Folter

Schlägerschatten

Von Lorenz Jäger

17. Juni 2004 Michael Wolffsohn, Professor für Geschichte an der Bundeswehrhochschule in München, hat mit seinen umstrittenen Folter-Äußerungen in der Sendung von Sandra Maischberger für eine hohe Welle der öffentlichen Erregung gesorgt. Wie oft in solchen Fällen blieb die Erkenntnis des Gesagten und der Lage hinter dem Willen der Kommentatoren zurück, auf jeden Fall eine Meinung zu äußern, am besten eine von der empörten Sorte.

Inzwischen hat sich der Streit nur gelegt, ohne daß er wirklich geklärt worden wäre. Ja, er hat in Wirklichkeit, trotz der notwendigen Verurteilung der Folter, noch nicht einmal begonnen. Denn es gibt in dieser Debatte, bei der, soweit die Bundesrepublik betroffen ist, keineswegs alle Karten auf den Tisch kamen, ein Element objektiver Verlogenheit.

Vorstöße zur Legalisierung

Versuchen wir deshalb, den Kontext zu verstehen, in dem Wolffsohns Äußerungen gesehen werden müssen. Was hat er gesagt? "Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim, jawohl." Die Debatte über die mögliche Legitimität der Folter (die Wolffsohn andeutete, um zugleich die Illegalität dieser Praxis zu betonen) ist nicht auf die Bundesrepublik beschränkt. In den Vereinigten Staaten hat Alan Dershowitz, ein bekannter Anwalt und Rechtsprofessor in Harvard, immer wieder Vorstöße zur Legalisierung der Folter unter bestimmten, von ihm im einzelnen umschriebenen Bedingungen in die Diskussion gebracht, zuletzt am Mittwoch in einem Leitartikel des "San Jose Mercury".

Der Jurist plädiert, inzwischen auch in einem Buch (Why Terrorism Works: Understanding the Threat, Responding to the Challenge), für die Anwendung der Folter oder "unkonventioneller Techniken", wie er lieber sagt, unter Beibehaltung legaler Formen. Nur ein Richter, so seine These, könne und dürfe eine entsprechende Order ausstellen. Das Prozedere müsse rechtlich überschaubar bleiben. Nur dann, wenn die Folterung durch das Recht autorisiert sei, dürfe sie angewandt werden, und nur dann, wenn sie ohne tödliche Folgen bleibe. Und er will klare Kriterien, was die Schwere der zu verhütenden Taten angeht - etwa die Bedrohung einer ganzen Stadt.

Transparenz und Verantwortlichkeit

Freilich kann man dann im konkreten Fall immer behaupten, erst durch Folter komme man einem so teuflischen Plan womöglich auf die Spur. Wie dem auch sei: Dershowitz will ein Verfahren der Folter, das mit Demokratie und Rechtsstaat kompatibel ist. Demokratie, so erklärt er, verlange nun einmal "Transparenz und klare Verantwortlichkeit, besonders dann, wenn außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen werden. Vor allem verlangt Demokratie die Einhaltung des Rechts. Und diese ist unmöglich, wenn eine außerordentliche Praxis wie die Folter außerhalb der Grenzen des Rechts operiert."

Eine Demokratie, einen Rechtsstaat von der Art, wie sie Dershowitz vorschweben, gibt es in angenäherter Form tatsächlich. Wie es der Zufall wollte, erschien genau an dem Tag seines Leitartikels ein ausführlicher Bericht des Korrespondenten Glenn Frankel in der "Washington Post", der sich mit der Folter beschäftigte - nicht in Abu Ghraib, sondern in Israel (Prison tactics: A longtime dilemma for Israel). Ein Palästinenser namens Anan Labadeh schildert dort, daß er als Gefangener der Israelis durchaus ähnliches erlebte wie die gefangenen Iraker von seiten der amerikanischen Sicherheitskräfte: Schläge, Erniedrigungen, Trophäen-Fotos mit männlichem und weiblichem Sicherheitspersonal.

Foltern nach Regeln

Der Unterschied, den Anan Labadeh festgestellt zu haben glaubt, ist nun genau das Dershowitz-Kriterium: Die Israelis gehen nach Regeln vor, und im übrigen sei ihre Technik durchdachter als die der Amerikaner. "Drei Tage ohne Essen und Schlaf, und du erzählst alles. Die Amerikaner sind Amateure." Glenn Frankel rollt die Geschichte der Folter in Israel auf. Das Wort selbst werde nie verwendet, aber Israel sei dennoch der einzige Rechtsstaat, der die Mißhandlung von Gefangenen bei Verhören erlaube.

