansicht der in Rede stehenden Richterin zu sehen, wenn sie hier der Anwendung fragwürdiger Regeln die Tür öffnet.

April, April, liebe Frau Richterin!
Heute war im WDR zu hören, dass es neuerdings in Marokko neues Recht gibt, dass die Misshandlung von Ehefrauen ausdrücklich verbietet. Ist doch nett, dass eine deutsche Staatsbürgerin entschuldbar findet, was inzwischen in Marokko als rückständig gilt. Manche haben offenbar dort, wo man vulgo das Rückgrat vermutet, nur Kaugummi.

„2. Wenn sich ein muslimisches Ehepaar entschliesst in den säkularisierten Staat Deutschland einzuwandern, geben sie damit gleichwohl zur Kenntnis, das sie unser Rechts- und Staatssystem akzeptieren und sich danach richten wollen.
Dieses Einverständnis ist ein Stillschweigendes, welches beim Einreisen in Kraft tritt.“
Diese Auffassung ehrt Sie, ich bezeichne sie als naiv. Lesen Sie in islamischen Foren was dort über unsere Gesellschaft, unser Rechtssystem geschrieben wird und welche Gedanken dort um den Zeitpunkt kreisen, an dem endlich Koran und Sharia in diesem Staat für alle hier Lebenden Gültigkeit erlangen. Es ist für einen großen Teil dieser Menschen selbstverständlich ihren Imamen zu folgen und die Gesetze dieses Landes für sich, weil von Ungläubigen erlassen, für ungültig zu erklären und zu ignorieren.
„Wir wollen euer Geld und von euch in Ruhe gelassen werden, damit wir hier so leben können, wie wir wollen.“ Aussage eines Muslimen in meiner Heimatstadt.

„...und dabei der hilfreiche gesunde Menschenverstand vernachlässigt.“
Merken Sie sich: „Der gesunde Menschenverstand hat in einem deutschen Gerichtssaal nichts zu suchen.“ Das ist bitter aber wahr.

Wenn man es ganz genau betrachtet, muß die deutsche Justiz erst einmal klären, ob diese Ehe in Deutschland Gültigkeit hat oder als Lebensgemeinschaft anzusehen ist.
Ehen, geschlossen vor religiösen Autoritäten, gelten in Deutschland nicht als Eheschließung vor dem Gesetz sondern sind als Ritual anzusehen.
Deshalb kann diese Ehe erst garnicht geschieden werden, weil sie nie geschlossen wurde..
Meiner Meinung nach hätte eine Anzeige der "Ehefrau" wegen Körperverletzung und Nötigung genügt.

Auch ohne hier jetzt auf Nationalsozialismus und deren Folgen einzugehen, wie es ein Vorkommentator meinte, in die Diskussion einbringen zu müssen:
Auch wenn eine muslimische (marokkanische) Frau weiss, worauf Sie sich in einer marokkanischen Ehe einlässt, ändert sich das, wenn der Fall in Deutschland verhandelt wird.
1. Hier wird nach deutschem Recht gerichtet, Suren aus dem Koran oder Zielen aus der Bibel haben nichts darin zu suchen und sind als Begründung eines Urteils nicht halt- oder anwendbar. Die Menschenwürde steht klar über der Religionsfreiheit.
Wir dürfen genausowenig Menschen opfern um aztekischen Göttern zu huldigen, wie unsere Frauen schlagen, weil es laut einer alten Schrift irgendwo erlaubt ist!
2. Wenn sich ein muslimisches Ehepaar entschliesst in den säkularisierten Staat Deutschland einzuwandern, geben sie damit gleichwohl zur Kenntnis, das sie unser Rechts- und Staatssystem akzeptieren und sich danach richten wollen.
Dieses Einverständnis ist ein Stillschweigendes, welches beim Einreisen in Kraft tritt.
Es greift also nicht, das es sonstwo erlaubt sein mag, seine Frau zu schlagen. Hier ist Züchtigung nicht nur von Frauen, sondern auch von Kindern verboten und das aus gutem Grund.

