Von Patrick Bahners
16. Mai 2008 Der Justizminister beantragte die Abweisung der Klage mit dem Argument, die Kläger besäßen nach kalifornischem Recht schon, was sie begehrten. Partner gleichen Geschlechts, legte er vor dem Obersten Gerichtshof des amerikanischen Bundesstaates dar, dürfen in Kalifornien heiraten.
Wenn sie dem Staat ihre Bereitschaft zur Kenntnis geben, einen Hausstand zu gründen, sich ihr Leben lang gegenseitig zu unterstützen und ihre Kinder gemeinsam zu erziehen, dann ist diese Verbindung, die unter dem Namen einer häuslichen Partnerschaft eingetragen wird, eine Ehe im vollgültigen juristischen Sinne - da sie alle rechtlichen Konsequenzen einer Ehe hat, den Partnern alle Rechte und Pflichten von Eheleuten verschafft. Der bloße Name der Ehe, so der Standpunkt der kalifornischen Regierung, könne dem Status der häuslichen Partner gar kein Recht mehr hinzufügen - also sei es kein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung, ihnen diesen Namen vorzuenthalten.
Ein faszinierender Beleg für Kirchhofs Thesen
Das Gericht hat sich durch diesen dialektischen Wortzaubertrick nicht beeindrucken lassen. Mit der knappen Mehrheit von vier gegen drei Stimmen hat es entschieden, dass das durch Volksabstimmung zustandegekommene Gesetz, wonach nur Eheschließungen zwischen Mann und Frau in Kalifornien gültig sind, gegen die kalifornische Verfassung verstößt.
Der Fall ist ein faszinierender Beleg für die von Paul Kirchhof entfalteten Thesen über die Macht der Sprache im Recht, den politischen Sinn aller juristischen Wendungen. Die beiden Minderheitenvoten werfen der Mehrheit vor, eine seit Jahrtausenden unstreitige Wortbedeutung durch richterlichen Machtspruch zu ändern. Seit dem 15. Mai 2008 bedeutet Ehe nun in Kalifornien auch die Verbindung von Mann und Mann oder Frau und Frau, obwohl, so die Dissenter, jedermann weiß, dass man unter dem Wort immer gerade das Gegenteil verstanden hat, und obwohl die Wähler von Kalifornien erst vor acht Jahren das traditionelle Verständnis bekräftigt haben.
Im Sinne von Kirchhof könnte man pointieren: Das Staatsvolk muss glauben, dass ihm von den Richtern die Muttersprache geraubt, das Wort im Munde herumgedreht wird. Die Richtermehrheit wappnet sich gegen diese Kritik mit einer aus der Natur des Verfassungsstaats abgeleiteten Lehre vom doppelten Volkswillen. Nicht nur Parlamentsgesetze, auch Beschlüsse des in Kalifornien fast permanent aktiven Volksgesetzgebers sind im Zweifel durch die Gerichte auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung zu prüfen. In diesem Fall ist der Oberste Gerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass das Volk die Definition der Ehe gar nicht wollen kann, die es mit einer Mehrheit von 62 Prozent beschlossen hat. Den letztverbindlichen Ausdruck des Volkswillens stellen nämlich die Bestimmungen der kalifornischen Verfassung dar, mit denen die Beschränkung der Ehe auf Partner verschiedenen Geschlechts in Widerspruch stehe.
Das Verbot der Mischehe war so alt gewesen wie der Staat Kalifornien
Recht verstanden, enthält der alte Ehebegriff jedenfalls in kalifornischer verfassungskonformer Auslegung demnach schon das Recht, sich den Ehepartner auch unter den Angehörigen des eigenen Geschlechts zu suchen. Das von der Verfassung vorausgesetzte Recht auf freie Eheschließung zitiert die Mehrheit in der Version, die ihre Vorgänger formulierten, als sie vor sechzig Jahren das Verbot gemischtrassischer Ehen für verfassungswidrig erklärten: Es ist das Recht, einen Partner der eigenen Wahl zu heiraten. Das heißt natürlich nicht, dass das Gericht schon damals Ehen von zwei Ehemännern oder zwei Ehefrauen ins Auge gefasst hätte. Aber es ist damit das Prinzip ausgesprochen, dass die Freiheit der Lebenspartnerwahl nur aus einem zwingenden Grund eingeschränkt werden kann. 1948 haben die Richter keinen solchen Grund für den Ausschluss von Partnern anderer Rasse gefunden, heute keinen für den Ausschluss von Partnern gleichen Geschlechts.