Nach einer weitgehend ungeregelten Zeit habe man 1987 ein Regelwerk zum "maßvollen physischen und psychischen Druck" festgelegt, das Geheimsache blieb. Immerhin wisse man, so Frankel, daß es dabei darum ging, Gefangene tagelang zum Stehen zu zwingen oder sie zusammengekrümmt zu fesseln, ihnen den Schlaf zu entziehen, sie mit überlauter Musik zu beschallen, sie am Gang auf die Toilette zu hindern oder sie extrem hohen und niedrigen Temperaturen auszusetzen.

Unter allen Umständen unerlaubt

1999 entschied dann der Oberste Gerichtshof Israels, daß Folter unter allen Umständen unerlaubt sei. Nach dem Ausbruch der zweiten Intifada im Herbst des Jahres 2000 aber und vor allem nach der Serie verheerender Selbstmordattentate seien die Inlandsgeheimdienste zum physischen Zwang zurückgekehrt. Frankel beruft sich für seine Behauptung auf israelische Menschenrechtsanwälte, auf Bürgerrechtlerinnen wie Hannah Friedmann, auch auf Gefangene.

Die Bevölkerung Israels unterstütze die Maßnahmen der Dienste offenbar mehrheitlich und über Parteigrenzen hinweg. Er zitiert den ehemaligen Premierminister Ehud Barak von der Arbeitspartei, der vor einigen Jahren im israelischen Parlament erklärte, man lebe nun einmal nicht in Holland oder in Luxemburg: "Wir sind ein Land, das unter der ständigen Drohung des Terrors lebt. Andererseits sind wir eine Demokratie und Teil der internationalen Gemeinschaft. Man muß also beide Seiten sehen."

Verfeinerte Techniken

Heute, so schreibt Glenn Frankel, seien die Techniken gegenüber denen des Regelwerks von 1987 verfeinert. Brutal geschlagen werde gelegentlich von Soldaten, nicht jedoch bei den Verhören der Geheimdienste - hier seien Schlafentzug und Zwang zur Selbstbesudelung die Hauptmittel. Von sexualisierter Folter wie in Abu Ghraib wissen Frankels Gewährsleute nicht zu berichten.

Es gab in der Folter-Diskussion der Bundesrepublik eine Unbekannte - nein, es war keine Unbekannte, nur eine Unbenannte: die Innenpolitik Israels. In den Vereinigten Staaten ist sie nun zum Thema geworden. Alan Dershowitz gehört zu den entschiedenen, um nicht zu sagen militanten Fürsprechern Israels unter den Intellektuellen. Sein Buch "The case for Israel", vor knapp einem Jahr erschienen, war der Versuch, die öffentliche Sympathie für Israel angesichts der Intifada zurückzugewinnen.

Wolffsohns Loyalität

Michael Wolffsohn argumentiert in seinem Buch "Wem gehört das Heilige Land? Die Wurzeln des Streits zwischen Juden und Arabern" in puncto Israel ungleich besonnener und keineswegs unkritisch, doch an seiner grundsätzlichen Loyalität zu dem Land, in dem er seine ersten Lebensjahre verbrachte und in dessen Armee er diente, ist kein Zweifel erlaubt.

Daß man den Fall Wolffsohn skandalisierte, ungerecht und überzogen, war nur möglich, weil man nicht aussprechen wollte, was doch jedem Unbefangenen auf der Zunge liegt. Man schlug auf den einen, weil es bequemer war, der weltpolitisch ungleich wichtigeren Debatte auszuweichen.

Hierzulande ist die Legitimität der Folter ein theoretisches Gedankenspiel. Andernorts ist sie eine Frage, mit der sich eine Bevölkerung, eine Regierung und ihre Dienste täglich konfrontiert sehen. Für Dershowitz geht es allein darum, das internationale Recht der israelischen Praxis anzugleichen und diese damit gleichsam rückwirkend akzeptabel zu machen. Das aber kann, bei allem Verständnis für reale Notstands- und Ausnahmesituationen und für die Sicherheitsbedürfnisse eines bedrohten Landes, nicht im Interesse der anderen Rechtsstaaten sein.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.06.2004, Nr. 139 / Seite 35

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