Ich kann dem Herrn Kanert nur zustimmen. Die Richterin hat der Scheidung ja zugestimmt, auch ein Kontaktverbot verhängt, zudem läuft das Trennungsjahr ja bald ab usw. Was hier unerlaubterweise skandalisiert wird, ist lediglich der berechtigte Hinweis der Richterin, dass man sich vorher überlegt, wen man heiratet. Wie bereits erwähnt wurde, muss man bei der Heirat mit einem Marokkaner - ceteris paribus - eben mit ehelicher Gewalt rechnen. Dabei gibt es ja auch genügend einsame Deutsche, Engländer oder auch genügend einsame Männer aus den Maghreb-Staaten, die sowas nicht machen würden, weil sie schon lange hier leben oder auch erst kurz, aber besonders sanftmütig sind usw.
Die konservativen Werte sind offenbar tatsächlich längst vergessen, wenn bei der Auswahl des Ehepartners keinerlei Sorgfalt mehr gepflegt wird. Nicht das Gerichtsurteil gefährdet das abendländische, auf Rechtsstaatlichkeit beruhende Gesellschaftssystem, sondern dessen Skandalisierung, die offenbar vom Wunsch nach hemmungsloser Promiskuität zeugt und damit die christlich-jüdischen Wurzeln unserer Kultur verleugnet.

Der Fall hier zeigt doch wieder, dass gläubige Muslime nicht so gut nach Europa passen. Als Christ habe ich jetzt schon Angst als "Ungläubiger" irgendwann mal Probleme zu bekommen.

........das Urteil zeigt, dass unsere jüngere Richtergeneration als Einzelrichter mitunter überfordert oder allein gelassen scheinen.
Die fehlende Lebenserfahrung, die den Horizont öffnet wird dann oft ersetzt durch "Sich beweisen müssen" und dabei keinen Fehler zu machen. So wird alles rein juristisch und nach der reinen Lehre beurteilt, und dabei der hilfreiche gesunde Menschenverstand vernachlässigt.
Ich will es kurz fassen: Wenn ein Mensch Schlägen oder gar Morddrohungen ausgesetzt ist, kann es doch nur eine Entscheidung geben. Und die lautet: Pro Mensch, der offensichtlich in Not ist. Dafür braucht man eigentlich kein Studium.

Diese in jeder Hinsicht verwerfliche Entscheidung markiert einen neuen Meilenstein in der Frage des rasanten Voranschreitens des allseits um sich greifenden Kulturrelativismus und der Angst bestimmter links-liberal gesinnter Interlektueller, welche in Deutschland die Bühne der politisch-kulturellen Diskussion für sich beanspruchen, politisch "heisse Kartoffeln" anzufassen und klar und deutlich im Sinne der christlich-abendländischen Traditionen und Kultur, welche Deutschland seit Jahrhunderten prägen, zu entscheiden.
Der Autor hat vollkommen Recht, wenn er die Frage aufwirft, ob das Überschreiten der Schwelle einer Moschee allein auf Grund der archaischen Kultur, welche sich in diesem Gebetshaus manifestiert, von jeder Verfassungstreue entbindet. Man stelle sich vor, ein Ehemann christlichen Glaubens sei es gestattet, in einer Kirche seine Ehefrau zu züchtigen - er könnte sich immerhin auf Gen. 3.16, Eph. 5.22-23 sowie 1 Kor. 11.3 berufen - historisch wäre ein Züchtigungsrecht aus diesen zumindest theoretisch ableitbar: "Die Frau sei dem Manne Untertan".
Abschliessend muß sich darüber hinaus die Frage stellen, ob eine Richterin mit derart manifestem Missverständnis des Grundgesetzes weiterhin im Justizappartat zu ertragen ist.

Als Friedrich Merz vor einigen Jahren den Anspruch erhob, bei aller real existierenden und ja auch wünschenswerten Vielfalt der in unserem Lande vertretenen Kulturen müsse der Deutschen die Funktion der Leitkultur vorbehalten sein, hagelte es erbitterte Proteste von vielen Seiten. Meidet der Autor des Beitrages deshalb den Begriff Leitkultur, obwohl dieser sich ihm doch förmlich aufdrängen müßte ?

Sehr geehrter Herr Geyer! So sehr ich die Kommentare der FAZ der letzten Wochen schätze, welche sich für mehr Freiheit und Eigenverantwortlichkeit stark machten, so sehr fallen Sie mit Ihrer Meinung wieder in die Bevormundungsschiene zurück. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass Menschen, die sich- informiert - außerhalb unseres Kulturkreise begeben, auch mit deren Andersartigkeit - allein- zurechtkommen müssen bzw. sollten. Ein Verweis auf "Menschenrechte" (wer legt die fest? wo kommen die her, wenn nicht über die Religion? wie sind sie legitimiert? wer erkennt sie denn überhaupt an?) reicht zur Abqulifizierung der richterlichen Auffassung nicht aus. Der heute verbreitet anzutreffenden Tendenz des "Cherry picking", von allen Kulturen immer nur das für sich passende herauszupicken, trete ich entschieden entgegen. Sie unterstützen und rechtfertigen mit Ihrem Kommentar auf dem Rücken einer Einzelperson den globalen Interventionismus des unsagbaren (angeblichen) Gutmenschentums, das uns immer mehr versklavt.