Das Verbot der Mischehe war so alt gewesen wie der Staat Kalifornien. Es hatte, als das Verbot fiel, noch nie eine Ehe eines Schwarzen und einer Weißen in Kalifornien gegeben. So lässt das Gericht auch heute die ungebrochene Tradition nicht als Grund für das Festhalten an der Zugangsbeschränkung gelten. Die Mehrheit weist die Meinung zurück, sie erfinde ein neues Grundrecht, das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe. Das Gericht öffnet vielmehr das fortbestehende und unveränderte Institut für einen Kreis ebenso Berechtigter. Die Dissenter können ihre Behauptung, das Gericht schaffe durch Überdehnung des hergebrachten Wortsinns des Ehebegriffs etwas durchaus Neues, nicht plausibel machen. Die erfolgreichen Kläger verstehen unter der Ehe ja nichts anderes als die Mehrheit der Bevölkerung, wollen ihr Leben so führen und ordnen wie ihre Eltern oder Nachbarn.
Eine Gefahr für die Ehe der Heterosexuellen besteht nicht
Die Rechte von Ehepaaren unterschiedlichen Geschlechts werden durch die Ausdehnung des Eheschließungsrechts nicht berührt. Zu einem erhellenden Vergleich zieht die Mehrheit ein Urteil des Gerichts zur Vaterschaft heran. Hier ließen die Richter das Gesetz bestehen, das dem mutmaßlichen Vater die Erhebung einer Vaterschaftsklage untersagt, wenn das Kind im Ehemann der Mutter seinen gesetzlichen Vater hat. Eine gerichtlich angeordnete Änderung des juristischen Begriffs der Vaterschaft hätte in die Rechte Dritter eingegriffen und bestehende Familienverhältnisse gefährdet. Eine Gefahr für die Ehe der Heterosexuellen geht von der Ehe der Homosexuellen nicht aus.
Da es in Kalifornien die häusliche Partnerschaft und sogar die Selbstverpflichtung des Gesetzgebers gibt, dieses Institut der Ehe immer weiter anzunähern, erübrigte sich im Prozess die Frage, ob das dauerhafte Zusamenleben zweier Männer oder Frauen überhaupt wünschenswert oder förderungswürdig ist. Bei der Kindeserziehung und im Adoptionsrecht sind gleichgeschlechtliche Paare, auch wenn sie nicht heiraten konnten, in Kalifornien heute schon gleich zu behandeln.
Der Feststellung der Mehrheit lässt sich nichts entgegensetzen
Für das Argument, der Fortpflanzungsförderung und des Kinderschutzes wegen sei die heterosexuelle Exklusivität der Ehe zu erhalten, fehlt damit in der dortigen rechtlichen und sozialen Wirklichkeit der Anknüpfungspunkt. An der Unfähigkeit zur natürlichen Fortpflanzung kann der Heiratswille der Homosexuellen nicht scheitern. Der Feststellung der Mehrheit, dass Zeugungsunfähigkeit oder -unwilligkeit kein Ehehindernis ist, lässt sich nichts entgegensetzen. Schlagend ist der Verweis auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Griswold vs. Connecticut von 1965, das die absolut geschützte Privatsphäre am Recht der Eheleute festmachte, Verhütungsmittel zu gebrauchen.
Die Richtermehrheit gesteht zu, dass dem Volksgesetzgeber, der die überlieferte Definition der Ehe ausbuchstabiert hat, keine Absicht der Diskriminierung zu unterstellen ist. Die Minderheit vermag nicht zu sagen, was sich in der gesetzlichen Definition stattdessen ausdrückt. Die Beschwörung der Tradition läuft leer, weil nicht anzugeben ist, was mit der traditionellen Bestimmung über die Ehe ausgesagt sein soll. Vor dem Hintergrund des Kampfes um die Semantik ist der Standpunkt des Justizministers jedenfalls haltlos, dass es auf das Wort Ehe nicht ankommen soll.
Wäre die Bezeichnung gleichgültig, hätte man den Klägern ja ihren Wunsch erfüllen können. Die gewaltigen Fortschritte bei der Sicherung der gleichen Rechte der Homosexuellen in Kalifornien haben den Kampf um die Worte nicht entschärft. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn alle Gründe der Ungleichbehandlung entfallen sind, aber das rechtlich Gleiche von Rechts wegen unterschiedlich benannt wird, ist der Verdacht unabweisbar, die Nomenklatur solle den Status von Bürgern zweiter Klasse konservieren. Deshalb wollen die Paare, denen der Oberste Gerichtshof von Kalifornien Recht gegeben hat, als Eheleute nicht nur behandelt, sondern auch angesprochen werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS
Wissensplattform Knol: Hat Google den Wikipedia-![]()
Martin Walser betätigt sich als Finanzjongleur
Nach dem Spruch des Kartellamts: Was sind die Fernsehrechte noch wert?
Experten rätseln über die Pannen in einem französischen Kernkraftwerk
Vaterschaftsfragen und freche GörenDie neuen Filme in den deutschen Kinos: Bild für Bild zum![]() | ![]() |
Sollte Philip Roth endlich den Nobelpreis bekommen?Leser fragen, Marcel Reich-Ranicki erklärt die![]() | ![]() |
