Google Book Settlement

Amerikanisches Justizministerium beginnt Untersuchungsverfahren

Von Hannes Hintermeier

Verstößt das Google Books Settlement gegen das Kartellrecht?

Verstößt das Google Books Settlement gegen das Kartellrecht?

03. Juli 2009 Hinweise kursierten seit Wochen, nun ist es offiziell: Das amerikanische Justizministerium hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass es eine „formal investigation“ über den geplanten Vergleich zwischen der Suchmaschine Google und mehreren klagenden Buchverlagen und der Autorenvertretung Authors Guild eröffnet hat. In einem Brief an den zuständigen Richter am New Yorker Bezirksgericht, Denny Chin, erklärte das Ministerium, es werde Befürchtungen nachgehen, denen zufolge das Google Book Settlement gegen den Sherman Antitrust Act verstoße. Das Gesetz aus dem Jahr 1890 regelt Monopolisierungstendenzen und bietet auch rechtliche Mittel, Firmen zu entflechten. Man habe, schreibt ein Vertreter des Justizministeriums, noch keine abschließenden Einschätzungen, sehe aber den Bedarf nach weiteren Nachforschungen.

Das umstrittene Settlement wurde vergangenen Oktober unterzeichnet. Der Vergleich soll den Streit um die vom Suchmaschinen-Konzern millionenfach und ohne Rücksicht auf geltende Verträge betriebene Digitalisierung von Büchern regeln. Demnach bietet Google Autoren für eine begangene Rechtsverletzung pro Buch sechzig Dollar (umgerechnet rund einundvierzig Euro) sowie die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen (opt-out-Klausel). Autoren und Verlage sollen außerdem entscheiden können, ob und in welchem Umfang Google das Werk weiter wirtschaftlich - durch Platzierung von Werbeflächen - nutzen darf. Außerdem sollen Autoren dreiundsechzig Prozent dieser Einnahmen erhalten.

Verwaiste Bücher fallen an Google

Google hat mit dem Vergleich auf eine Sammelklage (class action) amerikanischer Verlage und Autoren reagiert, die sich durch die millionenfache Digitalisierung in ihren Urheberrechten verletzt sehen. Mittelfristig wird Google sehr wahrscheinlich in großem Umfang zum Rechteinhaber, da die Firma davon ausgeht, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google. Das gilt besonders für die verwaisten Bücher (orphan books), also für Titel, die nicht mehr lieferbar sind und deren Rechteinhaber unbekannt beziehungsweise nicht auffindbar sind.

Die Anhörung zum Settlement ist auf den 7. Oktober festgesetzt. Richter Chin hat die Regierung aufgefordert, die Ergebnisse ihrer Untersuchung schriftlich bis 18. September einzureichen. In der „New York Times“ wertete der Kartellrechtsexperte Gary L. Reback das Einschreiten des Justizministeriums als wichtigen Signal, dass die Regierung den Ernst des Problems erkannt habe. Ein Google-Sprecher verteidigte das Settlement dagegen als „nicht-exklusiv“: Im Fall, dass das Gericht dem Vergleich zulasse, wäre im Netz der Zugang zu Millionen von Büchern frei. In Deutschland ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf Druck der in ihm organisierten Verleger damit beschäftigt, rechtliche Schritte gegen das Google Book Settlement zu unternehmen.

Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Lernen Sie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung kennen und testen Sie unser Angebot kostenlos und unverbindlich.

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche