Von Katja Gelinsky, Washington
11. Juli 2008 Bislang ist nur entschieden, dass überhaupt entschieden wird. Aber schon der Beschluss des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, sich mit dem kontroversen Einsatz von Schallmessgeräten durch die amerikanische Marine in kalifornischen Küstengewässern zu befassen, ist ein wichtiger Etappensieg für die amerikanische Regierung. Denn im jahrelangen Streit darüber, wie viel Schutz Walen und anderen Meeressäugern gebührt, wenn die Marine mit Hilfe von Sonargeräten für den Kampf gegen feindliche U-Boote trainiert, haben sich die Gerichte in Kalifornien auf die Seite der Walschützer gestellt.
Um Gefahren zu mindern, die den Meeressäugern durch den starken Unterwasserlärm beim Einsatz sogenannter Aktivsonare drohen, haben die Gerichte Auflagen für die Marineübungen angeordnet. Daraufhin wandte sich das amerikanische Justizministerium im Februar an den Obersten Gerichtshof in Washington. Diese Woche gaben die obersten Richter bekannt, dass sie sich in die Kontroverse darüber einschalten werden, wie viel Tierschutz dem Militär bei der Verteidigung des Landes zuzumuten ist. Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im Herbst stattfinden. Allerdings sind die Fragen, die der Supreme Court im Verfahren Winter et al. versus Natural Resources Defense Council Inc. et al.“ klären will, recht eng gefasst.
Inakzeptable Auflagen
Entschieden werden soll, ob die kalifornischen Gerichte ihre Befugnisse überschritten haben, als sie den Einsatz der Sonargeräte in Eilverfahren an Auflagen knüpften, die aus der Sicht des Militärs inakzeptabel sind. Unter anderem müssen die Sonargeräte abgestellt werden, wenn Meeressäuger in einem Umkreis von zwei Kilometern gesichtet werden. Begründet hatten die Richter die Maßnahmen mit dem vorläufigen Befund, dass die Marine offenbar nicht die Voraussetzungen für die Sonarübungen erfüllt habe, die in einem Bundesumweltgesetz vorgeschrieben sind.
Schon seit mehr als vierzig Jahren setzt die Marine bei Militärübungen vor der Küste Südkaliforniens Sonargeräte ein, die durch laute Explosionen Schallwellen produzieren. Mit Hilfe dieser Signale sollen U-Boote mit fast geräuschlosem Dieselantrieb aufgespürt werden, wie sie zum Beispiel Iran oder Nordkorea in ihrer Flotte haben. Das kalifornische Manövergebiet ist jedoch zugleich eines der artenreichsten Meeresbiotope. Dort leben mindestens 37 Arten von Meeressäugern, unter anderem der als stark gefährdet eingestufte Blauwal sowie zahlreiche Schnabelwale.
Folgenschwere Manöver
Nach Darstellung des Justizministeriums gibt es keine Beweise dafür, dass in dem Übungsgebiet Meeressäuger durch den Einsatz von Sonargeräten geschädigt worden oder gar zu Tode gekommen seien. Walschützer dagegen verweisen auf eine Studie der Marine, in der geschätzt werde, dass während der vierzehn geplanten Übungen im Pazifik bis zum Januar kommenden Jahres 170 000 Meeressäuger durch den Einsatz von Sonargeräten gestört oder verletzt werden könnten. Bei mehr als 8000 Walen sei mit einer vorübergehenden Schädigung des Gehörs und bei mehr als 450 mit permanenten Hörschäden zu rechnen. Zwölf der geplanten Übungsmanöver sind nach Angaben der Marine bereits beendet. Wie folgenschwer sie sind, lässt sich nach Überzeugung der Tierschützer daran ablesen, dass im Frühjahr 2000 nach dem Einsatz von Sonargeräten sechzehn Wale an den Küsten der Bahamas verendeten.
Angeführt wird das Verfahren vor dem Supreme Court von der Umweltschutzorganisation Natural Resources Defense Council (NRDC). Unterstützt wird es unter anderen von Jean-Michel Cousteau, dem Sohn des verstorbenen Meeresbiologen Jacques-Yves Cousteau. Die amerikanische Regierung hält den Tierschützern entgegen, dass bereits umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz der Meeressäuger getroffen worden seien. Aus Gründen der nationalen Sicherheit könne man den Einsatz der Sonargeräte nicht noch weiter einschränken. Sonst riskiere man, dass amerikanische Soldaten den Schutz von Walen mit dem Leben bezahlten. Das Bundesumweltgesetz, auf dessen Einhaltung die klagenden Umweltschutzorganisationen pochten, sei kein Selbstmordpakt“. Die Erfüllung aller Voraussetzungen sei entbehrlich gewesen, da die dem Weißen Haus zugeordnete Prüfbehörde für umweltpolitische Fragen, das Council of Environmental Quality, eine Notsituation“ festgestellt habe.
Präsidiale Verfügung
Die Behörde berief sich dabei auf den Präsidenten höchstpersönlich. Bush hatte im Januar verfügt, aus Gründen der nationalen Sicherheit müsse ein uneingeschränkter Einsatz der Sonargeräte sichergestellt werden. Doch dem Machtwort des Präsidenten wollten sich die kalifornischen Richter nicht beugen. Es sei verfassungsrechtlich zweifelhaft“, ob durch präsidiale Verfügung Umweltschutzbestimmungen außer Kraft gesetzt werden könnten. Es geht also um Kompetenzstreitigkeiten, insbesondere um die Reichweite präsidialer Autorität und um die Befugnisse der amerikanischen Gerichte, die Einhaltung von Umweltvorschriften zu überwachen.
Die wissenschaftliche Kontroverse darüber, wie schädlich die Lärmemissionen der militärischen Sonargeräte für die Meeressäuger sind, können und wollen die Richter des Supreme Court dagegen nicht entscheiden. Bereits in früheren Verhandlungen zu umweltpolitischen Themen, etwa zum Klimawandel, haben insbesondere die konservativen Richter Unbehagen bei der Bewertung wissenschaftlich umstrittener oder ungeklärter Fragen erkennen lassen. Der konservative Flügel des Supreme Court ist denn auch besonders empfänglich für den Vorwurf richterlichen Aktivismus, mit dem die Regierung Bush sich gegen die Auflagen der kalifornischen Gerichte zum Schutz der Meeressäuger wehrt. So beklagt sie in ihrem Antrag an den Supreme Court, die kalifornischen Gerichte hätten sich Entscheidungsbefugnisse zu Fragen nationaler Sicherheit angemaßt, die nach dem Gesetz der Regierung beziehungsweise dem Militär zustünden.
Dass die Bush-Regierung das oberste Gericht dafür gewinnen konnte, die von den Umweltschützern erstrittenen Auflagen zum Schutz der Wale unter die Lupe zu nehmen, überrascht die Tierschützer nicht. Das war zu erwarten“, heißt es bei der Umweltschutzorganisation. Vorbereitungen für eine Fortsetzung des Kampfes zum Schutz der Wale seien bereits angelaufen.Katja Gelinsky
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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