Entrümpelung

Was muß weg, damit es besser wird?

Spezial Der Wohlfahrtsstaat leidet unter zahllosen Lasten. Er muß nicht „reformiert“, sondern entrümpelt werden: In einer Serie erklären wir, wovon wir uns befreien müssen. Den ersten Vorschlag macht Friedrich Merz.

Lesermeinungen zum Beitrag

24. August 2005 03:03

Kaube: Endlich Konkretes!

Ilse Kistner (IKistner)

Seit langem werden uns Wählern "Argumente" versprochen, doch was sehen und hören wir? Die alten Plakate und die noch älteren Sprüche.
Hoffentlich werden wenigstens einige neue der 418 Steuer-Ausnahme-Tatbestände genannt und bloßgestellt in ihrer Auswirkung, nicht immer nur die bekannten wie die Eigenheim-Begünstigung und die Nachtarbeit-Vergünstigung

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23. August 2005 11:47

Entrümpelung

Daniel Lutz (dalu)

Der schöne - weil unspektakulär-vertraute - Begriff der „Entrümpelung“, der nun das Feuilleton mit seinem „hellen“ - weil klärend-lichten - „Klang“ erfüllen soll, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier programmatisch eine „Simplify Your Life“-Strategie den Ballast der Komplexität abwerfen will, auf dass der Ballon der schlanken Begriffe – frei von den Zumutungen irdisch-verhafteter Beschränkungen – neuen Galaxien entgegensteuert. Vielleicht kommt der Ballon aber auch wieder herunter bevor er in die Schwerelosigkeit entgleitet. Physikalisch gesehen spricht alles dafür. In diesem destruktiven Sinne wünsche ich Ihnen eine frohe Fahrt.

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22. August 2005 21:04

Entrümpelung des Arbeitsmarktes: Arbeitskampf und Flächentarifvertrag müssen weg

Wolfgang Höfft (Wolfgang.Hoefft)

Sehr geehrte Redaktion,

diese "Entrümpelung" zu propagieren, ist sehr löblich.

Erfreulich ist auch, daß Friedrich Merz den Reigen der Entrümpeler anführt.

In dessen Beitrag kommt der Satz vor: "SieWenn wir einen solchen „Sozial”-Staat nicht wollen, dann muß „Entrümpelung” zuerst im Arbeitsmarkt und in den sozialen Transfersystemen stattfinden. "

Es wäre wünschenswert, wenn auch die als "Tarifautonomie" bekannte Behinderung des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt, den Merz anspricht, in das zu entsorgende "Gerümpel" einbezogen würde. Tarifautonomie unter Einschluß des "Streikrechts", das es unter der Herrschaft des Rechts, nämlich der strafrechtlichen Ächtung des Streik (§ 253 StGB), gar nicht gibt und niöcht geben kann. Das nut den Streikverbot zusammenhängende Vereinsverbot für Gewerkschaften wäre dann naheliegender Bestandteil des Themas (§ 16 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG).

Das "Gerümpel" "Tarifautonomie" hätte in dieser Reihe notwendiger Entrümpelung enen eigenen Beitrag verdient.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Höfft

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