Frauen sind überall diskriminiert:
Beispiel Israel:
Die Scheidung gilt solange als nicht vollzogen, bis der Ehemann bei eigenem freien Willen und geistig voll verantwortlich den Get, die Scheidungsurkunde, in die Hände seiner Ehefrau legt. Sollte der Ehemann dies nicht tun, hat die Frau keinerlei Macht, ihre Freiheit zu erlangen. Die Gründe für eine solche Verweigerung können reiner Widerspruch sein, die Absicht, mit der Forderung nach „Freikauf“ Eigentum oder Geld zu erhalten, oder das Vorführen von Macht. Der Mann ist weniger motiviert, eine Scheidung zu wollen, da er einer anderen Frau beischlafen kann - vorausgesetzt, sie ist unverheiratet -, und er kann sogar Kinder mit ihr haben, ohne daß diese als illegitime Kinder gelten. Eine solche Option ist für die Ehefrau nicht vorgesehen; sie würde als Ehebrecherin gelten. An einigen Orten (im Staat New York und Kanada) können jüdische Ehepaare eine zivilrechtliche Ehescheidung nicht vollziehen, solange der Get nicht vorhanden ist. In Israel, wo es weder die zivilrechtliche Trauung noch die entsprechende Scheidung gibt, werden Hunderte von Frauen durch Lösegeldforderungen störrischer Ehemännern oder von häufig ins Ausland „verschwundenen“ Ehemännern festgehalten.

Die fachliche Eignung ist eine der Voraussetzungen für das Richteramt. Dieser Richterin fehlt es doch offensichtlich daran. Es ist nun für mich eine interessante Frage, welche Folgen die fehlerhafte Urteilsfindung für die Richterin hat? Oder gilt die richterliche Narrenfreiheit auch in diesem Fall?

Hat sich schon mal jemand darum bemüht, herauszufinden welcher Religion die Richterin angehört? Vielleicht ist sie ja fundamentalistische Muslimin? Oder - mehr noch - fundasmentalistisch muslimische Marokkanerin?

Deutsche Richter und die Menschenrechte. Hatten wir das nicht schon einmal? Das Problem nämlich, was jene damit bis 1945 hatten und auch teilweise heute damit haben?
Man sollte meinen, auch die Justiz hätte den Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz (wenigstens) als wichtigsten Pfeiler der eigenen Existenz - wenn schon nicht der Demokratie als solcher - begriffen. Es scheint nicht so zu sein. Denn wie anders muß man es deuten, daß der Befangenheitsantrag fast ein viertel Jahr schmorte und erst entschieden wurde, als die Umstände öffentlich wurden?
Es wurde für dieses merkwürdige menschenverachtende Urteil aber auch schon seit Jahren Vorarbeit geleistet. Durch Richter, welche für Mord und Todschlag "Rabatte" wegen "kulturellen Hintergrunds" gaben und somit die Einheit des Rechtes in einem vorgeblichen "Rechtsstaat" in Frage stellten.
Die sonst so hellhörigen Wächter, welche immer an vorderster Front "gegen rechts" stehen, müsen wohl taub gewesen sein.

Ich bin erleichtert und dankbar für diesen Kommentar! Ich hatte schon befürchtet, dass meine Rechtsauffassung eine Verwirrung meinerseits wäre. Dieser durchaus gemäßigte und vernunftsorientierte Kommentar hat mich insofern besänftigt, dass ich auch in Deutschland immer noch Recht mit Gerechtigkeit assozieren kann und (noch) nicht (immer) mit Rechthaberei oder Recht bekommen oder Recht erkaufen oder Recht erzwingen...

Diese Richterin kann man nicht verstehen. Muss erst wieder was noch ernsteres passieren, das jemand von der Justiz eingreift, von der man es eigendlich ohnehin als Natürlichkeit erwartet? In der Vergangenheit ist schon an anderen Gerichten zu lasch umgegangen worden, ich erinnere nur an den Fall in Mönchengladbach, wo ein Richter jemanden laufen ließ, gegen den es ein Haftbefehl gegeben hatte. Kurze Zeit später brachte der zwei Frauen um.

Gerade von einer "Richterin" hätte ich anderes erwartet als diese Urteil....
Es sollte doch für alle hier in diesem Lande gelten das Religion nicht über dem staatlichen Recht stehen kann.
Ohne wenn und aber.